Ein neuer Vorschlag sorgt für Wirbel und kontroversen Diskussionen: Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, schlägt angesichts der steigenden Lebenserwartung vor, dass die Rente auf das Niveau der Grundsicherung gedeckelt werden soll. Wer mehr Geld im Alter benötigt, solle privat vorsorgen, wie ntv online berichtet. Ist das gerecht?

Jeder soll künftig in die Rente einzahlen

Bisher zahlen lediglich Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente ein. Beamte haben ein eigenes Pensionssystem, einen Fonds, in dem sie gewöhnlich 0,2 % ihrer Besoldung einzahlen. Arbeitslose Personen, die Bürgergeld erhalten, sind nicht rentenversicherungspflichtig. Arbeitslose Personen, die Arbeitslosengeld I erhalten, sind hingegen rentenversicherungspflichtig. So kommt es nun, dass der Großteil der gesetzlichen Rente von Arbeitnehmern geschultert wird. Jeder zahlt dabei einen bestimmten Teil seines Gehalts ein. Dieses wird dann in Punkte umgewandelt. Im Laufe des Lebens sammelt ein Bürger also Punkte, um später - je nach Anzahl seiner Punkte - eine bestimmte Rente zu erhalten. Je mehr Punkte man gesammelt hat, desto mehr Rente gibt es auch.

Beamte sollen in die gesetzliche Rente einzahlen

Angesichts der Problematik schlug nun der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, vor, dass alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rente einzahlen sollen - auch Beamte. Für Beamte könne es eine ergänzende Leistung wie eine betrieblichen Altersvorsorge geben. Jeder solle einzahlen, nur so könne die Rente weiterhin geschultert werden.

Altersrente sollte an Lebenserwartung gekoppelt werden

Wie Schlegel vorrechnet, werden 2030 auf einen Rentner nur noch eineinhalb Erwerbstätige kommen. 1960 waren es sechs Erwerbstätige pro Rentner. Dies bedeutet, dass sich die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlenden Personen drastisch reduzieren werden. Grund sei - laut Schlegel - vor allem die gestiegene Lebenserwartung. Die Menschen werden einfach schlicht ergreifend zu alt für unser aktuelles Rentensystem. Seit 1960 sei die Lebenserwartung um 10 Jahre gestiegen. Dadurch habe sich die Bezugsdauer der Rente verdoppelt.

Hinzu kommen die zahlreichen Bürgergeld-Bezieher, die keinem Job aus den verschiedensten Gründen nachgehen können oder manchmal auch nicht wollen. So gibt es zu wenige Erwerbstätige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, aber zu viele Rentner, die ihre Rente gerechterweise erwarten.

Was kann man also tun? Den Leistungsanspruch beschränken

Auf der Jahrespressekonferenz seines Gerichts in Kassel erklärt Schlegel, dass der Leistungsanspruch auf das Niveau der erweiterten Grundsicherung beschränkt werden könne. Dies bedeutet also, egal wie viel man in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, man erhält nur eine bestimmte Höhe der Rente ausgezahlt. Die Höhe der Rente würde nach Schlegels Vorschlag auf das Niveau der Grundsicherung festgesetzt werden. Ob das fair ist, müssten Juristen prüfen. Sicherlich lässt das viele Arbeitnehmer sauer aufstoßen, denn immerhin zahlt man nicht wenig in die gesetzliche Rente ein, um dann am Ende nur eine mickrige Altersrente zu erhalten? 

Schlegel: Eigenvorsorge wäre wichtig

Wer keine mickrige Rente möchte, solle doch bitteschön Eigenvorsorge betreiben. Ja, gut und schön, jedoch sind viele Gehälter so gering, dass kaum Eigenvorsorge betrieben werden kann. Zudem sind viele Altersvorsorgeprodukte schlichtweg uninteressant und unrentabel. Manchmal kommt man sogar besser weg, sich sein Geld unters Kopfkissen zu stecken, als irgendwo in ein Altersvorsorgeprodukt einzuzahlen. Zu hoch sind die Kosten, die anfallen. Die lassen die Altersvorsorge schnell schrumpfen. Hinzu kommt die hohe Inflation, die die Reallöhne erheblich schrumpfen lässt. Wo soll da bitteschön noch Eigenvorsorge betrieben werden? Viele Familien kommen ja jetzt schon kaum über die Runden, geschweige denn dann, wenn sie alt sind und Rente beziehen.

Wird der Rentenvorschlag umgesetzt?

Ob der Vorschlag tatsächlich umgesetzt werden kann, ist fraglich, denn er wirft noch viele Fragen auf. Juristen hätten hier sicherlich viel zu tun. Allerdings muss man auch positiv erwähnen, dass jede Idee, jeder Vorschlag willkommen ist. Immerhin können nur so großartige Neuerungen entstehen. Von daher ein Dankeschön an den Präsidenten des Bundessozialgerichts, auch wenn der Vorschlag erst einmal etwas sauer aufstoßen lässt.