Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt nicht nur klimafreundlicheres Heizen, sondern vor allem bei Immobilienbesitzern zahlreiche Fragen und auch die Angst, finanziell vor dem Ruin zu stehen. Erneuerbare Energien sind schön und gut, doch die Installation von Wärmepumpen und Co. kann zur Kostenfalle werden, gerade für Immobilienbesitzer, die noch ein altes Haus ohne Dämmung besitzen.
Wenn Fortuna sich dann bei einem nicht blicken lässt, so kann es teuer werden, denn vor der Setzung einer neuen Heizungsanlage, die ab 1. Januar 2024 mit mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden muss, muss in vielen Fällen eine Wärmepumpe gesetzt werden, die wiederum eine Komplettdämmung des Hauses voraussetzt, um effizient arbeiten zu können. Schnell sind hier um die 150.000 Euro weg - und das nur, um eine neue Heizanlage installieren zu können. Was Sie rund ums Heizen wissen müssen, erfahren Sie nachfolgend.
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Die wichtigsten 20 Fragen zum Heizen
Heizen ist und bleibt ein Top-Thema, was viele Immobilienbesitzer aktuell beschäftigt, weshalb wir hier die wichtigsten Fragen zusammengestellt haben.
1. Kann ich ab 2024 eine Heizung ohne erneuerbare Energien setzen lassen?
Nein, denn ab 1. Januar 2024 greift das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch beim Heizen, das vorschreibt, dass neue Heizungen, die eingebaut werden, zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubauten dürfen zum Beispiel ab 2024 nur Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und strombetriebene Geräte installiert werden.
2. Was zählt zu den erneuerbaren Energien?
Zu den erneuerbaren Energien zählen:
- Windkraft
- Bioenergie wie Holz, flüssige Biomasse und Biogas
- Sonnenenergie wie Photovoltaik und Solarthermie
- Meeresenergie
- Wasserkraft
- Geothermie und Umgebungswärme (wichtig für Wärmepumpen)
3. Wird die Wärmepumpe verpflichtend werden?
Das neue Heizgesetz sieht keine Pflicht für den Einbau von Wärmepumpen vor. Allerdings wird es verpflichtend werden, zu mindestens 65 Prozent die Heizung mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
4. Wird der Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten?
Der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen soll nach dem Gesetzentwurf ab 2024 als alleiniges Heizungsmittel verboten werden.
5. Wie lange dürfen bestehende Öl- und Gasheizungen noch betrieben werden?
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht einen Bestandsschutz von 30 Jahren für bestehende Öl- und Gasheizungen vor. Dies bedeutet, dass 2015 eingesetzte Gasheizungen noch bis maximal 2045 betrieben werden dürfen, 2020 eingesetzte Heizungen noch bis 2050 und 2010 neu eingesetzte Heizungen bis 2040. Danach muss die Heizung erneuert werden.
6. Wie weit muss ich eine Wärmepumpe vom Haus entfernt installieren?
Gesetzlich gesehen sollte der Abstand der Wärmepumpe zu Gehwegen, Hauswänden und Terrassen mindestens 3 m betragen.
7. Funktioniert eine Wärmepumpe mit normalen Heizkörpern?
In vielen Gebäuden ist es möglich, eine Wärmepumpe mit normalen Heizkörpern zu betreiben. Lediglich in Altbauten rentiert sich eine Wärmepumpe selten, denn ein Altbau ist in der Regel kaum gedämmt, was die Effizienz der Wärmepumpe in Frage stellt.
8. Wie hoch ist der Stromverbrauch einer Wärmepumpe für ein Haus mit etwa 110 qm?
Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe liegt bei einem KfW-Effizienzhaus 40 mit rund 110 qm bei weniger als 1.000 Kilowattstunden pro Jahr. Bei einem unsanierten Altbau hingegen bei etwa 6.300 Kilowattstunden.
9. Welche Heizung ist die beste bei unsanierten Häusern?
Experten erklären, dass eine Pelletheizung für unsanierte Häuser wie Altbauten die beste Lösung sei. Pelletheizungen können mit allen gängigen Heizkörpersystemen arbeiten.
10. Welche Häuser sind durch das neue Gebäudeenergiegesetz betroffen?
Im neuen GEG sind alle Immobilien betroffen, die beheizt oder aber klimatisiert werden. Dazu gehören mitunter alle Wohnhäuser. Ausnahmen sind Stallanlagen. offen gelassene Gebäude, unterirdische Bauten sowie Gebäude mit technischen Anlagen für Produktionsprozesse.
11. Gibt es eine Sanierungspflicht nach dem Kauf einer Immobilie?
Wenn ein Immobilienbesitzer ein älteres Haus mit einer alten Heizungsanlage kauft, so hat er gemäß dem neuen Gesetz nach dem Kauf der Immobilie zwei Jahre Zeit, um die alte Heizungsanlage zu erneuern. Diese Pflicht besteht für Heizungsanlagen, die ab 1991 installiert wurden. Eine energetische Sanierung eines Gebäudes liegt zudem vor, wenn die Immobilie vor dem 01.02.2002 errichtet und dann geerbt oder gekauft wurde. Dann ist der neue Besitzer dazu verpflichtet, das Dach zu dämmen oder in der obersten Geschossdecke eine Dämmung anzubringen.
12. Wird die Dämmpflicht kontrolliert?
Zwar gibt es keine allgemeine Dämmpflicht des gesamten Hauses, jedoch müssen alle Immobilienbesitzer nach dem Kauf einer Immobilie innerhalb von zwei Jahren das Dachgeschoss oder das oberste Geschoss dämmen. Viele Immobilienbesitzer glauben, dass es keine Kontrollen gibt, jedoch werden Kontrollen durch die zuständige Baubehörde durchgeführt. Wer der Nachrüstpflicht der Wärmedämmung nicht nachgekommen ist, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
13. Welche Heizungen können 2023 noch eingebaut werden?
Im Jahr 2023 können nur noch Heizungen betrieben werden, die nach dem 1. Januar 1994 installiert wurden. Wer seine Heizung erneuern muss, der kann 2023 mitunter noch eine Gasheizung wählen, jedoch raten Experten wegen der gestiegenen Gaspreise davon ab.
14. Was gibt es bei Biomasseheizungen 2023 zu beachten?
Biomasseheizungen müssen ab 2023 mit Solarthermie kombiniert werden, um gefördert zu werden. Zudem gibt es Nachhaltigkeitsanforderungen für den Einsatz der Biomasse.
15. Was ist 2023 neu bei der Förderung von Wärmepumpen?
Ab 2023 werden Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn sie eine Jahresarbeitszahl von 3 erreichen. Zudem existieren strengere Geräuschemissionen.
16. Was besagt das Effizienzhaus 55?
Ab 1. Januar 2023 gilt als gesetzlicher Neubaustandard das Effizienzhaus 55 (EH 55). Das EH 75, welches bisher galt, wurde abgeschafft. Für das neue EH 55 wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Kühlung, Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung von bisher 75 Prozent auf 55 Prozent des Energiebedarfs eines Referenzgebäudes minimiert.
17. Besteht eine Austauschpflicht der Heizung für über 80-Jährige?
Über 80 Jahre alte Personen sind von der Austauschpflicht der Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien ausgenommen. Sie können weiterhin Heizungen, ohne Rücksicht auf die 65-Prozent-Regel beachten zu müssen, installieren lassen.
18. Bis wann kann man Ölkessel noch einbauen lassen?
Ab 2026 ist der Einbau von neuen Ölkesseln verboten. Somit können bis Ende 2025 noch Ölheizungen eingebaut und betrieben werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Gebäude, die nicht mit einer Alternative beheizt werden können, da sie nicht vorhanden ist, wie beispielsweise in Regionen ohne flächendeckende Gasversorgung, können auch ab 2026 Ölheizungen installieren lassen. Dies sieht das Klimaschutzpaket vor.
19. Gibt es für Ölheizungen noch Förderungen?
Für Ölheizungen gibt es keine Förderungen mehr, es sei denn, sie werden mit erneuerbaren Energien kombiniert. Dann können Fördermittel beantragt werden.
20. Sind Kohleöfen noch erlaubt?
Generell gilt: Heizungsanlagen, die vor 1985 installiert wurden, sind in Deutschland komplett verboten. Für alte Kohleöfen gelten ab Januar 2023 strengere Emissions-Obergrenzen. Zudem dürfen ab 1. Januar 2026 Kohleheizungen nur noch mit Einschränkungen eingebaut werden.
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