Schon in diesem Jahr haben Arbeitnehmer kaum Brückentage nutzen können. Auch 2016 liegen die bundesweiten Feiertage ungünstig für die Urlaubsplanung. Zwei von neun Feiertagen sind an einem Sonntag, die anderen fallen auf einen Freitag oder Montag. Ein möglicher Brückentag könnte der 6. Mai sein, also der Tag nach Christi Himmelfahrt, damit kämen Arbeitnehmer dann auf vier freie Tage.
Verlängerte Wochenenden sind möglich, wenn man am 13.Mai freinimmt, das ist der Freitag vor Pfingsten, oder am Freitag, den 30. September, das der 3.Oktober 2016 ein Montag ist. Beide Optionen bieten auch vier freie Tage.
Arbeitgeber darf Urlaubswünsche ablehnen
Wenn aber alle Beschäftigten an den gleichen Tagen Urlaub einreichen, kann der Arbeitgeber das auch ablehnen. Der Arbeitnehmer muss eine solche Entscheidung auch akzeptieren, wenn der Chef betriebliche Gründe anführt, etwa eine zu geringe Besetzung.
Die Ablehnung von Urlaubswünschen darf jedoch nicht einer Willkür entspringen und muss für den Beschäftigten nachvollziehbar sein.
Die Feiertage im Jahr 2016
So fällt das diesjährige Silvester auf einen Freitag, wodurch man noch ein Wochenende zum Entspannen hat. Danach gibt es allerdings für eine längere Zeit keine freien Tage mehr. Die nächsten Feiertage sind dann erst zu Ostern. Das wird im kommenden Jahr am Wochenende vom 25. bis zum 28. März sein.
Der Tag der Arbeit, also der 1.Mai, wird ein Sonntag sein. Zu Pfingsten wird dann der bereits erwähnte Brückentag möglich sein und die folgende Woche ist durch den Pfingstmontag am 16. Mai verkürzt.
Der Tag der deutschen Einheit am 3.Oktober ist 2016 wieder ein Montag. Die Weihnachtstage sind auf ein verlängertes Wochenende verteilt. Der Heiligabend wird ein Samstag sein, der zweite Weihnachtsfeiertag dann entsprechend ein Montag.
Die bundesweiten Feiertage im Jahr 2016 sind der 1.Januar (Freitag), der 25.März (Karfreitag), der 28. März (Ostermontag), der Tag der Arbeit am 1.Mai (Sonntag), Christi Himmelfahrt am 5.Mai (Donnerstag), der 16.Mai (Pfingstmontag), der Tag der Deutschen Einheit am 3.Oktober (Montag) und die beiden Weihnachtstage am 25. und 26.Dezember (Sonntag und Montag)
Gesetzliche Feiertage im öffentlichen Dienst 2015, 2016, 2017, 2018
Abkürzungen:
BW= Baden-Württemberg, BY= Bayern, BE= Berlin, BB= Brandenburg, NI= Niedersachsen, NW= Nordrhein-Westfalen, RP= Rheinland-Pfalz, SL= Saarland, SN= Sachsen, ST= Sachsen-Anhalt, SH= Schleswig-Holstein, TH= Thüringen, HB= Bremen, HH= Hamburg, HE= Hessen, MV= Mecklenburg-Vorpommern.