Eine Kündigung eines Girokontos erfolgt stets in schriftlicher Form. Ein Konto kann fristlos gekündigt werden. Dafür müssen Sie keine Frist einhalten. Die Löschung des Kontos muss die Bank gebührenfrei vornehmen.

Eine Kündigung erfolgt zumeist bei einem Bankwechsel. Vor der Kündigung sollte demnach bereits ein neues Konto bestehen, auf welches alle Transaktionen wie Lastschriften, Daueraufträge und Geldeingänge umgeleitet werden. Sollte sich auf dem alten Konto, welches gelöscht werden soll, noch Guthaben befinden, so wird die Bank dieses auf das neue Konto überweisen. Demnach sollte die Löschung des alten Kontos nur dann erfolgen, wenn das neue Konto aktiv ist.

Wenn das Konto dann seitens der Bank gelöscht wurde, so erhalten Sie einen Kontoabschluss, der Ihnen postalisch zugesandt wird.

Sollten sich vor der Auflösung des Kontos negative Salden auf dem Konto befinden, so müssen diese ausgeglichen werden. Erst dann wird die Bank das Konto löschen. Einen negativen Saldo, beispielsweise durch einen Dispositionskredit verursacht, kann durch eine Überweisung vom neuen Konto aus ausgeglichen werden. Allerdings ist es auch möglich, dass die Bank den negativen Kontostand von Ihrer neuen Bank einziehen darf. Dazu müssen Sie ihr eine Vollmacht geben. Fragen Sie jedoch vorab nach, ob dieser Service Kosten nach sich zieht, denn einige Banken erheben eine Gebühr. Sollte dies der Fall sein, so ist es besser, wenn Sie den negativen Kontostand selbst ausgleichen.

 

Siehe auch:

RotWie eröffne ich ein Girokonto?
RotWie Sie Ihr Girokonto wechseln
RotGirokonten im Vergleich