Rekordinflation, EEG-Umlage und hohe Spritpreise: Alles Faktoren, die aktuell die Bürger in Deutschland beschäftigen. Angesichts des Ukraine-Krieges schnellen die Preise von Lebensmitteln, Kraftstoff, Öl und Gas in die Höhe. Selbst Weizen, Fleisch, Obst und Gemüse werden teurer. Nun hat sich die Ampelregierung auf ein Entlastungspaket geeignet, das die Kriegsfolgen wirtschaftlich abschwächen soll.
Der Tanktourismus boomt
Das nur rund 100 km von Berlin entfernte 17.000-Einwohner-Örtchen Slubice in Polen kann sich über Rekord-Zahlen im Tourismus freuen. Nicht etwa wegen des 1949 geschaffenen Denkmals auf dem Heldenplatz oder des Kino Piast, sondern wegen seiner für deutsche Verhältnisse günstigen Benzinpreise. Etwa 1,40 Euro pro Liter Super-Benzin kostet aktuell der Sprit, rund 90 Cent weniger als gerade in Deutschland. Hierzulande liegt der Benzinpreis für einen Liter bei aktuell um die 2,30 Euro. Verrückt nennen es die einen, absurd die anderen. Was den einen freut, ist des anderen Leid. Insbesondere deutsche Tankstellen an der Grenze zu Polen bleiben häufig gähnend leer. Ein paar Kilometer über die Grenze in Polen bilden sich dagegen lange Schlangen mit mehreren Stunden Wartezeit.
Der Tankstellenverband schlägt Alarm. So kann es nicht weitergehen. Viele Tankstellen werden schließen müssen und Arbeitsstellen gestrichen. Besonders hart trifft es Pendler, die auf das Auto angewiesen sind. Sie zahlen nun statt rund 400 Euro pro Monat um die 600 Euro allein fürs Tanken.
Die Preise steigen weiter an
Aber bei den steigenden Tankpreisen bleibt es nicht. Ebenso teurer werden Strom, Öl, Gas und Lebensmittel. Kaum ein Sektor ist nicht von steigenden Preisen betroffen. Guter Rat ist nun teuer. Den ungeliebten Ukraine-Krieg einfach abstellen geht leider nicht. Dazu gibt es leider keinen Knopf. Woanders als in Russland billig einkaufen, will erst geprüft, beratschlagt und diskutiert werden. Hier schießen die Preußen also auch nicht so schnell. Und irgendwie will man auch die Staatskasse nicht so sehr belasten. Also was tun? Die Ampel-Regierung grübelte, stritt, grübelte wieder und siehe da: Ein Entlastungspaket wurde vorgestellt - ein Kompromissbeschluss, bei dem die Grünen besänftigt wurden, die Bedenken der SPD irgendwie dezent umgangen und die Liberalen ihre Pendlerpauschale durchdrücken konnte.
Was steht im Krisenpaket?
Die Ergebnisse des Koalitionsausschuss und somit des Krisenpakets sind kurz und knapp in der nachfolgenden Grafik dargestellt.
Rekordinflation erhöht den Druck auf die Ampelregierung
Im Januar 2022 lag die Inflation in Deutschland bereits bei 4,9 Prozent. Ein Monat zuvor war sie bei 5,3 Prozent - ein Wert, so hoch wie vor 30 Jahren. Die Folge: Besonders im Energiesektor steigen die Preise unaufhörlich. Geringverdiener und einkommensschwache Haushalte, aber auch der Mittelstand kommen angesichts der hohen Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten. Um die Folgen der Inflation abzumildern, hat die Ampelregierung das Krisenpaket geschürt, das im Groben den Wegfall der EEG-Umlage ab 01. Juli 2022, eine rückwirkende Pendlerpauschale ab 01. Januar 2022 um 38 Cent und einen Kinderzuschlag für von Armut betroffene Kinder ab dem 01. Juli 2022 enthält.
Wegfall der EEG-Umlage
Beim Wegfall der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) waren sich Grüne, FDP und SPD selten so einig, denn diesen Punkt hatten sie bereits im Koalitionsvertrag für 2023 vereinbart. Nun wird die Abschaffung angesichts der steigenden Preise hierzulande bereits zum 01. Juli 2022 umgesetzt. Das soll zu Entlastungen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro führen. Bereits Anfang 2022 sank die EEG-Umlage um 43 Prozent, was jedoch kaum einen auffiel, denn anderswo stiegen die Preise rasant an. Auch der Wegfall der EEG-Umlage könnte ähnlich verpuffen. Ganze 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom können gespart werden. Allerdings zahlt man bei den Lebensmitteln oder an der Tankstelle dafür umso mehr. Zumindest aktuell. Wie sich die Preise bis Juli 2022 entwickeln, ist kaum abzusehen. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage ist es aber noch nicht getan. Die Ampel-Regierung entschied, Wohngeldempfängern einmalig 135 Euro zu zahlen, zuzüglich 35 Euro für jedes weitere Mitglied im Haushalt.
Pendlerpauschale wird erhöht
Vollkommen uneins waren sich die Parteien der Ampel-Regierung jedoch bei der Pendlerpauschale. Es wurde gestritten und wieder zusammengerauft, bis der Liberalen-Vorschlag schließlich durchgewunken wurde. Entlasten will man ja, aber bitte nicht zu sehr die Staatskasse belasten. Also wurde vereinbart, dass ab dem 21. Kilometer jeder gefahrene Kilometer zur Arbeit mit 38 Cent angerechnet wird. Drei Cent mehr als bisher. Immerhin etwas, auch wenn in den vorherigen Entwürfen von wesentlich mehr angerechneten Kilometerpauschalen die Rede war. Insbesondere die Grünen hatten damit ihre Probleme, denn mit der Anhebung der Pendlerpauschale wird kein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Kinderzuschlag als Sofortzuschlag
Wo die Grünen noch bei der Pendlerpauschale die Zähne zusammenbissen und diese mit ein wenig Bauchweh billigten, so konnten sie sich bei der Sofortzulage für von Armut bedrohte Kinder umso mehr freuen. So soll der im Koalitionsvertrag vereinbarte Sofortzuschlag bereits zum 01. Juli 2022 eingeführt werden. Bis zur Einführung der geplanten Kindergrundsicherung soll jedes von Armut betroffene Kind 20 Euro pro Monat erhalten.
Heizkostenzuschuss wird verdoppelt
Der einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger sowie viele Studierende und Auszubildende soll verdoppelt werden. So sollen Wohngeldempfänger, die allein wohnen 270 Euro erhalten. Ursprünglich wurden 135 Euro gezahlt. Für Wohngeldbezieher, die in einem Zwei-Personen-Haushalt leben, gibt es 350 Euro, für jeden weiteren Mitbewohner 70 Euro. Azubis und Studierende erhalten pauschal 230 Euro. Für sie gibt es keine Staffelung der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Weitere Steuerentlastungen
Das Krisenpaket enthält zudem noch weitere Steuerentlastungen. So soll das Kurzarbeitergeld verlängert und der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro sowie der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer von 9.984 Euro auf 10.347 Euro erhöht werden. Dies ist rückwirkend ab dem 01.01.2022 gültig. Bedürftige sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Davon werden insbesondere Arbeitslosengeld II-Bezieher profitieren.