Neue Gesetze und Regeln: Das ändert sich 2021

Im Jahr 2021 gibt es wieder zahlreiche Änderungen für den öffentlichen Dienst, aber auch für alle anderen Bürger hierzulande zu beachten. Was sich alles im kommenden Jahr ändern wird, erfahren Sie nachfolgend.

AU-Bescheinigung für die Krankenkasse

Ab 1. Januar 2021 muss die Durchschrift der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU, nicht mehr an die Krankenkasse geschickt werden. Dies übernimmt der zu behandelnde Arzt in digitaler Form. Ab 2022 können Arbeitgeber elektronisch bei den Krankenkassen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten und das Ablaufen der Entgeltfortzahlung abrufen.

Azubi-Ticket in Sachsen-Anhalt

Rund 50 Euro wird das Azubi-Ticket in Sachsen-Anhalt kosten. Damit ist Sachsen-Anhalt das achte Bundesland nach Brandenburg und Sachsen, das ein landesweit gültiges Azubi-Ticket einführt.

Baukindergeld

Der Förderzeitraum wurde vom Bund um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies bedeutet, dass alle diejenigen Personen, die bis zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag für eine Immobilie unterzeichnen oder eine Baugenehmigung erhalten, bis Ende 2023 einen Baukindergeldantrag stellen können. Damit können bis zu 12.000 Euro an staatlicher Förderung pro Kind in einem Zeitraum von 10 Jahren geltend gemacht werden.

Das Baukindergeld beantragen Sie erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Informationen finden Sie auf www.kfw.de/baukindergeld.

Kind auf dem Schreibtisch

Bildquelle: Andrea Piacquadio | Förderzeitraum wurde vom Bund um drei Monate bis zum 31. März 2021 verlängert

Beitragsbemessungsgrenze

Zum 1. Januar 2021 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 58.050 Euro pro Jahr bzw. 4.837,50 Euro monatlich.

Personalausweis wird teurer

Der Personalausweis wird teurer. Personen ab 24 Jahren müssen ab 2021 statt 28,80 Euro 37 Euro zahlen. Zudem werden ab 02. August 2021 zwei gespeicherte Fingerabdrücke auf einem digitalen Ausweischip abgespeichert werden. Die Gültigkeit des Ausweises wird für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre betragen.

Anerkennung von Berufskrankheiten

Die Anerkennung von Berufskrankheiten wird ausgeweitet. Ab 2021 wird auch dann eine Berufskrankheit anerkannt, wenn die betroffene Person weiterhin ihre Tätigkeit ausübt.

Frist für den Corona-Bonus

Der Corona-Bonus als Sonderzahlung vom Arbeitgeber ist bis Ende Jahr 2020 bis 1.500 Euro für alle Berufsgruppen steuerfrei. Nun soll bis Juni 2021 die Frist für die Auszahlung der Bonuszahlung verlängert werden.

» Corona-Bonus für die Pflege

EEG-Umlage

Im kommenden Jahr soll die EEG-Umlage von derzeit 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 6,5 ct/kWh und in 2022 auf 6,0 ct/kWh abgesenkt werden.

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag

Zum 01. Januar 2021 erhöhen sich die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro und der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.

Verbot von Einwegplastik

Die Herstellung von Einwegplastik wie Teller, Trinkhalme, Besteck, Wattestäbchen, To-Go-Becher, Luftballonstäben, Fast-Food-Verpackungen und Kaffee-Rührstäbchen aus Kunststoff und Styropor werden EU-weit verboten. Das Gleiche gilt für Wegwerfteller aus biobasierten Materialien.

Emissionshandel startet

Im kommenden Jahr beginnt in Deutschland das angekündigte CO2-Emissionshandelssystem (EHS) für alle Bereiche, die nicht bereits durch das Europäische EHS abgedeckt sind, sprich die Sparten Mobilität und Wärme. Eine Tonne CO2 wird anfänglich in Form eines Zertifikats für das Recht zum Verschmutzen 25 Euro kosten. Später soll bis 2025 der Preis schrittweise auf 55 Euro steigen und sich dann zwischen 55 und 65 Euro einpendeln. Der genaue Endpreis pro Tonne CO2 wird dann in Form von Auktionen und Handel bestimmt.

Energieeffizienzklassen

Ab 01. März 2021 erhalten Elektrogeräte neue Energieeffizienzklassen.

Mindestlohn

Zum 01. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro. Bis 2022 soll er weiter auf 10,45 Euro angehoben werden.

» Neuer Pflegemindestlohn 2021 beschlossen

Google optimiert Suchergebnisse

Google möchte zum 31. März 2021 seine Suche verbessern. Daher wird das Unternehmen in erster Linie Smartphone-fähige Websites ranken lassen. Webseiten, die nicht als mobile Version gebaut sind, werden entweder gar nicht mehr auffindbar sein oder aber schlecht ranken.

Grundrente tritt in Kraft

Zum 01. Januar 2021 wird die Grundrente in Kraft treten. Davon werden etwa 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen betroffen sein.

» Das ändert sich bei der Rente 2021

Homeofficepauschale

Beschäftigte, die wegen der Corona-Pandemie überwiegend im Homeoffice tätig sind, können mit steuerlichen Erleichterungen als Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro jährlich rechnen. Die Pauschalen sollen für 2020 und 2021 gewährt werden.

Kinderzuschlag erhöht sich

Der Kinderzuschlag (KiZ) erhöht sich für Familien mit kleinen Einkommen von 185 Euro auf bis zu 205 Euro monatlich pro Kind.

Kindergeld steigt

Das Kindergeld wird sich 2021 um 15 Euro erhöhen. So werden erst- und zweitgeborene Kinder 219 Euro und drittgeborene 225 Euro erhalten. Ab dem vierten Kind werden 250 Euro pro Monat gezahlt. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 288 Euro auf 5.460 Euro.

» Auszahlungstermine 2021 Kindergeld

» Kindergeld 2021

Kindesunterhalt

Der Mindestunterhalt wurde vom OLG Düsseldorf in der Düsseldorfer Tabelle neu zum 01. Januar 2021 festgelegt.

» Die neuen Unterhaltswerte können Sie hier abrufen

Änderung der Kfz-Steuer

Ab dem 1. Januar 2021 (Stichtag) wird sich für alle Neuzulassungen die Kfz-Steuer ändern. Fahrzeuge mit einem höheren CO2-Ausstoß, werden eine höhere Kfz-Steuer auferlegt bekommen.

Krankenkassenwechsel

Gesetzlich Versicherte, die ihre Krankenkasse wechseln möchten, können dies mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahreswechsel vornehmen. Bisher lag die Frist bei 18 Monaten.

Weiterhin telefonische Krankschreibung

Patienten, die leichte Atemwegserkrankungen haben, können weiterhin bis vorerst 31. März 2021 telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.

Kurzarbeitergeld

Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde auf bis zu 24 Monaten, längstens bis zum 31. Dezember 2021 für Betriebe, die vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, verlängert.

» Tarifvertrag Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

» Kündigung während Kurzarbeit: Was ist rechtens?

» Kurzarbeitergeld wird auf 24 Monate verlängert

Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Im Jahr 2021 soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bei 4,2 Prozent bleiben. Geplant war eine Anhebung auf 4,4 Prozent.

Maklervertrag

Ab 23.12.2020 muss ein Maklervertrag schriftlich festgehalten werden. Künftig werden sich zudem Makler und Käufer die Kosten der Provision je zur Hälfte teilen.

Anhebung der Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale wird bei langen Arbeitswegen ab dem 21. Kilometer im Jahr 2021 auf 0,35 Euro angehoben. Die Pauschale für die ersten 20 Kilometer bleibt bei 0,30 Euro gleich. Für das Jahr 2024 ist eine Anhebung auf 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer geplant.

Autobahn

Berufspendler profitieren ab 2021 von erhöhten Pendlerpauschalen

Neue Einkommensgrenze bei der Rentenversicherung

Ab dem 01. Januar 2021 gilt für die Berechnung der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze von monatlich 7.100 Euro in Westdeutschland und 6.700 Euro in Ostdeutschland. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten ab Januar 2021 8.700 Euro in den alten und 8.250 Euro in den neuen Bundesländern.

Erste Anhebung des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag (früher GEZ) wird 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Dies wäre die erste Anhebung des Beitrags.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird für über 90 Prozent der heutigen Zahler ab 2021 entfallen. Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag gezahlt werden muss, erhöht sich von 972 Euro auf 16.956 Euro bei Einzelveranlagung und 33.912 Euro bei Zusammenveranlagung.

Spendenbescheinigung

Für Spenden bis zu 300 Euro soll künftig der vereinfachte Spendennachweis ausreichen. Nicht mehr erforderlich wird eine Zuwendungsbestätigung sein.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird zum 01. Januar 2021 wieder auf 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent als ermäßigter Steuersatz steigen. Eine Sonderregelung besteht jedoch für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke ausgenommen), die noch bis zum 30. Juni 2021 den ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.

Versicherungspflichtgrenze steigt

Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen, wird 2021 auf 64.350 Euro jährlich und 5.362,50 Euro pro Monat angehoben werden. Im Jahr 2020 lag die Pflichtgrenze bei 62.550,00 Euro pro Jahr und 5.212,50 Euro monatlich.

Verbot von Werkverträgen

In der Fleischindustrie sollen ab 01. Januar 2021 der Einsatz von Werkvertragsarbeitnehmern verboten werden. Ein Verbot von Leiharbeitern wird ab April 2021 folgen.


Lesen Sie auch:

» Das änderte sich im Jahr 2020

» Das änderte sich im September 2019

» Das änderte sich im Juli 2019

» Das änderte sich im Juli 2018

» Das änderte sich im Jahr 2018