Wer Steuerschulden hat, den kann das Finanzamt jederzeit direkt pfänden. Von einem Tag auf den anderen haben die Betroffenen ein gesperrtes Konto. Das bedeutet, dass man nichts mehr abheben und keine Überweisungen mehr ausführen kann. Somit ist die Person praktisch zahlungsunfähig.


Mehr zum Thema Einwohnerwesen und Behörden


Kontopfändung = Negativmerkmal bei der Bank

Wenn das Konto gepfändet wird, dann folgen seitens der Bank unangenehme Maßnahmen: Sie kündigt die Dispositionskredite sowie Kreditkarten. Zudem erfährt die Schufa davon und als Folge sinkt die Kreditwürdigkeit. Gibt es keine finanzielle Besserung, dann wird es besonders prekär: Die Bank kündigt das Girokonto. Und ein neues Girokonto kann man schwer mit einer schlechten Schufa-Auskunft eröffnen.

Was tun bei Kontopfändung?

Expertentipp: Wer einmal von der Kontopfändung betroffen ist, sollte richtig reagieren, um die Lage nicht zu verschlimmern. 

  1. Auf keinen Fall mit Wutbriefen oder Anrufen beim Finanzamt auf die Pfändung reagieren. Das verschlimmert die Lage erheblich.
  2. Mit Personen über die Situation sprechen, die Experten in diesem Gebiet sind, wie der Steuerberater oder Rechtsanwalt.
  3. Falls nicht bekannt, unbedingt den Grund für die Kontosperre herausbekommen. Vielleicht hat ja auch das Finanzamt einen Fehler gemacht? Wenn das der Fall ist, sollte man sich den Fehler des Finanzamtes bestätigen lassen und die Bank informieren. Denn nur so kann man vermeiden, dass ein negativer Schufa-Eintrag vorgenommen wird.
  4. Ist man selbst schuld, dann sollte man schnell wie möglich die Kontosperre aufheben durch Einzahlung der Summe, die das Finanzamt einfordert. Kann man den Betrag nicht sofort zahlen, am besten mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung vereinbaren.
  5. Hat man kein Geld zur Verfügung, gibt es die Möglichkeit der Stundung. Diese ist auf sechs Monate begrenzt. Oftmals reicht diese Zeit aber nicht, wenn man höhere Schulden hat.

Der Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig vorbeugen

Nicht immer kann man verhindern, dass das Finanzamt das Konto pfändet. Jedoch ist es möglich, seine Vermögensverhältnisse den Steuerfahndern nicht bis ins kleinste Detail zu offenbaren. Zum Beispiel, indem man dem Finanzamt nicht alle Bankverbindungen mitteilt. So kann man das Guthaben nutzen, um die dringendsten Ausgaben zu begleichen. Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung eines Guthabenkontos. Dieses darf die Bank nicht kündigen und auch keine Gebühren für die Pfändung verlangen, denn bei diesen Konten ist keine Überziehung möglich. Eine weitere Möglichkeit ist das seit 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto. Dieses kann nur bis zu einem bestimmten Betrag, momentan sind es 1.045,04 €, gepfändet werden.

 

Banner Tvoed2