Im BAT waren Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in die Vergütungsgruppen VII/Vib, sprich mit 5 Jahren Bewährungszeit, eingruppiert. Nach der Überleitung in den TVöD wurde eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 oder 6 vorgenommen. Kinderpfleger, die vor dem 01. November 2004 eingestellt wurden, konnten auf Antrag hin die Entgeltgruppe 6 erreichen. Erst nach dem 30. September 2005 wurden neu eingestellte Kinderpfleger mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert.
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Überleitung von Entgeltgruppe für Kinderpfleger