Das bisher umstrittene Meldegesetz, welches eine Weitergabe von Adressdaten an Privatunternehmen billigen sollte, wurde nun vom Bundesrat gestoppt. Zu groß war das Kritikaufkommen im Land, in politischen Kreisen und im Rechtswesen.

In Berlin wurde nun einstimmig von der Länderkammer beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieser ist nun verpflichtet, das Gesetz hinsichtlich der Kritikpunkte zu modifizieren.
Bisher geplant ist eine Lösung, die auf eine Zustimmung seitens des Bürgers basiert. Dies bedeutet,dass Daten von Bürgern nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn der jeweilige Bürger diesem zustimmt. Doch dies muss noch endgültig entschieden werden.

Das beschlossene Gesetz in der aktuellen Ausführung wurde Ende Juni 2012 von nur wenigen anwesenden Abgeordneten im Bundestag beschlossen.
Der Beschluss sorgte für heftige Kritik im ganzen Land und in allen Parteien. Die Bundesregierung hatte daraufhin erklärt, dass sie für eine Neufassung des Gesetzes eintritt. 

Quelle: de.nachrichten.yahoo.com

 

Siehe auch:

RotMeldegesetz: Widerspruch einlegen gegen eine Datenweitergabe