Auch im Juli 2018 sind wieder Änderungen geplant. Dieses Mal sind vor allem die Bereiche Transport und Verkehr, Pauschalreisen, Rente und Zahnarzt betroffen.

Rentenbezüge steigen

Zum 01.07.2018 steigen die Rentenbezüge im Bereich West um 3,22 % und im Bereich Ost um 3,37 %. Insgesamt gibt es derzeit rund 20 Millionen Rentner in Deutschland.

Frist zur Anzeigepflicht bei Mängel bei Pauschalreisen ausgeweitet

Die Frist zur Anzeigepflicht bei Mängel bei Pauschalreisen wird ab 01.07.2018 von 30 Tagen auf 2 Jahren nach Reiseantritt ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Verbraucher künftig bis zu 2 Jahre Zeit haben, um Mängel beim Veranstalter anzuzeigen und Geld zurückzuerhalten.

Amalgamfüllungen nur noch in absoluten Ausnahmefällen

Amalgamfüllungen dürfen künftig nur noch in absoluten Ausnahmefällen bei schwangeren Frauen und Kindern unter 15 Jahren eingesetzt werden. Es besteht vielmehr die Pflicht, anstelle des Amalgams auf Kunststofffüllungen zurückzugreifen. Amalgam, dass aus Quecksilber besteht, steht schon länger im Verdacht, erhöht gesundheitsschädlich zu sein.

LKW-Maut wird ausgeweitet

Die LKW-Maut soll auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden. Dadurch werden weitere 40.000 Kilometer mautpflichtet. Elektro-LKWs sind von der Maut ausgenommen. Insgesamt sollen durch die Ausweitung rund zwei Milliarden Euro pro Jahr mehr eingenommen werden.

Waren- und Büchersendungen werden teurer

Die Deutsche Post zieht ihre Preise an. Dieses Mal wird das Versenden von Büchern und Waren teurer. Büchersendungen bis zu 500 Gramm werden künftig statt 1,00 Euro 1,20 Euro kosten, Büchersendungen Maxi dagegen 1,70 Euro und Warensendungen kompakt bis 50 Gramm 1,30 Euro. Für die Warensendung Groß werden künftig 2,20 Euro fällig.

Auskunft über biologische Herkunft

Ab 01.07.2018 wird ein bundesweites Spenderregister eingeführt, das sämtliche Daten von Samenspendern enthalten soll. Es soll künftig dazu dienen, Personen, die durch Samenspende gezeugt worden sind, Auskunft über ihre biologische Herkunft zu geben. Allerdings gilt dies nur für Personen, die nach dem 30. Juni 2018 künstlich gezeugt worden sind.

Quelle: spiegel.de