Die Vergütung von Pflegekräften soll 2022 in Deutschland verbessert werden. So werden die Löhne für Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte auch im Jahr 2022 schrittweise steigen. Darauf verständigten sich der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Welcher Mindestlohn wird für Pflegekräfte ab 2022 gezahlt?

Der Pflegemindestlohn wird zum 1. April 2022 auf bundeseinheitlich 2.175 Euro brutto für Pflegehilfskräfte steigen. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einer einjährigen Ausbildung und Tätigkeit soll der Bruttolohn auf bundeseinheitlich 2.288 Euro bis zum 1. April 2022 steigen.

Für Fachkräfte in der Pflege wird der Mindestlohn wie folgt angehoben:

  •  zum 1. Juli 2021 auf 2.600 Euro
  • zum 1. April 2022 auf 2.669 Euro

Gültigkeit und Finanzierung

Der Pflegemindestlohn ist für alle Bundesländer gleichermaßen gültig. Die Höhe des Mindestlohns ist jedoch nur eine Untergrenze. Das Gehalt von Pflegekräften kann natürlich auch höher ausfallen. Damit die Pflegeheimbewohner nicht die Kosten für den Mindestlohn tragen müssen, will der Gesundheitsminister ein Konzept zur Finanzierung des Pflegegehalts vorlegen.

Übersicht des Mindestlohns in der Altenpflege

Neuer Mindestlohn ab Ost West Bemerkungen
01.04.2021 12,20 EUR 12,50 EUR Pflegehilfskräfte
01.07.2021 15,00 EUR 15,00 EUR Pflegefachkräfte
01.09.2021 12,50 EUR 12,50 EUR Ost-West-Angleichung Pflegehilfskräfte
01.04.2022 15,40 EUR 15,40 EUR Pflegefachkräfte
01.04.2022 13,50 EUR 13,50 EUR qualifizierte Pflegekräfte

Quelle: bundesgesundheitsministerium.de/

Urlaubsanspruch steigt

Der Anspruch auf bezahlten Urlaub wird bei einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 auf fünf Tage steigen. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch um einen Tag erhöht werden. Dann können pro Jahr jeweils sechs zusätzliche bezahlte Urlaubstage beantragt werden.

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