Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Rechner
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Mit dem Tarif- und Lohnrechner können Sie im Handumdrehen Ihren Nettolohn mit allen Abzügen ermitteln. Durch seine integrierten Entgelttabellen wichtiger Tarifverträge im öffentlichen Dienst wie dem TVöD, TV-L, AVR, TV-H und TV-V lässt sich leicht das Bruttogehalt bestimmen. Es muss nicht extra auf dem Lohnzettel nachgeschaut werden. Es genügt die Auswahl des Tarifvertrags, der Entgeltgruppe, der Stufe und das Steuerjahr - und schon spuckt der Rechner das Bruttogehalt aus. Weitere Komponenten wie Zulagen, Zuschläge, Prämien, vermögenswirksame Leistungen, Boni und Sonderzahlungen können gesondert eingegeben werden.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auch Betriebsrente genannt, kann über die Entgeltumwandlung steuerfrei vom Arbeitnehmer gebildet werden. Dies geschieht, indem der Arbeitnehmer gewöhnlich monatlich in die Betriebsrente einzahlt. In den überwiegenden Fällen zahlt der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einen Teil in die Altersvorsorge ein. Wichtig ist, dass sie in der Lohnabrechnung richtig dargestellt wird.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Die Tarifabschlüsse für den Öffentlichen Dienst
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Nun ist es soweit: Die TVöD SuE Tarifrunde startet am 25. Februar für Erzieher, Sozialassistenten und Sozialpädagogen in Kitas und Erziehungseinrichtungen. Bei diesen Tarifverhandlungen geht es jedoch nicht in erster Linie um ein Entgeltplus, sondern vielmehr um für die Eingruppierung relevanten Tätigkeitsmerkmale. Dies unterscheidet die Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst deutlich von den regulären Tarifverhandlungen im TVöD.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat am 11. Januar 2022 einen Tarifvertrag für angehende Hebammen abgeschlossen. An dem Abschluss beteiligt waren neben der VKA auch die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion. Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Coronavirus-COVID-19
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Nun ist es amtlich: In Nordrhein-Westfalen tritt ab Donnerstag (13. Januar 2022) die neue Coronaschutzverordnung für NRW in Kraft. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann informiert die Öffentlichkeit über die aktuelle Corona-Lage im Land und stellt die neuen und gleichzeitig schärferen Maßnahmen am Dienstagmittag (11. Januar) vor. In NRW macht die neue Omikron-Variante die Hälfte aller Neuinfektionen aus. Erst 46 Prozent der Gesamtpopulation in NRW haben eine Booster-Impfung erhalten. 78,6 Prozent der Bevölkerung haben mit dem heutigen Stand (11.01.2022) die erste, 75 Prozent die zweite Impfung erhalten.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Wenn die Geburt des Kindes naht, so spielt das Kindergeld eine immer größere Rolle. Ist das Kind dann auf die Welt gekommen, kann das Kindergeld bei der Familienkasse beantragt werden. Für eine Bewilligung müssen jedoch einige Voraussetzungen vorliegen. Was Sie unbedingt über das Kindergeld und seine Beantragung wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten im öffentlichen Dienst werden 2022 neue Gesetze, Änderungen und Reformen eintreten. Es wird ein neuer Mindestlohn eingeführt, die Krankmeldung wird reformiert und Gehaltserhöhungen werden im Frühjahr stattfinden. Was Beschäftigte im öffentlichen Dienst 2022 erwartet, haben wir für Sie zusammengestellt.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Für bestimmte Familien gibt es den Kinderzuschlag, der sich individuell für jedes Kind berechnet, höchstens aber 292 Euro pro Kind.
- Geschrieben von: Sandra Mondi
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Für im öffentlichen Dienst beschäftigte Ärzte, die nicht an Universitäten und nicht an kommunalen Krankenhäusern tätig sind, gilt neben dem TVöD auch der TV-L Tarifvertrag ohne Anwendung von Sonderregeln. Diese Zugehörigkeit ist auch als TV-L Ärzte bekannt. Für TV-L Ärzte gilt die allgemeine TV-L-Entgelttabelle.