Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Seit dem 1. Juli 2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren mit einem Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1953 erhöht sich die Altersgrenze schrittweise. Für alle Personen, die 1964 oder später geboren wurden, ist ein Eintritt in die Rente erst mit 65 Jahren abschlagsfrei möglich. Wer die Altersrente ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen möchte und noch keine 45 Beitragsjahre zusammen hat, muss mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent rechnen. Für jeden Monat, den ein Versicherungsnehmer vorzeitig in Rente geht, wird ihm 0,3 Prozent von seiner Rente abgezogen. Ein solcher Rentenabschlag kann nicht rückgängig gemacht werden und bleibt dauerhaft bestehen.
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- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit und PKV für Beamte
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Eine gesetzliche Unfallversicherung springt ein, wenn sich der Unfall während, vor oder nach der Arbeit ereignet. Der gesetzliche Versicherungsschutz ist dabei in § 8 Abs. 2 SGB VII geregelt. Wenn sich der Unfall vor oder nach der Arbeit ereignet, spricht man von einem Wegeunfall. Der Rentenbestand in der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt von 1985 bis 2016 803.500.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit und PKV für Beamte
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Eine Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn nach einem Unfall eine Behinderung bleibt. In der Regel deckt sie keine Unfälle ab, die keine finanziellen Mehrkosten und eine Behinderung nach sich ziehen. Dazu gehören zum Beispiel häufig Stürze vom Fahrrad oder Beinbrüche durch Stürze auf Glatteis. Finanziell gesehen sind solche Unfälle gut durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesichert.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit und PKV für Beamte
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Eine Unfallversicherung springt – wie der Name schon sagt - bei Unfällen ein, wobei es hier jedoch zwei Varianten von Unfallversicherungen gibt. Die eine Variante ist die gesetzliche Unfallversicherung, die bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen greift. Die andere Variante ist die private Unfallversicherung, die nicht nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen, sondern auch bei Unfällen in der Freizeit und im Haushalt einspringen kann.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Änderungen des TV AWO BW zum 1. Januar 2023
Beschäftigte der AWO Baden-Württemberg, die in Einrichtungen in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11a eingruppiert und tätig sind, die unter das KiTaG fallen, erhalten eine SuE-Zulage in Höhe von 130,00 Euro pro Monat. Das Gleiche gilt für Leiter von Kindertagesstätten und ständige Vertreter von Leitern von Kindertagesstätten, wenn sie in den Entgeltgruppen S 13 sowie S 15 bis S 18 eingestuft sind. Mitarbeiter, die eine SuE-Zulage gemäß § 17a Absatz 1a erstmals ab 1. Januar 2024 erhalten, bekommen einmalig für das Kalenderjahr 2023 zwei weitere Arbeitstage frei.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Zulage: Umfassende Informationen zum Thema Zulagen
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Bei Krankheit wird im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L usw.) ebenso eine Jahressonderzahlung, also ehemals Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, gezahlt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen gab es im Im Jahr 2023 einen neuen Tarifabschluss. Die Tabellenwerte erhöhen sich ab Juni 2024 um 200 Euro pauschal und anschließend 5,5 Prozent, mindestens um 340 Euro.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Für die Arbeiterwohlfahrt AWO Bayern konnte ein Tarifergebnis am 29.06.2018 erzielt werden. Dabei wurden einige neue Regelungen durchgesetzt. Die Entgelte steigen um 7,5 % über die gesamte Laufzeit.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Die AWO (Arbeiterwohlfahrt) ist auf bundesweiter Ebene in 30 Landesverbänden, 397 Kreisverbänden und 3.268 Ortsvereinen gegliedert. Insgesamt unterhält die AWO rund 18.000 Einrichtungen und Dienstleistungen. Die AWO wird von 300.265 Mitgliedern, 72.453 ehrenamtlichen und 242.069 hauptamtlichen Mitarbeitenden getragen.