Eine Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn nach einem Unfall eine Behinderung bleibt. In der Regel deckt sie keine Unfälle ab, die keine finanziellen Mehrkosten und eine Behinderung nach sich ziehen. Dazu gehören zum Beispiel häufig Stürze vom Fahrrad oder Beinbrüche durch Stürze auf Glatteis. Finanziell gesehen sind solche Unfälle gut durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
Gemäß dem Statistischen Bundesamt erleiden nur rund zwei Prozent eine Schwerbehinderung nach einem Unfall. Rund 82 Prozent der Behinderungen gehen allerdings auf eine Krankheit zurück. Um diese Behinderungen abdecken zu können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Eine Unfallversicherung sollten auf jeden Fall alle Personen in Betracht ziehen, die als Risikogruppe gelten. Dazu gehören unter anderem Motorradfahrer, Mountainbiker, Skifahrer, Snowboardfahrer und Bergsteiger. Wer durchschnittlich im Sportbereich unterwegs ist, bei dem hält sich das Risiko eines schweren Unfalls in Grenzen.
Anders sieht es bei Senioren aus. Da diese ein höheres Risiko für Stürze haben, ist eine Unfallversicherung hier sinnvoll. Bei Kindern hingegen sollte das Risiko abgeschätzt werden. Wenn das Kind zum Beispiel gern reitet, dann kann ein Unfallschutz Sinn ergeben.
Zwischen 1991 und 2016 gab es in Deutschland allein 127 Versicherungsunternehmen, die in der privaten Unfallversicherung aktiv sind. Die regulierte Schadenquote beläuft sich in diesem Zeitraum auf 59,9 Prozent.
Die Höhe der Grundinvaliditätssumme richtig wählen
Wichtig bei einer Unfallversicherung ist eine ausreichende Grundinvaliditätssumme. Je höher diese ist, desto besser. Allerdings steigen auch mit dem Anstieg der Versicherungsleistung die Beiträge des Unfallschutzes. So kosten im Durchschnitt Unfallversicherungen mit einer Grundinvaliditätssumme von 75.000 Euro zwischen 75 und 125 Euro pro Jahr. Grundinvaliditätssummen von 150.000 Euro können bis zu 180 Euro pro Jahr kosten.
Die Kapitalleistung
Ebenso sehr wichtig bei einer Unfallversicherung ist die Kapitalleistung. Diese Leistung wird bei dauerhafter Invalidität gezahlt. Bei der Kapitalleistung wird vonseiten der Versicherung zwischen Grundinvaliditätssumme und Vollinvaliditätssumme unterschieden. Die Grundinvaliditätssumme stellt hier die Versicherungssumme dar. Die Vollinvaliditätssumme hingegen stellt ein Vielfaches, einen sogenannten Progressionssatz, der Grundinvaliditätssumme dar.
Daraus leitet sich dann wie folgt eine Formel ab:
Grundinvaliditätssumme x Progressionssatz = Vollinvaliditätssumme
(zum Beispiel: 150.000 Euro x 350 % = 525.000 Euro)
Der Progressionssatz trägt dazu bei, dass bei einem Vorliegen einer schweren Behinderung mit einem hohen Invaliditätsgrad eine hohe Leistungssumme ausgezahlt wird. Empfehlenswert ist ein Progressionssatz von 225 bis 350 Prozent zu nehmen, da darüber hinaus die Versicherung sehr teuer werden kann.
Bedarf an Kapital
Im Falle einer Invalidität wird Kapital benötigt, was schon vorab gut überdacht werden sollte. Dabei sollte berücksichtigt werden, welches Kapital für etwaige Umbauten am Haus bei einer Invalidität notwendig ist. Auch einmalige Anschaffungen, wie zum Beispiel ein elektrischer Rollstuhl oder ein medizinisches Bett sollten mit eingerechnet werden. Diese Kosten sollten schon vorab kalkuliert werden. Dabei hat es sich rentiert, eine Kostenaufstellung im Falle eines Unfalls zu machen, um dann die Gesamtkosten zu ermitteln und den Bedarf an Kapital besser einschätzen zu können.
Des Weiteren müssen Kosten abgedeckt sein, die durch den Verlust der Arbeit oder Kindergeld entstehen können. Eine Haushaltshilfe sowie etwaige zusätzliche Kinderbetreuungskosten sollten ebenso mit in die Kosten einberechnet werden. Sofern es möglich erscheint, sollten diese Kosten durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, abgedeckt werden. Wer keine BU bekommt oder keine möchte, kann diese Kosten durch eine Unfallversicherung abdecken.
Berechnungen für den Kapitalbedarf
In der nachfolgenden Tabelle ist der Kapitalbedarf für die Unfallversicherung anhand des Jahreseinkommens pauschal bestimmt. Dabei wurde eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berücksichtigt.
Alter | Einkommen pro Jahr | |||||
20.000 € | 30.000 € | 40.000 € | 50.000 € | 60.000 € | 70.000 € | |
ca. 20 Jahre | 120.000 € | 180.000 € | 240.000 € | 300.000 € | 360.000 € | 420.000 € |
ca. 30 Jahre | 100.000 € | 150.000 € | 200.000 € | 250.000 € | 300.000 € | 350.000 € |
ca. 40 Jahre | 80.000 € | 120.000 € | 160.000 € | 200.000 € | 240.000 € | 280.000 € |
ca. 50 Jahre | 60.000 € | 90.000 € | 120.000 € | 150.000 € | 180.000 € | 210.000 € |
Kinder | ab 150.000 € | |||||
Rentner | ab 100.000 € |
Quelle: finanzen.de (Stand: 18. August 2014)
Die Versicherungssumme vermindert sich je älter der Versicherte wird. Der Grund dafür liegt in der geringeren Zeit, die noch abgedeckt werden muss. Je jünger der Versicherte ist, desto höher sollte die Versicherungssumme liegen.
Generell gilt, dass das Dreifache des Jahreseinkommens als Grundinvaliditätssumme abgedeckt werden sollte. Sollte eine BU schon abgeschlossen worden sein, so kann die Grundinvaliditätssumme in Abhängigkeit an die BU abgestimmt werden.
Kostenbedarf bei Kindern
Der Bedarf an Kosten für Kinder bemisst sich generell sehr hoch, da das später behinderte Kind in der Regel ein Leben lang auf die Betreuung angewiesen ist. Demnach sollte die Versicherungssumme so hoch gewählt werden, dass diese Kosten abgedeckt werden. Empfohlen wird eine Grundinvaliditätssumme von mindestens 200.000 Euro mit einem Progressionssatz von 225 Prozent. Diese kosten im Durchschnitt etwa 150 Euro pro Jahr. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Kosten allesamt abgedeckt werden. Das Kind kann später selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und den Unfallschutz reduzieren oder diesen dann ganz kündigen. Des Weiteren ist es wichtig zu wissen, dass im Falle einer Behinderung des Kindes bestimmte Leistungen zur Unterstützung gewährt werden, die in Anspruch genommen werden können.
Die Höhe der Gliedertaxe wählen
Die Gliedertaxe ist nach dem Progressionssatz die wichtigste Komponente einer Unfallversicherung. Sie bestimmt, wie viel Geld der Versicherte bei Verlust eines bestimmten Körperteils erhält. Die Tarife sind unterschiedlich hoch. Es gilt jedoch, dass der Tarif teurer wird, je besser die Gliedertaxe ist. Zahnärzte beispielsweise können ihre Hände sehr hoch versichern. Allerdings ist hier die Versicherung in den meisten Fällen auch sehr teuer.
Leistungskürzungen bei Vorerkrankungen
Der Versicherer kann seine Leistungen kürzen, wenn bestimmte Vorerkrankungen für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls mitverantwortlich sind. Ein Beispiel hierfür wäre ein Oberschenkelbruch, der bei einem gesunden Menschen in der Regel besser verheilt als bei einem Menschen mit Osteoporose. Wichtig ist hierbei auf einen Tarif zu achten, der erst dann die Leistung mindert, wenn die Vorerkrankung mindestens zu 50 Prozent mit verantwortlich für die Invalidität ist.
Ansprüche auf Anerkennung der Invalidität
In der Regel wird eine Invalidität dann anerkannt, wenn sie bis spätestens zwölf Kalendermonate nach dem Unfall eingetreten ist. Zudem muss ein Arzt die Invalidität spätestens 15 Monate nach dem Unfall festgestellt und diese der Versicherung mitgeteilt haben. Es gibt aber auch Tarife und Versicherungen, die die Frist auf 18 Monate hochsetzen. Diese sollten vorrangig gewählt werden.
Klauseln bei Krankheiten
Wichtig ist einen Tarif zu wählen, bei dem auch ein Herzinfarkt oder ein Schlaganfall mitversichert ist. Ebenso ist auch vorteilhaft einen Tarif zu wählen, bei dem ein Alkoholspiegel von mindestens 1,3 Promille Alkohol im Blut abgesichert ist, falls ein Unfall durch Alkoholeinfluss ausgelöst wurde.
Bei Kindern ist es ratsam darauf zu achten, dass bei der Versicherung Insektenstiche als Unfallauslöser gelten. Durch Insektenstiche können Infektionen ausgelöst werden, die dann später zu einer Behinderung des Kindes führen können. Hier beispielsweise kann die Borreliose durch einen Zeckenbiss aufgeführt werden.
Unfallversicherungen mit Rückgewähr der Beiträge
Unter den Unfallversicherungen existieren auch Versicherungen, die eine Beitragsrückgewähr am Ende der Laufzeit versprechen, sofern kein Unfall eingetreten ist. Hier sollte vorab gut mit anderen Unfallversicherungen verglichen werden, denn nicht selten sind diese Art von Versicherungen teurer als herkömmliche Unfallversicherungen. Die daraus resultierende Rendite ist im Durchschnitt ebenso nicht sehr hoch, sodass hier überlegt werden muss, ob eine herkömmliche Unfallversicherung nicht angemessener ist.
Mindestwerte einer Unfallversicherung
In der nachfolgenden Tabelle ist aufgeführt, wie viel Prozent die Versicherungssumme ausgezahlt werden sollte, wenn ein Unfall und eine Behinderung eintreten. Dabei ist zu beachten, dass die Werte nur Richtwerte sind und jede Person selbst entscheiden muss, zu welchem Tarif sie sich versichern möchte. Bei der nachfolgenden Tabelle haben wir angenommen, dass eine Person zwischen dem 18. und 64. Lebensjahr mit einer Todesfallsumme von 10.000 Euro und keiner sonderlich starken körperlichen Berufsausübung versichert werden soll.
Progression | Invaliditätsgrade | |||
25% |
50% | 75% | 100% | |
225% | 25% | 75% | 150% | 225% |
350% |
25% | 100% | 100% | 225% |
500% |
25% | 100% | 100% | 300% |
Folgende Zusatzleistungen erweisen sich als sinnvoll oder sollten ausgeschlossen werden:
sinnvoll | nicht sinnvoll: |
Todesfallbetrag | Leistungserhöhung bei hohen Invaliditätsgraden |
Kosten für eine Bergung | Unfallrente |
kosmetische Operationen | Geld für die Genesung |
Übergangsleistung | |
Krankenhaustagegeld |