Der Beschluss des neuen Meldegesetzes, welches ab 2014 in Kraft treten soll, entfacht in der gesamten Bundesrepublik eine Welle der Empörung. Das Meldegesetz sieht vor, dass Meldebehörden persönliche Daten von Bürgern an Firmen und Unternehmen für Werbezwecke verkaufen bzw. weitergeben dürfen.

Hinzu kommt eine schon beschlossene Widerspruchslösung, die dann greift, wenn Bürger Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten eingelegt haben. Sollten sie das nicht tun, so werden ihre persönlichen Daten weitergegeben.

Vorab geplant war allerdings eine Einwilligungslösung, die vorsah, dass Verbraucher vor eine Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen sollten. Dies wurde jedoch verworfen. Stattdessen wurde die Widerspruchslösung beschlossen.

Neben dem bundesweiten Protest gegen diesen Beschluss hat sich auch in politischen Kreisen Widerstand formiert. So kritisiert Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Verbraucherschutz, das neue Meldegesetz scharf. Auch die SPD und zahlreiche Datenschützer prangern mit dem Beschluss des neuen Gesetzes einen "gesetzlichen Wahnsinn" an, wie Thilo Weichert, Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, mitteilte. SPD-Parteichef Sigmar Gabriel kündigte derweil Widerspruch im Bundesrat an.

Am Abend des 28. Juni 2012 haben sich die Regierungsfraktionen für ein "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" ausgesprochen und dieses ohne weitere Aussprachen beschlossen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes werden etwa 5.200 Meldeämter miteinander vernetzt. Die Oppostionsparteien sprachen sich geschlossen gegen das neue Gesetz aus. 

Bedingungen für die Weitergabe der Daten

 

Die Daten von Bürgern dürfen mit der Durchsetzung der Widerspruchslösung  gemäß § 44 des neuen Meldegesetzes weitergegeben werden. Dies haben CDU, CSU und die FDP entgegen der Oppositionsparteien beschlossen.

Um eine Weitergabe der persönlichen Daten zu entgehen, müssen Bürger gegen eine Weitergabe beim Bürgeramt widersprechen. Geschieht das nicht, so dürfen die Daten verkauft werden. Jedoch wurde das Meldegesetz in der Widerspruchseinlegung eingeschänkt. Bürger können keinen Widerspruch einlegen, wenn bereits Daten vorhanden sind und diese nur vom Meldeamt für den Adresshändler bestätigt werden sollen. 

Welche Daten dürfen weitergegeben werden?

 

Meldeämter dürfen folgende Daten von Bürgern weitergeben:

  1. Familienname,
  2. Vornamen,
  3. Doktorgrad und
  4. derzeitige Anschriften sowie,
  5. ob die Person bereits verstorben ist 

An wem dürfen Daten weitergeben werden?

 

Die persönlichen Daten von Bürgern dürfen an alle Privatpersonen, nicht-öffentlichen Einrichtungen, Inkassofirmen, Adresshändlern und die Werbewirtschaft weitergegeben werden.

Welche Daten dürfen nicht weitergegeben werden?

Vor einer Weitergabe sind jedoch auch bestimmte Daten geschützt. Zu diesen Daten gehören das Geschlecht, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit und die Religion. Diese dürfen nicht weitergegeben werden.

Wo, wann und wie kann ein Widerspruch eingelegt werden?

Der Widerspruch kann beim Meldeamt bei der Anmeldung eingelegt werden. Dazu muss der jeweilige Bürger eine Widerspruchserklärung ausfüllen. Zudem können Verbraucher Auskunft darüber verlangen, an wem die Daten bereits weitergegeben wurden. Ebenso können Bürger Musterbriefe von Verbraucherzentralen verwenden, um direkt beim Unternehmen gegen eine Datenverwendung zu Werbezwecken zu widersprechen. 

Quelle: ard.de