Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 13 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 40 Plätzen und Mitarbeiter, die als ständiger Vertreter oder Vertreterin von Leitern oder Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 70 Plätzen sowie Mitarbeiter, die als ständiger Vertreter oder Vertreterin von Leitern oder Leiterinnen von Erziehungsheimen ausdrücklich angeordnet und dazu berufen sind, eingestellt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 14 werden staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit, die Entscheidungen gegen eine Gefährdung des Kindeswohls treffen und die mit dem Familiengericht und Vormundschaftsgericht zusammenarbeiten und entsprechende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren einleiten oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben, die zur zwangsweisen Unterbringung von psychisch gestörten bzw. psychisch kranken Personen nötig sind, eingestellt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 15 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 70 Plätzen und Mitarbeiter, die als ständiger Vertreter oder Vertreterin von Leitern oder Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 100 Plätzen ausdrücklich angeordnet und dazu berufen sind, eingestellt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 16 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 100 Plätzen sowie Mitarbeiter, die als ständiger Vertreter oder Vertreterin von Leitern oder Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 130 Plätzen ausdrücklich angeordnet und dazu berufen sind, eingestellt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 5 werden Mitarbeitern im handwerklichen Erziehungsdienst, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können als Leiter oder Leiterin von Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten, die für behinderte Personen konzipiert sind, eingestellt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 6 werden staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstigen Mitarbeitern mit vergleichbaren und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen eingestellt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 17 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 130 Plätzen sowie Leiterinnen und Leiter von Kindertagesstätten mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 70 Plätzen, die für behinderte Personen konzipiert wurden, eingestellt. Schwerpunkt hier ist die Betreuung von Kindern gemäß § 2 SGB IX oder von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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In die Entgeltgruppe S 18 werden Mitarbeiter als Leiter bzw. Leiterinnen von Erziehungsheimen mit einem durchschnittlichen Belegungsvolumen von mindestens 90 Plätzen und staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstige Beschäftigte mit vergleichenden und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen mit entsprechenden Tätigkeiten, die in ihrer Tätigkeit sich aus der Entgeltgruppe S 17 fünfter Fall stark herausheben, eingestellt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Die Jubiläumszuwendung wird an Beamtinnen und Beamte gezahlt, wenn sie mindestens 25, 40 und 50 Jahre im aktiven Dienst beschäftigt sind. Die Jubiläumszuwendung ist ein Pauschalbetrag der nach bestimmten Jahren der Betriebszugehörigkeit gezahlt wird.