Das neue Konto bei der anderen Bank muss auf jeden Fall noch vor der Kündigung des alten Kontos eröffnet werden. Denn bis alle Daueraufträge umgestellt werden, braucht es etwas Zeit. Wichtig ist, dass keine Transaktionen mehr erfolgen, denn sonst können Gebühren für eine Rücklastschrift berechnet werden.
Welches Konto ist das richtige?
Ein Kontowechsel ist unumgänglich bei Wohnortwechsel. Wer jedoch aufgrund eines besseren Angebots einer anderen Bank wechseln möchte, sollte sich einen Überblick über alle aktuellen Bedingungen verschaffen. Beim Vergleich kann man herausfinden, wie hoch die Ersparnis ist. Zu achten ist auch auf die Höhe der Kontoführungsgebühren sowie Zinskonditionen, die sich auch auf den Dispokredit und die Guthabenzinsen auswirken.
Ein Beispiel zeigt, wie teuer ein Dispo sein kann
Neues und altes Konto parallel laufen lassen
Wer das neue Konto eröffnet, sollte das alte nicht sofort kündigen. Laufen beide einige Wochen parallel, spart man Gebühren, falls der Wechsel den Zahlungsempfängern erst verspätet übermittelt wird. Rückbuchungen kosten immer Geld! Wichtig ist auch, dass das Lohnbüro des Arbeitgebers rechtzeitig Bescheid weiß, damit das Gehalt pünktlich eintrifft.
Daueraufträge beim alten Konto prüfen und kündigen
Wer Daueraufträge besitzt, sollte zuerst alle bestehenden Aufträge beim alten Konto kündigen. Die bestehenden Aufträge werden dann an die neue Bank weitergeleitet, die die Daueraufträge mit den neuen Kontodaten anlegt. Es genügt meist ein formloser Brief, damit die Kündigung wirksam ist. Wer Online-Banking nutzt, kann sich leicht eine Aufstellung über alle Daueraufträge erstellen lassen. Manchmal druckt der Kontoauszugdrucker der Bank dem Kunden auch eine Übersicht aus. Möchte man die Daueraufträge löschen, ist eine Zeit von einer Woche vor Ausführung des letzten Dauerauftrags einzuplanen. Zudem ist ein fester Termin für das Löschen des Auftrags der Bank mitzuteilen.
Lastschriftverfahren aktualisieren und Geldkarte entladen
Bei erteilten Lastschriftverfahren sollte man nicht vergessen, den betreffenden Personen oder Firmen die neue Kontoverbindung zu übermitteln. Besonders nur jährlich fällige Lastschriften werden leicht übersehen. Wichtig ist auch, vor der Kontoauflösung die Geldkarte zu entladen. Der Geld-Karten-Chip muss entwertet und die Karten am besten zerschnitten an die Bank zurück gesendet werden.
Kündigung an die alte Bank reicht formlos
Laufen die beiden Konten parallel und es kommen keine Rücklastschriften oder fehlgeschlagene Buchungen, kann man das alte Girokonto kündigen. Diese Kündigung reicht in der Regel formlos per Fax oder E-Mail. Wer gern auf Nummer sicher geht, schickt der alten Bank einen formlosen Brief. Manchmal verlangt die Bank jedoch Gebühren für die Übermittlung des Restguthabens auf das neue Konto. Wer sich diese sparen möchte, hebt es selbst ab.
Siehe auch:
Girokonto kündigen + Konto kann fristlos gelöscht werden
Kündigungsschreiben Girokonto - Musterbrief und Vorlage