Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Für die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung gelten verschiedene Tarifverträge. Diese wären:
- Deutsche Rentenversicherung (TV-TgDRV)
- Deutsche Rentenversicherung Bund (TV DRV-Bund)
- Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (TV DRV KBS)
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Im Rahmen der Tarifrunde wurde für die Beschäftigten der Berufsgenossenschaften (BG-AT) eine Erhöhung des Entgelts erzielt. Nachfolgend sind die jeweiligen Entgelttabellen aufgeführt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Für die Beschäftigten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) konnte in der letzten Tarifrunde eine Entgelterhöhung erzielt werden. Alle neuen Tabellenwerte nachfolgend.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Tarifvertrag: Neuigkeiten zu Tarifverträgen aus dem öffentlichen Dienst
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Beschäftigte im öffentlichen Dienst können auch bei Sozialversicherungen tätig sein. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitslosenversicherung. Hierfür werden die Beschäftigten in einen eigenen Tarifvertrag TV BA eingruppiert. Beschäftigte in den Krankenversicherungen sind in der Regel in entsprechenden Verbänden gruppiert und werden ebenso nach einem Tarifvertrag vergütet.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Alles Wichtige rund um das Thema Gehalt
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Folgende Bereiche werden durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger abgedeckt:
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Tarifrunden
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Am 19. November 2015 hat die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) beschlossen, die Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V und zu den Tarifverträgen für Auszubildende und für Praktikantinnen und Praktikanten für das Jahr 2016 zu kündigen.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit und PKV für Beamte
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Dienstunfähigkeit - private Vorsorge für Beamte
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Berufsunfähigkeitsversicherung Klauseln
Wiedereingliederungshilfe durch die BU-Versicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung im Test Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung Voranfrage
Gemäß der aktuellen Einschätzung des Instituts für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) gibt es unterschiedliche Formulierungen in Bezug auf die Wiedereingliederungshilfe unter den Berufsunfähigkeitsversicherungen. Experten raten daher zur Vorsicht, denn es können in den Leistungen erhebliche Unterschiede existieren.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Die gesetzliche Versorgung bei Berufsunfähigkeit und PKV für Beamte
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Dienstunfähigkeit - private Vorsorge für Beamte
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Berufsunfähigkeitsversicherung Klauseln
Wiedereingliederungshilfe durch die BU Versicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung im Test Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung Voranfrage
Eine BU-Versicherung kann als Zusatzversicherung in Form einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, kurz BUZ, abgeschlossen werden. Der Abschluss einer BUZ kann dann als Lebensversicherung, Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) erfolgen.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Seit dem 1. Juli 2014 können Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren mit einem Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ab dem Jahrgang 1953 erhöht sich die Altersgrenze schrittweise. Für alle Personen, die 1964 oder später geboren wurden, ist ein Eintritt in die Rente erst mit 65 Jahren abschlagsfrei möglich. Wer die Altersrente ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen möchte und noch keine 45 Beitragsjahre zusammen hat, muss mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent rechnen. Für jeden Monat, den ein Versicherungsnehmer vorzeitig in Rente geht, wird ihm 0,3 Prozent von seiner Rente abgezogen. Ein solcher Rentenabschlag kann nicht rückgängig gemacht werden und bleibt dauerhaft bestehen.
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