Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Familienrecht: Rechtstipps im Überblick zu Ehe, Unterhalt, Scheidung
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Ab 01. August 2016 wird die Beitragsfreiheit für Kinder, die im Jahr 2014 oder früher geboren sind und in die Kinderkrippe gehen, umgesetzt. Insgesamt sind etwa 27.000 Familien von den neuen Regelungen betroffen, wie die Jugendverwaltung des Landes mitteilte.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Tarifverhandlung: Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen
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Die Gespräche im Rahmen der Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst zwischen den Gewerkschaften der Lehrer, Polizeibeamten und Fortmitarbeiter und der Landesregierung wurden als gescheitert erklärt. Grund dafür war ein unzureichendes Angebot der Arbeitgeber. Die Gewerkschaften drohen nun mit Streikaktionen nach den Schulferien.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Ab 1. Juli gibt es für Rentner deutlich mehr Rente. Zudem erhalten Familien mit kleinerem Einkommen mehr Kindergeld. Teurer wird es für Mallorca-Reisende, die nun eine Bettensteuer zahlen müssen. Und Erleichterungen bei der Rückgabe von Elektrogeräten gibt es für alle Verbraucher.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Urlaub
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Gemäß einer Online-Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung erhalten 41 Prozent der Beschäftigten in Deutschland ein Urlaubsgeld im Jahr 2016. Im Jahr 2015 konnten noch 43 Prozent verzeichnet werden. Demnach ist die Anzahl der Arbeitnehmer, die ein Urlaubsgeld erhalten, um 2 Prozentpunkte im Jahr 2016 gesunken. Die Höhe des Urlaubsgeldes richtet sich zumeist nach dem Verdienst. So erhalten Arbeitnehmer mit einem Gehalt zwischen 2.000 und 5.000 Euro brutto ein Urlaubsgeld zwischen 155 und 2.270 Euro.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Neue Gesetze in Deutschland: Das ändert sich für Verbraucher
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Die Jahressonderzahlung, die als Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld bekannt ist, kann im TVöD auch gepfändet werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18. Mai 2016, 10 AZR 233/15.
Hintergrund des Urteils was ein Beschäftigter, der nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) seit dem Jahr 2000 angestellt war. Der Beschäftigte verlangte von dem Arbeitgeber, dass dieser das volle Gehalt für den Monat November 2013 auszahlt. Der Arbeitgeber hatte einen Teil des Arbeitslohnes wegen einer Pfändung einbehalten. Auch die Jahressonderzahlung wurde nur zum Teil ausgezahlt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Gesetze
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Gemäß dem Landgericht Trier dürfen Erschwerniszulagen in Form von Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüssen nicht gepfändet werden, wenn diese zum Arbeitsentgelt zuzüglich gezahlt werden. Diese sind unpfändbar, da es sich dabei um sogenannte Erschwerniszulagen handelt, die während eines Vollstreckungsverfahrens gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO einen besonderen Schutz genießen.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Eine neue Entgeltordnung (TVöD-P) für Beschäftigte im kommunalen Bereich Pflegedienst (Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer) in Kraft getreten. Diese betrifft neben Beschäftigten in der Verwaltung auch zum ersten Mal Notfallsanitäter und Beschäftigte im kommunalen Rettungsdienst. Seit der Einführung 2017 treten fortlaufend Änderungen ein. Die TVöD-P Gehaltstabelle entspricht der Anlage E TVöD-B.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltzahlung
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Das neue Eingruppierungssystem ist endlich beschlossen. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf eine neue Entgeltordnung geeinigt. Sie verspricht für viele Beschäftigte Verbesserungen bei der Bezahlung.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Tarifrunden
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Die mehr als zwei Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen sollen spürbar mehr Lohn bekommen. Die Beschäftigten werden in den nächsten zwei Jahren ein Lohnzuwachs von 4,75 Prozent erhalten.
Rückwirkend zum 1. März 2016 - 2,4 Prozent
Ab 1. Februar 2017 - 2,35 Prozent