Nun ist es soweit: Die TVöD SuE Tarifrunde startet am 25. Februar für Erzieher, Sozialassistenten und Sozialpädagogen in Kitas und Erziehungseinrichtungen. Bei diesen Tarifverhandlungen geht es jedoch nicht in erster Linie um ein Entgeltplus, sondern vielmehr um für die Eingruppierung relevanten Tätigkeitsmerkmale. Dies unterscheidet die Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst deutlich von den regulären Tarifverhandlungen im TVöD.
Was wird in der TVöD SuE Tarifrunde verhandelt?
Vorrangig werden in der Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen die Eingruppierungsmerkmale verhandelt. Es geht also in erster Linie um die Tätigkeitsmerkmale, die für die Eingruppierung von Erziehern und weiteren pädagogischen Mitarbeitern von Bedeutung sind. Die Gewerkschaften haben am 25. Februar 2022 gemeinsam mit den Arbeitgebern, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erstmals um eine Lösung gerungen.
Die Verhandlungstermine
- Verhandlungsauftakt: 25. Februar 2022 (ergebnislos)
- Verhandlungsrunde: 21. – 22. März 2022 (ergebnislos)
- Verhandlungsrunde: 16. – 18. Mai 2022 (Tarifergebnis erzielt)
Die Gewerkschaften fordern eine Aufwertung vieler Berufsgruppen, zudem einen besseren Gesundheitsschutz für alle Beschäftigte.
Wie werden Erzieher und Pädagogen im TVöD SuE aktuell eingruppiert?
Der TVöD SuE besteht aus den Entgeltgruppen S 2 bis S 18 und sechs Stufen. Jeder Entgeltgruppe werden eine bestimmte Berufsgruppe und Tätigkeitsmerkmal zugeordnet. So sind Kinderpfleger und Assistenten in den unteren Entgeltgruppen eingestuft, ausgebildete Erzieher ab der Entgeltgruppe S 8 und Leiter von Heimen und Kitas je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder ab S 9.
Gibt es nur einen Verhandlungstermin?
Nach der ausgesetzten Tarifrunde im März 2020 wurde zuerst der Januar 2022 für eine Tarifrunde für den SuE anberaumt. Nun haben sich die Tarifparteien auf den 25. Februar 2022 als Verhandlungstermin geeinigt. Dabei wird es aber nicht bleiben. Wie die Gewerkschaften mitteilen, werden weitere Verhandlungstermine im Laufe des Frühjahrs folgen.
Was ist für den betrieblichen Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst aktuell vereinbart?
Im Tarifvertrag TVöD-B unter § 3.2 ist für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes die betriebliche Gesundheitsförderung geregelt. Diese zielt darauf ab, die Bedingungen der Arbeit vor Ort so zu organisieren, dass diese nicht die Ursache von Erkrankungen und Schädigungen der Gesundheit sind. Um dies zu erreichen, müssen die Arbeit und die Arbeitsbedingungen so organisiert werden, dass die gesundheitsbewusst und gesundheitsgerecht ausgerichtet sind. Zugleich werden die Qualitätsstandards der Betriebe und Verwaltungen verbessert.
Wichtig ist in erster Linie der aktive Gesundheitsschutz. Dabei haben die Beschäftigten Anspruch auf eine Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (siehe dazu auch § 3.2 Abs. 3 Satz 1). Um einen Gesundheitsschutz in Kitas und anderen Betreuungseinrichtungen zu gewährleisten, kann auf Antrag des Betriebsrates oder Personalrates beim Arbeitgeber eine betriebliche Kommission gebildet werden. Diese besteht jeweils aus Beschäftigten des Arbeitgebers, die jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Personal- oder Betriebsrat ernannt werden. Diese Kommission kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes unterbreiten (siehe dazu § 3.2 Abs. 5 Satz 2).