Im September 2023 gibt es wieder Änderungen, auf die sich Verbraucher einstellen müssen. Dieses Mal trifft es insbesondere Stromkunden, Autofahrer, Arbeitnehmer und Rentner. Nachfolgend erfahren Sie, was sich alles im September ändert. 


Mehr zum Thema Änderungen


Kfz-Zulassung ab sofort online möglich

Ab sofort kann eine Zulassung eines neuen Fahrzeugs auch online erfolgen. Damit erübrigt sich der Gang zur Zulassungsstelle ab September 2023. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird der Prozess der Fahrzeugzulassung komplett digitalisiert. Fahrzeughalter können online alles Nötige beantragen und müssen nicht mehr erst auf die Fahrzeugpapiere und die Plakette warten, denn sie dürfen nach der digitalen Zulassung sofort das Fahrzeug in Betrieb nehmen. Sämtliche Unterlagen und die Plakette werden künftig innerhalb von 10 Tagen an den Autofahrer verschickt. In der Übergangszeit reicht der digitale Bescheid als Zulassungsnachweis aus. Mit der Online-Zulassung sollen auch die Kosten für die Zulassung gesenkt werden.

KFZ-Kennzeichen

Frist für die Steuererklärung nur noch bis 30. September

Die Frist für die Steuererklärung 2022 läuft zum 30. September 2023 für Privatpersonen ab. Der Tag fällt jedoch auf einen Samstag, sodass Privatpersonen noch bis zum 02. Oktober Zeit haben, ihre Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für Steuerberater ist der Stichtag der 31. Juli 2024.

Sommerferien enden 

Im September enden nun auch die letzten Sommerferien. Damit geht es für Schüler im Saarland, in Hessen und Rheinland-Pfalz am 03. September wieder los. In Baden-Württemberg werden die Schüler am 11. September wieder in die Schule gehen, in Bayern am 12. September.

Strom- und Gaspreise sinken für EON-Kunden

Strom- und Gaskunden von EON können sich ab September 2023 freuen, denn der Anbieter will die Preise senken. Wie das Unternehmen ankündigte, werden die Preise um etwa 18 Prozent für Strom und um rund 28 Prozent für Gas reduziert werden. Davon sollen auch Kunden mit Sonderverträgen profitieren können.

Antrag für Härtefallfond für Rentner bis 30. September möglich

Rentner, dessen Altersrente nur knapp das Niveau der Grundsicherung erreicht, können noch bis zum 30. September durch einen schriftlichen Antrag Unterstützung bis zu 5.000 Euro aus dem Härtefallfond beantragen. Der Fond ist jedoch nur für bestimmte Personengruppen vorenthalten: Zum einen können Rentner profitieren, die von der Ost-West-Rentenüberleitung betroffen sind und zum anderen auch jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler.

Änderung der Lagerung von E-Mails beim Finanzportal ELSTER

Wer die Einkommensteuererklärung erstellt, der kennt in der Regel auch das Finanzportal Elster. Am 18. September 2023 will das Finanzportal eine Änderung bei der Speicherung von E-Mails im Posteingang durchführen, bei dem nur noch wichtige Dokumente angezeigt werden sollen. Alle anderen E-Mails werden binnen eines Jahres dauerhaft gelöscht werden. Bisher konnten Bürger jegliche Nachrichten in ihrem Ordner einsehen. Das soll künftig nicht mehr der Fall sein. Daher empfiehlt das Finanzportal, sich den Posteingang bis zum 18. September 2023 genau anzuschauen, damit nicht ausversehen auch eigene Dokumente gelöscht werden. Noch zu benötigende Dokumente sollten am besten heruntergeladen und abgespeichert werden.

Halogen-Pins dürfen ab September nicht mehr verkauft werden

Ab dem 01. September 2023 dürfen neue Halogen-Pins wie Niedervolt-Halogenlampen und Hochvolt-Halogenlampen in Deutschland nicht mehr verkauft werden. Nur noch alte Bestände dürfen in den Verkauf kommen wie die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz vorgibt. Als Nachfolger von Halogenlampen sollen LED-Modelle eingesetzt werden.