Im Oktober kommt es wieder zu etlichen Änderungen für Verbraucher. Die wichtigsten Neuigkeiten zu Gesetzen und Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst.

Änderung der Corona-Regelungen 

Im Regelfall werden ungeimpfte Personen ab Oktober nicht mehr vergütet, sofern sie in Quarantäne müssen. Es gibt aktuell noch keinen einheitlichen Starttermin, allerdings wollen die Bundesländer diese neue Regelung im Oktober umsetzen. Der späteste Termin ist der 01. November 2021. Dieser wurde im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen.

Ab 11. Oktober müssen Ungeimpfte Schnelltests selbst bezahlen, wenn sie in Restaurants, Veranstaltungen oder Museen Zugang erhalten möchten. Nicht bezahlen müssen diejenigen Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, aber auch Kinder unter 12 Jahren.

Kostenvergleich an Tankstellen

Ab 01.10.2021 tritt das neue Tankstellengesetz in Kraft, das besagt, dass unterschiedliche Energieträger wie Strom, Diesel, Benzin, Wasserstoff und Erdgas in Euro je 100 Kilometer miteinander verglichen werden müssen. Dazu soll ein Kostenvergleich im Verkaufsraum oder an Zapfsäulen an größeren Tankstellen ausgehängt werden. Dies soll Verbraucher für alternative Energieträger sensibilisieren.

Einführung eines elektronischen Rezepts in Apotheken

Ab 01. Oktober 2021 können Arztpraxen bundesweit auf freiwilliger Basis elektronische Rezepte für Arzneimittel ausstellen. eRezepte können dann vom Patienten elektronisch beispielsweise via Smartphone verwaltet werden. Ab 01.01.20222 wird das eRezept verpflichtend.

Kostenlose Hepatitis-Tests

Ab 01.10.2021 soll ein Anspruch auf einen einmaligen kostenlosen Hepatitis B- und Hepatitis C-Test für gesetzlich versicherte Personen eingeführt werden, der dann neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups wird. Der Gesundheits-Check-up kann alle drei Jahre gemacht werden.

Verschärfung des Strafmaßes bei Stalking

Ab Oktober wird das Strafmaß für Stalker verschärft. Personen, die wiederholt andere Personen auflauern und belästigen und dabei das Leben derer "nicht unerheblich" beeinträchtigen, können schneller vor Gericht gebracht werden. Das Strafmaß wird ebenso verschärft. Aktuell konnten Stalker drei Jahre Gefängnisstrafe erhalten, nun soll diese Strafe auf bis zu 5 Jahre angehoben werden.  Auch Cyberstalking steht ab Oktober 2021 unter Strafe. Cyberstalking ist, wenn eine Person auf die Bewegungsdaten einer anderen Person zugreift oder aber auch sich Zugriff auf Social-Media-Konten verschafft.

Sperrung in Sozialen Netzwerken

Ab Oktober sollen Soziale Netzwerke wie Facebook gesperrten Nutzern die Möglichkeit einräumen, sich außergerichtlich gegen die Sperrung bestimmter Inhalte zu wehren. Dies kann in Form einer Erklärung geschehen, weshalb der gepostete Inhalt gesperrt wurde.

Anhebung des Mindestlohns für Gerüstbauer

Ab 01.01.2021 tritt die Erhöhung des Mindestlohns für Gerüstbauer in Kraft. Diese erhalten statt bisher 12,20 Euro pro Stunde ab 01. Oktober 12,55 Euro pro Stunde. Ab 01.01.2022 soll der Mindestlohn dann auf 12,85 Euro pro Stunde weiter angehoben werden.

Niedrigere Inkassogebühren 

Ab 01. Oktober 2021 sollen kleinere Forderungsbeträge bis 50 Euro nur noch mit Inkassokosten belegt werden dürfen, die nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Sollte sich die Forderung also auf 35 Euro belaufen, so dürfen die Inkassogebühren 35 Euro nicht übersteigen.


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