Bis Ende eines jeden Jahres können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für das laufende Jahr eingezahlt werden. Wer für 2024 Beiträge selbst nachzahlen möchte, hat bis Ende 2024 Zeit. Oft ist eine Nachzahlung auch bis zum April des Folgejahres möglich. In der Regel erhöhen sich die Nachzahlungsbeträge um etliche Prozentpunkte im Folgejahr. Zahlte man beispielsweise mindestens 96,72 Euro pro Monat für das Jahr 2023 nach, so sind es 2024 schon 100,07 Euro. Der Betrag hat sich also um 4 Prozent erhöht. Deshalb rät die Deutsche Rentenversicherung, freiwillige Beiträge bis Ende des laufenden Jahres, für welches Rentenbeiträge nachgezahlt werden sollen, anzuweisen.
Mindesthöhe der Einzahlungen
Für das Jahr 2024 beträgt der Mindestnachzahlungsbetrag für die Altersrente 100,07 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag beträgt 1.357,80 Euro pro Monat. Versicherungsnehmer, die ihre Rente erhöhen möchten, können also zwischen 100,07 Euro und 1.357,80 Euro als monatlichen Beitrag wählen. Der Beitrag kann von der Deutschen Rentenversicherung auf Wunsch mittels Lastschiftverfahren eingezogen werden. Es ist aber auch eine Überweisung möglich. Hierzu muss die Versicherungsnummer, der vollständige Name und der Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, auf der Überweisung ersichtlich sein.
Schritt für Schritt die Rente erhöhen
Durch freiwillige Beiträge kann die Rentenhöhe im Alter erhöht werden. Die Rentenerhöhung hängt dabei von den Einzahlungen ab. Als Faustformel gilt: Je höher die Beiträge sind, desto mehr erhöht sich auch die Rente. Das klingt logisch.
Berechnungen zur Rentennachzahlung
Die nachfolgende Tabelle zeigt den jeweiligen Nachzahlungbetrag für das Jahr 2023, der zur entsprechenden monatlichen Altersrente führen würde. Ein Versicherungsnehmer, der die Mindesthöhe von 96,72 Euro pro Monat nachzahlt, sprich für das Jahr 2023 insgesamt 1.160,64 Euro, würde seine Altersrente um 5,44 Euro pro Monat erhöhen. Dieser Betrag stellt den Bruttowert dar. Von den 5,44 Euro pro Monat würden dann noch Steuern abgezogen werden.
Nachzahlungsbetrag pro Monat | Jahresbeitrag | Entgeltpunkte | Monatliche Rente | Jährlicher Rentenanspruch |
96,72 € | 1.160,64 € | 0.1446 | 5,44 € | 65,26 € |
120 € | 1.440 € | 0.1795 | 6,75 € | 80,97 € |
150 € | 1.800 € | 0.2243 | 8,43 € | 101,21 € |
200 € | 2.400 € | 0.2991 | 11,25 € | 134,95 € |
250 € | 3.000 € | 0.3739 | 14,06 € | 168,69 € |
300 € | 3.600 € | 0.4486 | 16,87 € | 202,42 € |
350 € | 4.200 € | 0.5234 | 19,68 € | 236,16 € |
400 € | 4.800 € | 0.5982 | 22,49 € | 269,90 € |
450 € | 5.400 € | 0.6729 | 25,30 € | 303,63 € |
500 € | 6.000 € | 0.7477 | 28,11 € | 337,37 € |
550 € | 6.600 € | 0.8225 | 30,93 € | 371,11 € |
600 € | 7.200 € | 0.8973 | 33,74 € | 404,84 € |
650 € | 7.800 € | 0.9720 | 36,55 € | 438,58 € |
700 € | 8.400 € | 1.0468 | 39,36 € | 472,32 € |
750 € | 9.000 € | 1.1216 | 42,17 € | 506,06 € |
800 € | 9.600 € | 1.1963 | 44,98 € | 539,79 € |
850 € | 10.200 € | 1.2711 | 47,79 € | 573,53 € |
900 € | 10.800 € | 1.3459 | 50,61 € | 607,27 € |
950 € | 11.400 € | 1.4207 | 53,42 € | 641,00 € |
1.000 € | 12.000 € | 1.4954 | 56,23 € | 674,74 € |
1.100 € | 13.200 € | 1.6450 | 61,85 € | 742,22 € |
1.200 € | 14.400 € | 1.7954 | 67,47 € | 809,69 € |
1.357,80 € | 16.293,60 € | 2.0305 | 76,35 € | 916,16 € |
Quelle: Berechnet mit dem Online-Rechner der Deutschen Rentenversicherung (Daten für 2023)
Wann eine Nachzahlung sinnvoll ist
Im Prinzip ist eine Nachzahlung immer sinnvoll, insbesondere aber, wenn Versicherungslücken bestehen, etwa bedingt durch eine Selbstständigkeit, Auslandsaufenthalte, Minijobs oder Arbeitslosigkeit. Diese Lücken können dann mit einer Nachzahlung der Rentenbeiträge geschlossen werden. Sollten die Lücken bereits etliche Jahre zurückliegen, macht das nichts. Man zahlt den fehlenden Beitrag einfach für das laufende Jahr nach.
Auskunft über Lücken im Rentenkonto einholen
Wer seine Lücken im Rentenkonto erfahren und durch freiwillige Zahlungen schließen möchte, der kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Dazu muss der Antrag V0100 ausgefüllt werden. Die Ausgleichszahlungen werden dann anschließend mit dem Formular V0080 beantragt.
Wer kann freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen?
Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung kann jeder in Deutschland lebende Mensch, der mindestens 16 Jahre alt ist, freiwiliige Beiträge leisten. Dies gilt auch für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Dabei können gesetzlich rentenversicherte Personen wie auch selbstständige Personen freiwillige Beiträge leisten. Es gelten zwischen beiden jedoch andere Bedingungen.