Das neue Eingruppierungssystem ist endlich beschlossen. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf eine neue Entgeltordnung geeinigt. Sie verspricht für viele Beschäftigte Verbesserungen bei der Bezahlung.
Wer von den Verbesserungen profitiert
Das bedeutet für Beschäftigte, die über eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung verfügen und entsprechend eingesetzt sind, die Einstufung in die Entgeltgruppe 5. Betroffen sind z.B. Mitarbeiter aus der allgemeinen Verwaltung, die nun entweder umgruppiert oder gleich besser eingestellt werden. Auch bei den Gesundheitsberufen, in der IT sowie anderen Berufsgruppen, z. B. Hausmeistern in Schulen, wird es Verbesserungen geben.
Neue Entgeltordnung wirksam ab 01.01.2017
Ihre unmittelbare Wirkung wird die neue Entgeltordnung ab dem 01. 01.2017 zeigen, wenn neue Eingruppierungsvorgänge stattfinden. Beschäftigte, die vorher eingestellt wurden, sind nicht in einen neuen Eingruppierungsvorgang eingebunden. Dabei erfolgt die Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe solange die betreffende Tätigkeit ausgeübt wird. Ist die Entgeltgruppe nach der neuen Entgeltordnung jedoch höher als bisher, dann kann man diese höhere Eingruppierung beantragen. Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben sein.