Arbeitnehmer und viele Rentner kennen das: Alle Jahre wieder muss die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Wer sie nicht allein dem Finanzamt übermitteln möchte, nimmt sich für gewöhnlich einen Steuerberater. Das dieser nicht gratis ist, leuchtet jeden von uns ein. Steuerberater ermitteln ihre Gebühren anhand der Vergütungsverordnung für Steuerberater, der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV. Was kostet somit ein Steuerberater? In der Regel orientieren sich die Gebühren an der Höhe des Gegenstandswertes. Kurzum: Je mehr Geld bei der Einkommensteuererklärung eine Rolle spielt, desto höher sind auch die Steuerberaterkosten.

Was bekommt ein Steuerberater für eine Steuererklärung?

Für die Anfertigung erhält ein Steuerberater folgende Gebührenhöhe (Auszug aus der StBVV):

  • Einkommensteuererklärung ohne Einkünfteermittlung: 1/10 bis 6/10 der Gebühr nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro
  • Steuererklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte ohne Ermittlung der Einkünfte: 1/10 bis 5/10 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 Euro
  • Körperschaftsteuererklärung: 2/10 bis 8/10 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert ist das Einkommen vor Verlustabzug, mindestens 16.000 Euro
  • Gewerbesteuerermittlung 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert ist der Ertrag des Gewerbes vor Verlustabzug und Freibetragsberücksichtigung, mindestens 8.000 Euro
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert sind 10 Prozent des Gesamtwertes der Entgelte; mindestens 650 Euro
  • Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr inklusive Meldungen und Antragstellungen: 1/10 bis 8/10 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert sind 10 Prozent des Gesamtwertes der Entgelte; mindestens 8.000 Euro
  • Schenkungsteuererklärung: 2/10 bis 10/10 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert ist der Schenkungswert, mindestens 16.000 Euro
  • Kapitalertragsteueranmeldung mit Erklärung: 1/20 bis 6/20 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert ist der Gesamtbetrag aller  Kapitalerträge, mindestens 4.000 Euro   
  • Lohnsteuer-Anmeldung: 1/20 bis 6/20 nach Tabelle A, Anlage 1; Gegenstandswert sind 20 Prozent der Arbeitslöhne; mindestens 1.000 Euro

      
Tabelle A, Anlage 1 der Steuerberaterkosten

Gegenstandswert bis ... Euro volle Steuerberater Gebühr 10/10 in Euro
300  29
600 53
900 76
1.200 100
1.500 123
2.000 157
2.500 189
3.000 222
3.500 255
4.000 288
4.500 321
5.000 354
6.000 398
7.000 441
8.000 485
9.000 528
10.000 571
13.000 618
16.000 665
19.000 712
22.000 759
25.000 806
30.000 892
35.000 977
40.000 1.061
45.000 1.146
50.000 1.230
65.000 1.320
80.000 1.411
95.000 1.502
110.000 1.593
125.000 1.683
140.000 1.773
155.000 1.864
170.000 1.954
185.000 2.045
200.000 2.136
230.000 2.275
260.000 2.414
290.000 2.552
320.000 2.697
350.000 2.760
380.000 2.821
410.000 2.882
440.000 2.939
470.000 2.995
500.000 3.051
550.000 3.132
600.000 3.211

Kosten bei einem Gegenstandswert von über 600.000 Euro

  • vom Mehrbetrag bis 5.000.000 Euro je angefangene 50.000 Euro: 141 Euro
  • vom Mehrbetrag über 5.000.000 Euro bis 25.000.000 Euro je angefangene 50.000 Euro: 106 Euro
  • vom Mehrbetrag über 25.000.000 Euro je angefangene 50.000 Euro: 83 Euro

Was kostet der Steuerberater? Beispiele

Nun haben wir uns einen Auszug aus der Gebührenverordnung für Steuerberater angesehen und können diese auch auf konkrete Beispiele anwenden. Hierbei geht es nur um das Erstellen einer Steuererklärung ohne die Ermittlung der Einkünfte. Zu den Kosten kommen individuelle Kosten wie Telefonate, weitere Erklärungen und Anträge, die individuell sind und nicht in den Beispielen enthalten sind, dazu. Die folgenden Beispiele orientieren sich ausschließlich an der Gebührenverordnung für Steuerberater.

Beispiel 1: Kosten zwischen 39,80 Euro und 238,80 Euro

Das Erstellen einer Steuererklärung mit einem Gegenstandswert von 5.400 Euro würde also 398 Euro kosten, wenn der volle Betrag, sprich 10/10 gelten würde. Da aber in der Gebührenverordnung die Kosten für das Erstellen einer Einkommensteuererklärung ohne eine Einkünfteermittlung von 1/10 bis 6/10 gedeckelt ist, würden sich somit die Kosten zwischen 39,80 Euro und 238,80 Euro bewegen. Wir halten also fest: Eine Einkommensteuererklärung mit einem Gegenstandswert von 5.400 Euro würde Steuerberaterkosten zwischen 39,80 Euro und 238,80 Euro nach sich ziehen.

Beispiel 2: Kosten zwischen 12,30 Euro und 73,80 Euro 

Eine Einkommensteuererklärung mit einem Gegenstandswert von 1.500 Euro würde 123 Euro bei vollem Gebührenabzug von 10/10 beim Steuerberater kosten, sofern keine Einkünfteermittlung vorgenommen wird. Auch hier wenden wir wieder die Gebührendeckelung von 1/10 bis 6/10 an und können sagen, dass das Erstellen dieser Steuererklärung beim Steuerberater zwischen 12,30 Euro und 73,80 Euro kosten würde.

Beispiel 3: Kosten zwischen 106,10 Euro und 636,60 Euro

Nehmen wir an, wir haben eine Einkommensteuererklärung mit einem Gegenstandswert von 37.600 Euro vorliegen. Wenn hier der volle Gebührensatz von 10/10 zur Anwendung kommen würde, würde man für das Erstellen dieser Steuererklärung 1.061 Euro zahlen. Aber der Satz ist auf 1/10 bis 6/10 gedeckelt. Somit würde diese Steuererklärung zwischen 106,10 Euro und 636,60 Euro kosten.

Viele Steuerberater verwenden den Mittelwert

Da die Bandbreite zwischen 1/10 bis 6/10 für die Erstellung einer Einkommensteuererklärung groß ist, setzen viele Steuerberater auch einen Mittelwert an. In diesem Falle wäre dies 0,35. Würde also eine Einkommensteuererklärung einen Gegenstandswert von 40.500 Euro haben, so würden dafür die vollen Gebühren zu 10/10 ohne Deckelung berechnet werden. Das entspräche Kosten in Höhe von 1.146 Euro. Da aber der Deckelungssatz von 1/10 bis 6/10 greift, würden also Kosten zwischen 114,60 Euro und 687,60 Euro entstehen. Die Differenz zwischen beiden Werten ist groß. Viele Steuerberater setzen demnach den Mittelwert von 0,35 ein. Demnach würde die Steuererklärung 401,10 Euro kosten.

Diese Mittelwerte werden bei einer Steuererklärung herangezogen

Abrechnungsgegenstand Berechnungsfaktor Mittelwert Tabelle in StBVV
Einkommensteuererklärung 1/10 - 6/10 0,35 Tabelle A
Einnahmenüberschussrechnung 5/10 - 30/10 1,75 Tabelle B
Werbungskostenermittlung 1/20 - 12/20 0,65 Tabelle A
Umsatzsteuerjahreserklärung 1/10 - 8/10 0,45 Tabelle A
Erstberatung, Beratung 1/10 - 10/10 0,55 Tabelle A
Buchführung 2/10 - 12/10 0,70 Tabelle C