Auch im Jahr 2020 treten wieder etliche Neuerungen ein, die für Patienten und Verbraucher von Bedeutung sein können. Dieses Mal ist besonders der Gesundheitsbereich betroffen, aber auch Arbeitnehmer und der Straßenverkehr. Welche Änderungen zum Jahreswechsel eintreten werden, haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
Vereinheitlichung der Servicenummer der Kassenärztlichen Vereinigung
Patienten, die künftig einen Termin bei einem Facharzt benötigen, können ab dem 01.01.2020 die vereinheitlichte Servicenummer der Kassenärztlichen Vereinigungen 116 117 anrufen. Diese ist rund um die Uhr geschaltet.
Wiederholungsverordnung für Dauermedikation
Unter bestimmten Voraussetzungen können Patienten ab dem 01.01.2020 eine Wiederholungsverordnung für dauerhaft zu nehmende Medikamente erhalten. Der Vorteil ist hier, dass Patienten sich ihre Medikamente bis zu viermal in Folge ohne erneutes Rezept in der Apotheke aushändigen lassen können. Dies erspart ihnen den Weg zum Arzt.
Höhere Zahnersatzzuschüsse
Ab Oktober 2020 zahlen die Krankenkassen mehr Zuschuss zum Zahnersatz. Dann sollen statt wie bisher 50 Prozent 60 Prozent, mit Bonusheft bis zu 75 Prozent an Zuschuss gezahlt werden.
Fettabsaugen wird Kassenleistung
Bei schweren Lipödemen übernimmt die Krankenkasse künftig das Fettabsaugen. Hiermit ist nicht eine Schönheitsoperation gemeint, sondern eine erntshafte Erkrankung, die mit einer Störung des Fettstoffwechsels einhergeht.
Grippeimpfung auch in der Apotheke möglich
Ab 2020 soll ein neues Projekt gestartet werden, dass auch Apotheken Grippeimpfungen durchführen können. Allerdings sollen erst einmal nur ausgewählte Apotheken zum Zuge kommen.
Einladung zur Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs
Künftig sollen alle Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren alle fünf Jahre postalisch zur Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Für Frauen ab 35 Jahren soll es eine Kombi-Untersuchung geben, die alle Jahresuntersuchungen enthält. Diese Kombi-Untersuchung soll alle drei Jahre stattfinden.
Pflicht zum Druck eines Kassenzettels
Ab dem 01.01.2020 ist jeder Unternehmer verpflichtet, der elektronische Kassensysteme nutzt, einen Kassenzettel zu drucken, ganz gleich, ob der Kunde diesen ausgehändigt haben möchte oder nicht. Damit soll Steuerbetrug eingedämmt werden.
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe steigen
Zum 01.01.2020 steigen das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe um rund 1,88 Prozent. Damit erhalten Bezieher etwa zwischen 5 bis 8 Euro mehr monatlich.
Mindestlohn steigt
Der Mindestlohn von 9,19 Euro wird ab dem 01.01.2020 auf 9,35 Euro pro Stunde steigen. Auszubildende sollen im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro erhalten. Ebenso ist die Erhöhung der Mindestlöhne in Gesundheitsberufen geplant. Es sollen dazu Flächentarifverträge oder höhere Lohnuntergrenzen durchgesetzt werden.
Kinderzuschlag und BAföG steigen
Ab dem 01.01.2020 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro im Monat angehoben, wobei die Höchst-Einkommensgrenze entfallen wird. Zudem sollen Alleinerziehende gefördert werden, in dem zum Beispiel der geförderte Schulbedarfsbetrag von 100 auf 150 Euro steigen wird. Auch BAföG-Empfänger erhalten ab dem 01.01.2020 mehr Geld. Hier steigt der monatliche Förderungsbetrag von 735 Euro auf 861 Euro.
Neue Wohngeldreform
Ab 2020 tritt eine neue Wohngeldreform in Kraft. Dabei soll das Wohngeld angehoben werden. Rund 660.000 Haushalte sollen davon profitieren können.
Bahntickets werden günstiger
Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent, werden diese nun ab 01.01.2020 günstiger. Ebenso sollen Hygienartikel vergünstigt werden.