Im öffentlichen Dienst werden insgesamt Schicht- und Wechselschichtarbeit in teilkontinuierlich und vollkontinuierlich unterschieden. Bei teilkontinuierlicher Schichtarbeit arbeiten die Mitarbeiter von Montag bis Freitag im 24-Stunden-Dienst, das Wochenende ist im Regelfall frei. Bei vollkontinuierlicher Arbeit zählt das Wochenende zur Schichtarbeit.


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Gemäß dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. Juni 2012 (10 AZR 351/11) besteht ein Anspruch auf eine Zulage im nicht ständigen Schicht- und Wechselschichtdienst gemäß § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD nur dann, wenn mindestens ein einmaliger Einsatz in allen Schichtzeiten innerhalb eines Monats besteht.

Schichtarbeit Definition im öffentlichen Dienst

Der Begriff Schichtarbeit, im öffentlichen Dienst auch gerne „Schichtdienst“ genannt, bezeichnet eine Arbeitsform. Diese kann herangezogen werden, um über die generelle Tagesarbeitszeit hinaus dem Betrieb in Gang zu halten. Viele Betriebe haben ein- oder zweimal im Jahr Stoßzeiten und die Umstellung auf Schichtarbeit erleichtert ihnen, die momentane Arbeitsflut zu bewältigen. Die Arbeitszeit wird somit in „Schichten“ eingeteilt, die auch über die übliche Kernarbeitszeit hinausgehen können.

Beispielsweise arbeiten einige Beschäftigte von 8 Uhr bis 17 Uhr, andere von 11 Uhr bis 21 Uhr. So wird die tägliche Arbeitszeit um ein paar Stunden verlängert, muss aber nicht in Überstunden übergehen. Jetzt arbeiten folglich schon einige der Mitarbeiter, während die anderen noch oder schon ihre Arbeit geleistet haben. Es wird in diesem Fall auch von „versetzter Arbeitszeit“ gesprochen.

Wichtig für den Schichtbetrieb ist ein fest eingeteilter Schichtplan, der mit den Mitarbeitern gestaltet werden sollte, um einen möglichst effizienten Plan zu erhalten. Die Zeitspanne muss mindestens 13 Stunden betragen, aber nicht an jedem Tag der Woche. Es kann auch eine Schicht im 24-Stunden-Rhythmus eingeführt werden.

Regelungen der Schichtarbeit im TVöD

Der § 7 Abs. 2 TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) regelt die Schichtarbeit wie folgt: „Schichtarbeit ist Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird“.

Im Regelfall besteht während der Ausübung der Schichtarbeit ein Anspruch auf eine Zulage, die ebenfalls genau geregelt ist. Eventuelle Überstunden können beispielsweise nach der Arbeitsmaßnahme Schichtarbeit in Freizeit abgegolten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, regelt § 8 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 2 TVöD das entsprechende Entgelt. So erhält der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. des Stundensatzes, der in der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt ist.

Wechselschicht im TVöD

Im Gegensatz zur Schichtarbeit, die nicht dauerhaft durchgeführt werden muss, ist die Wechselschicht eine Arbeitsform, bei der sich die Arbeitszeit dauerhaft rhythmisch verändert. Die Schichten sind in meist drei Abschnitte eingeteilt, Frühschicht, Spätschicht und Nachtschicht. Im „Wechsel“ müssen sie von jedem Mitarbeiter durchgeführt werden, wobei nach der Nachtschicht eine Freischicht eingelegt werden sollte, um dem Körper Zeit für die Erholung zu geben. Von Wechselschicht wird auch nur gesprochen, wenn dauerhaft, also auch Samstag und Sonntag, und ohne Unterbrechung im Betrieb gearbeitet wird. Und dies an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag. Es ist egal, in wie viele Schichten der Tag aufgeteilt wird und wie viele Mitarbeiter in diesen beschäftigt sind. Dies kann durchaus unterschiedlich ausfallen, solange nach einem festgelegten Plan gearbeitet wird. Wichtig ist auch, dass alle Arbeiter zu allen Schichten eingeteilt werden, wobei nach einer Nachtschichtphase einen Monat Pause zur nächsten erfolgen sollte. § 7 Abs. 1, Satz 1 TVöD regelt dies wie folgt: "(1)Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf einen Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen."

Entgeltregelungen bei Wechseldienst

Das Entgelt für den Wechseldienst ist gesetzlich geregelt. Hierzu heißt es, dass Beschäftigte im TVöD, die ständig Schicht arbeiten, eine Schichtzulage von 40 Euro im Monat bekommen müssen. Solche, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde.
Sogenannte „Springer“, die als Ersatz in eine Schicht eingeteilt werden, sonst aber nicht in Wechselschichten arbeiten, haben im Regelfall keinen Anspruch auf eine Schichtzulage. Es kann aber ein Anrecht darauf erworben werden, wenn beispielsweise der Beginn der einen Schicht und der Beginn einer anderen Schicht, die im gleichen Zeitrahmen stattfinden, sich innerhalb von einem Zeitmonat, aber nicht einem Kalendermonat, wiederholt. Es muss auch vorgewiesen werden, dass der Springer innerhalb eines Monats einen Schichtwechsel durchgeführt hat. Unwichtig dabei ist, ob es sich immer um den gleichen Arbeitsplatz handelt.

Wechselschicht – und Schichtarbeit im TVöD – Übersicht 2020 / 2021

Die nachfolgenden Tabellen enthalten eine Übersicht der Zulagenhöhe bei Schichtarbeit und Wechselschicht im öffentlichen Dienst im TVöD.

Höhe der Zulage bei Wechselschicht und Schichtarbeit

Wechselschicht Schichtarbeit
Zulage 105 € / Monat 40 € / Monat
0,63 €/ Stunde 0,24 € / Stunde

Vergütung Nachtarbeit an Sonntagen und Feiertagen, sofern nicht im Wechselschichtdienst und Schichtdienst

Nachtarbeit Sonntagsarbeit Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich
Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich
Vergütung 20 v. H. 25 v. H. 35 v. H. 135 v. H.

Arbeit am Samstagen, am 24. und 31. Dezember

Samstags 13 - 21 Uhr
24.12. ab 6 Uhr
31.12. ab 6 Uhr
Überstunden 20 v. H. 35 v. H. 35 v. H.

Überstunden im TVöD VKA und TVöD Bund

Entgeltgruppen 1 - 9b
Entgeltgruppen 10 - 15 Bund
Entgeltgruppen 9c - 15 VKA
Vergütung 30 v. H. 15 v. H. 15 v. H.

Überstunden = sind nur dann als Überstunden zu werten, wenn diese ausdrücklich angeordnet wurden und die abgeleistete Tätigkeit über die vertraglich festgehaltenen Arbeitsstunden hinausgeht und diese nicht verrechnet werden kann

Freizeitausgleich = Stunden, die geleistet worden sind, jedoch nicht in Form von Freizeit ausgeglichen werden konnten; der Beschäftigte erhält in der Regel seine Überstunden als Freizeit ausgeglichen, sofern dies im Vertrag verankert ist; ist kein Ausgleich erfolgt, so erhält der Beschäftigte maximal 235 v. H. einschließlich des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag abgezielten Entgelts.

Quelle: bmi.bund.de