Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen, wie wir sie bisher kennen, will die Bundesregierung im neuen Gebäudeenergiegesetz ab 2025 verbieten. Kaminöfen sollen davon nicht betroffen sein, jedoch werden auf diese auch striktere Regelungen zukommen.
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Quelle: Kamin 2022, eigene Darstellung | Neues Gesetz: Welche Kaminöfen dürfen nach 2024 noch betrieben werden?
Ziel ist ein Betrieb von Heizungen mit erneuerbaren Energien bis 2045
Haushalte sollen ihre Heizungen innerhalb der nächsten Jahre auf erneuerbare Energien umrüsten, so ist das Ziel der Bundesregierung. Bis 2045 sollen dann in Deutschland alle klassischen Gas- und Ölheizungen mit erneuerbaren Energien laufen. Dazu wird es ein Verbot für den Einbau solcher Heizungen ab 2025 geben. Die Bundesregierung plant im Rahmen der Umrüstung Förderungen. Ausnahmen sind ebenso vorgesehen.
Veränderungen für Kaminöfen greifen 2025
Für Kaminöfen wird es ab 2025 ebenso zu Änderungen kommen, denn dann greifen die Fristen des geltenden Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Dies bedeutet, dass Holz- und Kaminöfen ab 2025 nur noch höchstens 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen dürfen. Sollten die Grenzwerte überstiegen werden, so müssen Haushalte ihren Kaminofen bis zum 31. Dezember 2024 nachrüsten. Sollte eine Nachrüstung nicht umsetzbar sein, so darf der Kaminofen nicht mehr betrieben werden. In der Regel werden Kaminöfen betroffen sein, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden. Gemäß Schätzungen des Bundesumweltministeriums werden dies rund vier Millionen Kaminöfen sein. Allerdings wird es hier auch Ausnahmen geben.
Neue Regelungen für Öfen sind nicht neu
Dass es neue Gesetze und Regelungen für Holz- und Kohleöfen gibt, ist nicht neu, denn die erste Frist des Bundes-Immissionsschutzgesetzes galt damals für Holzöfen, die vor 1984 eingebaut wurden. Diese mussten bis Ende 2017 entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Danach waren Öfen dran, die bis zum Stichtag 31. Dezember 1994 installiert wurden. Auch diese mussten nachgerüstet oder ersetzt werden und zwar bis Ende Dezember 2020. Nun hat es die Kaminöfen erwischt, die zwischen 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2010 eingebaut wurden.
Was Sie tun müssen, wenn Ihr Kaminofen betroffen ist
Als erstes wird Ihr Schornsteinfeger Sie über die nötigen Schritte aufklären. Sollte er einen Ausstoß von mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas feststellen, so dürfen Sie Ihren Kaminofen ab 1. Januar 2025 nicht mehr betreiben. Sie müssen ihn dann entweder umrüsten oder stilllegen lassen. Dazu wird Sie Ihr Schornsteinfeger informieren und Ihnen die passenden Maßnahmen vorschlagen. Partikelfilter helfen beispielsweise gegen zu viel Feinstaub, allerdings nicht gegen zu viel Kohlenmonoxid. Laut Experten macht eine Nachrüstung auch kaum Sinn, denn sie wäre zu teuer im Vergleich zu einem Einbau einer neuen Anlage.
Was kostet das Nachrüsten eines Kaminofens?
Die Kosten hängen in erster Linie vom Typ des Kaminofens ab. Schätzungen zufolge wird eine Nachrüstung ab 800 Euro kosten. Im Vergleich dazu: Ein neuer klassischer Kaminofen in einfacher Bauweise kostet um die 300 Euro, mit Einbau und Aufstellung des Ofens durch den Schornsteinfeger rund 1.800 Euro. Hinzu kommen können dann Kosten für eine etwaige Nachrüstung des Schornsteins in Höhe von bis zu 2.000 Euro.