Ein neuer gesetzlicher Mindestlohn wird im Jahr 2026 erwartet. Im Juni 2025 wird sich dazu die Mindestlohnkommission beraten. So soll der Mindestlohn ab 01.01.2026 auf 14 Euro steigen. In den vergangenen Jahren stiegen in etlichen Branchen die Mindestlöhne. Dazu gehören die Pflege, das Gebäudereiniger-Handwerk, die Branche der Maler und Lackierer, die Elektrohandwerke, das Dachdeckerhandwerk sowie die Branche der Gerüstbauer. Der Mindestlohn 2024 in Höhe von 12,41 Euro brutto wurde ab 01. Januar 2024 gezahlt. Ab 01. Januar 2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro.
Gesetzlicher Mindestlohn 2024 und 2025
ab 01.01.2024 | ab 01.01.2025 |
von 12 Euro auf 12,41 Euro | von 12,41 Euro auf 12,82 Euro |
22.10.2024: Die Grünen und die SPD mit Bundeskanzler Olaf Scholz fordern den Mindestlohn in zwei Schritten auf 15 Euro pro Stunde. Im ersten Schritt soll der Mindestlohn 2026 auf 14 Euro steigen, im zweiten Schritt dann auf 15 Euro. Kritiker warnen, denn ein zu hoher Sprung könnte vielen Arbeitnehmern den Job kosten. Besonders betroffen sei der Osten Deutschlands.
So hoch liegt der Mindestlohn aktuell
01.01.2021 | 01.07.2021 | 01.01.2022 | 01.07.2022 | 01.10.2022 | 2023 | 2024 | |
Mindestlohn | 9,50 € | 9,60 € | 9,82 € | 10,45 € | 12,00 € | 12,00 € | 12,41 € |
Mindestlohn 2023 Höhe
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt im Jahr 2023 12,00 Euro.
Mindestlohn wird 2022 erhöht
Der Mindestlohn von 9,35 Euro erhöht sich im Rahmen der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro je Zeitstunde brutto. Eine weitere Anhebung auf 9,60 Euro erfolgt zum 01.07.2021, auf 9,82 Euro zum 01.01.2022 und auf 10,45 Euro zum 01.07.2022. Zum 01.10.2022 erhöht sich der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde.
Wird der Mindestlohn 2023 steigen?
Der gesetzliche Mindestlohn wird 2023 bei 12 Euro brutto liegen. Die nächste Mindestlohnerhöhung ist Anfang 2024 zu erwarten. Die Mindestlohnkommission kann jedoch bereits am 30.06.2023 einen Vorschlag für die nächste Mindestlohnanpassung machen. Allerdings wird die Anpassung frühestens zum 01.01.2024 in Kraft treten.
Mindestlohn für Elektro- und informationstechnische Handwerke bis 2024
Der Mindestlohn für elektro- und informationstechnische Handwerke stieg laut Mindestentgelt-Tarifvertrag zum 01. Januar 2021 auf 12,40 Euro brutto pro Stunde. Bis zum Jahr 2024 soll der Mindestlohn auf 13,95 Euro pro Stunde steigen.
Mindestlohn steigt schrittweise im Gebäudereinigerhandwerk bis 2023
Der Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk ist zum 01.01.2021 von 10,80 Euro auf 11,11 Euro pro Stunde gestiegen. Dies entspricht gemäß Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) ein Lohnplus von 2,9 Prozent. Bis 2023 soll die Lohnuntergrenze auf 12 Euro steigen.
Glas- und Fassadenreinigung
In der Lohngruppe der Glas- und Fassadenreinigung gilt ab 01.01.2021 ein Mindestlohn von 14,45 Euro pro Stunde. Damit stieg das Gehalt um 35 Cent.
Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk
Für Gesellen stieg der Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk um 50 Cent auf 14,10 Euro zum Jahreswechsel. Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ein Mindestlohn von 12,60 Euro ab 01.01.2021.
Steigender Mindestlohn 2022 auch im Bauhauptgewerbe
Im Spätherbst 2021 gab es im Rahmen der Tarifrunde für das Bauhauptgewerbe einen neuen Mindestlohn. Ab April 2022 soll der Mindestlohn um 2 Prozent im Westen und 2,8 Prozent im Osten steigen. Zudem erhalten Baubeschäftigte zum 1. April 2022 im Bereich West eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro.
Maler und Lackierer erhalten ab April 2022 neuen Mindestlohn
Nach vier Verhandlungsrunden konnte im Maler- und Lackiererhandwerk eine Einigung erzielt werden. Somit steigt der Mindestlohn zum 01.05.2021 in Westdeutschland von 17,15 Euro auf 17,51 Euro und in Ostdeutschland mit Berlin von 16,52 Euro auf 16,88 Euro. Zudem wird eine Corona-Prämie in Höhe von 330 Euro gezahlt. Diese ist steuerfrei und von Sozialabgaben befreit. Sie soll mit der Lohnabrechnung April 2021 ausgezahlt werden. Die Auszubildendenvergütung steigt in zwei Stufen. Die Laufzeit des neuen Mindestlohnes ist bis zum 31. Mai 2022.
Das ist der Branchenmindestlohn für Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk bis 31. Mai 2022
Arbeitnehmer | Mindestlohn | Anstieg |
Gelernte | 13,80 Euro | 2,2 % |
Ungelernte | 11,40 Euro | 2,7 % |
Tabelle: Ausbildungsvergütung
Gehalt | 1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
seit dem 01.08.2020 | 680 Euro | 750 Euro | 915 Euro |
ab dem 01.08.2021 | 710 Euro | 780 Euro | 945 Euro |
ab dem 01.08.2022 | 740 Euro | 815 Euro | 980 Euro |
Quelle: IG Bau
Änderung der Fälligkeit des Pflege-Mindestlohnes
Der Pflege-Mindestlohn wird für Pflegekräfte ab 01. Mai 2023 bundeseinheitlich steigen. Dadurch ergeben sich andere Fälligkeiten zur Lohnzahlung. Eine weitere Anhebung des Pflegemindestlohnes ist im Dezember 2023 geplant.
Höhe des Pflegemindestlohns Stundenentgelt ab 01.05.2023
Arbeitnehmer | ab 01.05.2022 |
bis zum 01.09.2022 | ab 01.05.2023 | ab 01.12.2023 |
ungelernte Pflegehilfskräfte | 12,55 Euro | 13,70 Euro | 13,90 Euro | 14,15 Euro |
Pflegekräfte mit 1-jähriger Ausbildung |
13.20 Euro | 14,60 Euro | 14,90 Euro | 15,25 Euro |
Pflegefachkräfte mit 3-jähriger Ausbildung | 15,40 Euro | 17,10 Euro | 17,65 Euro | 18,25 Euro |
Tabelle: Höhe des Pflegemindestlohns bis 01. April 2022
Arbeitnehmer | bis zum 01.07.2021 |
bis zum 01.04.2022 |
Pflegehilfskräfte | - | 2.175 Euro |
qualifizierte Pflegehilfskräfte |
- | 2.288 Euro |
Pflegefachkräfte | 2.600 Euro | 2.669 Euro |
Zudem steigt der Urlaubsanspruch der Beschäftigten in der Pflege auf 29 Tage. Zum 31. Januar 2024 endet die Empfehlung der Pflegekommission.
Veränderte Fälligkeiten des Pflegemindestlohns
Bis einschließlich April 2021 muss der neue Mindestlohn für Pflegemitarbeiter bis zum 15. des folgenden Monats gezahlt werden. Danach ab Mai 2021 ist das Mindestentgelt bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass Samstag und Sonntag keine Bankarbeitstage sind. So ist der letzte Bankarbeitstag im Mai der 31.05.2021, im Juni 2021 der 30.06. und im Juli der 30.07.2021. Dies bedeutet, dass der Mindestlohn für eine Pflegekraft bis spätestens zu diesem Zeitpunkt, sprich zum letzten Bankarbeitstag, auf dem Konto des Arbeitnehmers sein muss. Die Zahlung muss somit spätestens zum 28. eines jeden Monats erfolgen, um die Frist zu wahren. Verspätungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Neuer Mindestlohn für die Altenpflege
In der Altenpflege wird es im Jahr 2021 ebenfalls zu höheren Mindestlöhnen kommen. So steigen die Löhne ab dem 01. April 2021 im Bereich Ost auf 12,20 Euro und im Bereich West auf 12,50 Euro für Pflegehilfskräfte an. Für Fachkräfte steigt das Gehalt auf einheitlich 15 Euro ab 01.07.2021. Die Ost-West-Angleichung wird zum 01.09.2021 vollzogen. Dann steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege für Hilfskräfte auf 12,50 Euro. Für Pflegefachkräfte erhöht sich der Mindestlohn zum 01.04.2022 auf 15,40 Euro. Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 01.04.2022 für qualifizierte Pflegekräfte auf bundeseinheitliche 13,50 Euro.
Übersicht des Mindestlohns in der Altenpflege
Neuer Mindestlohn ab | Ost | West | Bemerkungen |
01.04.2021 | 12,20 EUR | 12,50 EUR | Pflegehilfskräfte |
01.07.2021 | 15,00 EUR | 15,00 EUR | Pflegefachkräfte |
01.09.2021 | 12,50 EUR | 12,50 EUR | Ost-West-Angleichung Pflegehilfskräfte |
01.04.2022 | 15,40 EUR | 15,40 EUR | Pflegefachkräfte |
01.04.2022 | 13,50 EUR | 13,50 EUR | qualifizierte Pflegekräfte |
01.12.2023 | 14,15 EUR | 14,15 EUR | Pflegehilfskräfte |
01.12.2023 | 15,25 EUR | 15,25 EUR | qualifizierte Pflegekräfte |
01.12.2023 | 18,25 EUR | 18,25 EUR | Pflegefachkräfte |
Werden Änderungen bei der Mindestlohnfestsetzung 2022 kommen?
Wenn es nach Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ginge, würde es sehr schnell einen Mindestlohn von 12 Euro geben. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode rang er nach Anhängern. Allerdings wurde seine Forderung bis heute nicht umgesetzt. Er forderte mitunter, dass sich die Mindestlohnkommission ab dem Jahr 2022 nicht wie sonst an der zurückliegenden Tariflohnentwicklung orientieren solle, sondern stattdessen am mittleren Gehalt in Deutschland.
Wahlversprechen wird umgesetzt: Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 steigen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil kann nun doch aufatmen, denn der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien sieht eine Anhebung des Mindestlohnes auf 12 Euro zum 01. Oktober 2022 vor. Die Anhebung, die eines der Wahlversprechen von SPD und Grünen, war, wird nun umgesetzt. Gleichzeitig wird es auch eine Anpassung des Mindestlohnes beim Minijob geben. Bisher lag die Grenze bei 450 Euro. Künftig soll der Mindestlohn bei Minijobs auf 520 Euro steigen.
Gesetzlicher Mindestlohn für Auszubildende
Der gesetzliche Mindestlohn für Auszubildende beträgt im Jahr 2022:
- im 1. Ausbildungsjahr 585 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr 690 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr 790 Euro
- im 4. Ausbildungsjahr 819 Euro
Ab 2023 beträgt die Mindestausbildungsvergütung für Azubis:
- im 1. Ausbildungsjahr 620 Euro
- im 2. Ausbildungsjahr 732 Euro
- im 3. Ausbildungsjahr 837 Euro
- im 4. Ausbildungsjahr 868 Euro
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