Für uns Bürger gibt 2024 wieder zahlreiche Änderungen. Betroffen sind alle Bereiche, angefangen von Rentnern bis hin zum Supermarkt. Welche Neuerungen es geben wird, erfahren Sie nachfolgend.

Pfand auf Milchprodukte

Ab 1. Januar 2024 erhalten Milchprodukte, die in Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verkauft werden, einen Pfand-Zuschlag von 25 Cent. Dies bedeutet, dass Milch in Kunststoffflaschen teurer wird. Betroffen sind auch kleine Flaschen mit nur 0,1 Litern wie beispielsweise Erdbeermilch, Kakao oder Vanillemilch.

Neue Einkommenssteuertarife

Ab 2024 werden neue Einkommenssteuertarife gelten. Diese wären:

Steuertarif 2023 ab 2024
Grundfreibetrag 10.908 € 11.604 €
Kinderfreibetrag 8.952 € 9.312 €
Spitzensteuersatz 62.810 € 66.761 €
Reichensteuersatz 45 % 45 %
Freigrenze Solidaritätszuschlag 16.956 € / 33.912 € 18.130 € / 36.260 €

Neue Sozialabgabengrenzen

Ab 1. Januar 2024 werden neue Sozialversicherungsgrenzen gelten, die wie folgt wären:

Beitrag ab 2024
Jahresarbeitsentgeltgrenze für KV versicherungsfrei 69.300 €
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 5.175 € monatlich / 62.100 € jährlich
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung RV 7.550 € monatlich / 90.600 € jährlich West; 9.200 € monatlich / 110.400 € jährlich Ost
Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung

West 3.535 € monatlich / 42.420 € jährlich; Ost 3.465 € monatlich / 41.580 € jährlich

Durchschnittsentgelt = 45.358 €

Freigrenzen für steuerfreie Sachbezüge und Geschenke

Die Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge wird 2024 bei 50 Euro bleiben. Zuetzt wurde sie 2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Die Freigrenze von betrieblichen Geschenken soll ab 2024 von 35 auf 50 Euro steigen, ebenso die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen. Diese erhöht sich von 110 auf 150 Euro. Insgesamt sind zwei Veranstaltungen pro Jahr erlaubt.

Europawahlen

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Hintergründe kann man direkt bei der EU nachlesen.

Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Nach den Vorgaben des Wachstumschancengesetzes sollen Betriebe ab 2024 Buchungsbelege nur noch acht statt bisher zehn Jahre lang aufbewahren müssen. 

Änderungen 2024 beim Kinderkrankengeld

Eltern, denen ein Kind erkrankt ist, müssen erst ab dem 4. Arbeitstag ab 2024 ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber vorlegen. Das Kinderkrankengeld, welches Eltern bei der Krankenkasse beantragen können, beträgt gewöhnlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. 2024 und 2025 können 15 Tage statt zehn Arbeitstage pro Kind (bis zum zwölften Lebensjahr) Kinderkrankengeld bezogen werden. 

Arbeitsunfälle elektronisch melden

Ab 1. Januar 2024 können Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung dann verpflichtend.

CO2-Steuer - Kräftiger Preisanstieg ab 01. Januar 2024 

Die Bundesregierung hat die geplante Erhöhung des CO2-Preises 2023 ausgesetzt, will aber ab 01. Januar 2024 auf die ursprüngliche Bepreisung von CO2 zurückzukehren. 

Inflationsausgleichsprämie noch bis Ende 2024

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis 31. Dezember 2024 eine steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Bis dahin ist die Auszahlung der Inflationsprämie steuerfrei. Die Zahlung der Prämie kann in Teilbeträgen über mehrere Monate hinweg oder aber als  Einmalzahlung erfolgen. Für Arbeitgeber fallen keine Nebenkosten an. Arbeitnehmer erhalten die Inflationsausgleichsprämie ohne Abzüge.

Nicht ablösbare Flaschendeckel werden Pflicht

Ab Juli 2024 werden sogenannte „Tethered Caps“, nicht ablösbare Flaschendeckel, für alle Einweg-Getränkeverpackungen verpflichtend. Diese sollen für mehr Nachhaltigkeit sorgen, wie aus der entsprechenden EU-Verordnung hervorgeht. 

Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch 2024 wird Pflicht

Ab 2024 wird die Angabe der Haltungsform von Schweinefleisch (andere Fleischarten folgen) verpflichtend. Dann muss auf allen Fleischpackungen im Handel die Haltungsform der Tiere zwischen 1 und 4 angegeben werden. Haltungsform 1 bedeutet Stallhaltung, Haltungsform 2 Stallhaltung mit Platz, Haltungsform 3 Auslauf und Weide und Haltungsform 4 Bio-Haltung. 

Änderungen bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Ab 2024 sollen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die weniger als 1.000 Euro pro Jahr sind, künftig steuerfrei sein.

Feuerlöscher müssen ersetzt werden

Ab 2024 müssen alte Feuerlöscher, die per- und polyfluorierte Stoffe (PFAS) enthalten, ersetzt werden, da diese gesundheitsschädlich sind.

Wegfall einiger Produkte bei Discountern 

Viele Discounter setzen ab 2024 auf mehr Qualität und Nachhaltigkeit. So werden ab Januar 2024 nur noch Frischmilch- und laktosefreie Milch der Discounter-Eigenmarken mit den Haltungsformen 3 und 4 verkauft. Innerhalb des Jahres soll dann das gesamte Sortiment an Milch auf die höhere Haltungsstufe 3 umgestellt werden.

Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung soll ab 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent laut Bundesgesundheitsministerium erhöht werden. Damit ist der Zusatzbeitrag so hoch wie nie zuvor. 

Deutschlandticket bleibt 2024 erhalten

Das Deutschlandticket von 49 Euro bleibt bis Ende 2024 erhalten. Ab 01.01.2025 soll es um 9 Euro auf 58 Euro angehoben werden.

Weniger „Umweltprämie“ für Autokäufer

Ab 1. Januar 2024 erhalten Käufer kleinerer E-Autos nur noch 3.000 statt 4.500 Euro „Umweltprämie“.  Gleichzeitig erhöht sich die CO₂-Steuer von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO₂. Dies bedeutet, dass im kommenden Jahr die Benzinpreise wahrscheinlich wieder im Preis deutlich steigen werden. 

Blackbox für neu zugelassene Autos Pflicht

Ab 7. Juli 2024 wird bei einer Kfz-Zulassung die Blackbox im Auto zur Pflicht werden, wie aus der neuen EU-Verordnung hervorgeht. Diese Änderung betrifft jedoch nur neu zugelassene Fahrzeuge. Damit erhofft sich unter anderem die Polizei, im Falle eines Unfalls den Unfallhergang besser rekonstruieren zu können. 

Änderungen beim Arzt

Nach den Plänen der Bundesregierung sind Vertragsärzte ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel sogennante E-Rezepte (elektronische Rezepte) auszustellen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekanntgibt. Ein entsprechendes Gesetz ist bereits in Vorbereitung. Patienten, die weiterhin das Rezept in Papierform wünschen, sollen dieses auch weiterhin erhalten. Ärzte werden dazu verpflichtet, auch Rezepte in Papierform für diese Kunden auszustellen. 

Neue Führerschein-Regeln ab 2024

Ab 2024 könnten die Führerschein-Regeln geändert werden, denn die EU schlägt vor, nächtliche Fahrten auf Autobahnen für Fahranfänger zu verbieten sowie für Personen ab 60 Jahren regelmäßige Fahrtauglichkeitstests einzuführen. Bisher wird darüber noch diskutiert, jedoch könnte es bald ein Ergebnis geben.

Personalausweis und Reisepass werden direkt an Empfänger gesandt

Ab 1. November 2024 soll es Herstellern von Reisepässen und Personalausweises erlaubt sein, diese bei Neubeantragung direkt an die antragstellende Person zu senden. Damit würde ein Besuch bei der Behörde wegfallen.

Mindestlohn und Minijob werden 2024 erhöht

Der Mindestlohn wird ab 1. Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde brutto angehoben werden. Minijobber können sich über eine Anhebung der Entgeltgrenze freuen. So steigt diese von 520 Euro pro Monat auf 538 Euro monatlich.

Erwerbsminderungsrente steigt 2024

Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollen ab 2024 in Abhängigkeit ihres Renteneintritts mehr Geld erhalten. Lag der Rentenbeginn zwischen den Jahren 2001 und Juni 2014, so gibt es einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Lag der Eintritt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, erhält man einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

Azubi-Mindestlohn steigt

Das Bundesbildungsministerium (BMBF) hat die monatliche Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Dieser beträgt wie folgt:

Lehrjahr Azubi-Mindestlohn pro Monat
1. Lehrjahr 649 €
2. Lehrjahr 766 €
3. Lehrjahr 876 €
4. Lehrjahr 909 €

Einkommensgrenze für Elterngeld wird gesenkt

Ab Januar soll die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld gesenkt werden. Dies bedeutet, dass die Einkommensgrenze von bisher bis zu 300.000 Euro für Eltern mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen und bis zu 250.000 Euro für Alleinerziehende einheitlich auf ein jährliches Einkommen von 150.000 Euro reduziert werden soll. Schätzungen zufolge werden dann rund 60.000 Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben.

Teil-Legalisierung von Cannabis

Anfang 2024 soll die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft treten, wobei ein Erwachsener dann legal 25 Gramm Cannabis besitzen darf. Zudem darf er künftig zuhause bis zu drei Pflanzen selbst ziehen. Ebenso möglich werden Anbauvereinigungen sein. 

Mehrwertsteuer steigt für die Gastronomie

Zum 1. Januar 2024 steigt für den Gastronomiebereich der Mehrwertsteuersatz wieder von sieben auf 19 Prozent. Dies hat die Bundesregierung beschlossen. Somit werden Speisen in Restaurants, beim Bäcker und in Konditoreien wieder teurer werden.

Änderungen für Vermieter und Immobilienbesitzer ab 2024

Ab 2024 soll das neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) der Bundesregierung in Kraft treten, was gleichzeitig bedeutet, dass neue Heizsysteme nur noch mit einem Verbrauchsanteil von mindestens 60 Prozent erneuerbarer Energien eingebaut werden dürfen. Beim Anbringen von Balkonkraftwerken sollen die Hürden weniger werden. Dazu hat die Bundesregierung Gesetzesänderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht beschlossen. Lesen Sie mehr:

Änderungen bei der Maut

Die Mautpflicht soll zum 1. Juli 2024 auf Autobahnen und Bundesstraßen auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher waren diese ausgenommen, denn die Mautpflicht galt erst ab 7,5 Tonnen. Ausnahmeregelungen bestehen für das Handwerk und vergleichbare Branchen.