Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Gemäß den §§ 6 Abs. 4 BBG, § 4 Abs. 4 BeamtStG müssen Bewerber, die einen Vorbereitungsdienst ableisten, um die Befähigung zum Beamten zu erwerben, vom Dienstherrn zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen werden. Einen Beamten auf Widerruf nennt man auch Beamtenanwärter oder Widerrufsbeamter. Dieser Status wird auch mit einer Urkunde bekräftigt. Ein Beamtenanwärter absolviert den Vorbereitungsdienst, um danach in ein Beamtenverhältnis auf Probe und später auf Lebenszeit berufen zu werden. Erst wenn der Vorbereitungsdienst absolviert wurde und die für die Laufbahn vorgeschriebene Prüfung bestanden wurde, kann ein Beamtenanwärter zum Beamten auf Probe ernannt werden.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Entgeltgruppe: Gehalt nach Eingruppierung
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Gemäß dem Bundesgerichtshof kann es strafbar sein, wenn Beschäftigte im TVöD zu hohe Erfahrungsstufen pflichtwidrig zugewiesen bekommen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bürgermeister neue Mitarbeiter eingestellt und diese wissentlich zu hohe Erfahrungsstufen des TVöD zugeteilt. Damit hat er Geld der Gemeinde veruntreut und sich strafbar gemacht.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Politik
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Die Bundestagswahl findet voraussichtlich am 24. September 2017 statt. Um wählen zu können, müssen ein Wahlschein und ein Stimmzettel ausgefüllt werden, der am Tag der Wahl direkt im Wahllokal erhältlich sind. Es kann aber auch eine Briefwahl online beantragt oder per Post ausgeübt werden.
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben, sofern sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dazu ist kein gesonderter Grund notwendig. Auch Personen, die sich im Ausland befinden, können auf eine Briefwahl zurückgreifen. Wichtig ist, dass zur Ausübung der Briefwahl ein Wahlschein beantragt wird. Dieser wird in der Regel automatisch den Briefwahlunterlagen beigefügt.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Politik
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Bundestagswahl vorläufige Wahlergebnisse auf einen Blick
(Stand: 25.09.2017 14:15 Uhr)
Quelle: dpa
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
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Derzeit sind etwa drei Millionen Beamte und Pensionäre privat versichert. Im Krankheitsfall übernehmen die Beihilfe, welche eine staatliche Institution ist, und die private Krankenversicherung in Teilen die Krankheitskosten. In der Regel funktioniert die Teilung der Krankheitskosten so:
- Fall 1: 50 % Beihilfe / 50 % private Krankenversicherung
- Fall 2: 70 % Beihilfe / 30 % private Krankenversicherung
Für die Finanzierung der Beihilfe geben Bund und Länder jedes Jahr Milliarden aus. Nun fordert die Bertelsmann-Stiftung, die Beihilfe abzuschaffen und dafür alle Beamten und Pensionäre in die gesetzliche Pflichtversicherung einzuspeisen. Dies würde erhebliche Einsparungen für die öffentlichen Haushalte nach sich ziehen. Allerdings stößt dieser Vorschlag auf Kritik.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Höhere Mindestlöhne
Ab 01. Mai 2017 erhalten Beschäftigte in einigen Branchen einen höheren Mindestlohn. Demnach steigt der Mindestlohn wie folgt:
- Branche: Maler- und Lackiererhandwerk; Mindestlohn steigt für Fachkräfte im Osten auf 11,85 Euro, im Westen auf 13,10 Euro.
- Für ungelernte Arbeitskräfte erhöht sich der Stundenlohn auf mindestens 10,35 Euro bundesweit.
- Branche: Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk; Anhebung des Mindestlohns im Osten auf 11,20 Euro und im Westen auf 11,40 Euro.
- Branche: Gerüstbauerhandwerk; Einführung eines einheitlichen Mindestlohns auf 11 Euro.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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"Die absehbare Pensionierungswelle macht uns zu schaffen", so die Worte von Christoph Verenkotte, Chef des Bundesverwaltungsamtes (BVA). Damit meint er den öffentlichen Dienst, der in fünf bis zehn Jahren zu kollabieren droht, sofern nicht vorab ein „riesiges Einstellungsprogramm“ stattfindet. Bisher seien im Bundeshaushalt lediglich 500 neue Stellen für Nachbesetzungen vorgesehen. Ein Tropfen auf den heißen Stein, denn in der Bundesverwaltung sind rund 500.000 Beschäftigte tätig.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Urlaubsanspruch: So viele freie Tage stehen Ihnen zu
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Erholungsurlaub 2020 bis 2022
In jedem Kalenderjahr haben Beschäftigte des TVöD-K einen Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei einer Fünftagewoche beträgt der Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Sollte keine Fünftagewoche bestehen, so vermindert oder erhöht sich dementsprechend der Urlaubsanspruch.
- Geschrieben von: F. Wegener
- Kategorie: Aktuelle Nachrichten und News für den öffentlichen Dienst
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Seit dem 04. April 2017 ist der neue 50-Euro-Schein im Umlauf. Wie bei den vorherigen Geldscheinen auch soll der neue 50iger ebenso fälschungssicherer sein. Gemäß den Angaben der Bundesbank sollen im Jahr 2016 sechs von 10 Falschgeldscheinen auf den 50-Euro-Schein gefallen sein. Wie die Sparkasse angibt, soll der 50-Euro-Schein im Jahr 2023 in Deutschland am häufigsten gefälscht worden sein. Er macht 38 Prozent aller Fälschungen aus.