Erzieher waren vor der Einführung des TVöD im BAT in der Vergütungsgruppe VII eingestuft worden, sind dann im TVöD in die Entgeltgruppe 5 (EG 5) übergeleitet worden. Neue angestellte Erzieher wurden nach dem 30. November 2005 ebenso in die EG 5 eingruppiert. Mit der neuen Entgeltgruppe werden Erzieher regulär in die Entgeltgruppe 4 (EG 4) eingestuft.


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Überleitung Erzieher anhand Tätigkeit und Entgeltgruppe

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