Sozialpädagogen und Sozialarbeiter waren vor dem TVöD in die Vergütungsgruppen Vc, Vb und IVb bei einer regulären Tätigkeit, bei der 1. Heraushebung in IVb, bei der zweiten Heraushebung in IVa, bei der dritten Heraushebung in IVa und III und in der vierten Heraushebung in III und II im BAT eingruppiert. Im TVöD wurden Sozialarbeiter und – pädagogen in für heraushebende Tätigkeiten in die Entgeltgruppen E 9 bis E 12 eingestuft. Eine Eingruppierung fand je nach heraushebender Arbeit ab der Entgeltgruppe S 12 bis S 18 statt.
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Überleitung von Entgeltgruppe für Sozialpädagogen und Sozialarbeiter