In die Entgeltgruppe S 6 werden staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen mit entsprechender Tätigkeit oder sonstigen Mitarbeitern mit vergleichbaren und gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen eingestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Entgeltgruppe S 6 weggefallen ist. Es erfolgt je nach Fähigkeiten und Berufserfahrung eine Eingruppierung in S 8b.
Entgelttabelle ab 01. März 2015
Jahressonderzahlung
Bemessungsgrundlage der Jahressonderzahlung ist das Durchschnittsentgelt von Juli bis September des jeweiligen Jahres.
Zulage bei höherwertiger Tätigkeit
4,5 Prozent des Tabellenentgelts
Entgeltgruppe S (Anlage C zum TVöD)
Entgeltgruppen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
S 18 - S 17 - S 16 - S 15 - S 14 - S 13 - S 12 - S 11- S 10 - S 9 - S 8 - S 7 - S 6 - S 5 - S 4 - S 3 - S 2