Die Bundestagswahl findet voraussichtlich am 24. September 2017 statt. Um wählen zu können, müssen ein Wahlschein und ein Stimmzettel ausgefüllt werden, der am Tag der Wahl direkt im Wahllokal erhältlich sind. Es kann aber auch eine Briefwahl online beantragt oder per Post ausgeübt werden.

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht auch mittels Briefwahl ausüben, sofern sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dazu ist kein gesonderter Grund notwendig. Auch Personen, die sich im Ausland befinden, können auf eine Briefwahl zurückgreifen. Wichtig ist, dass zur Ausübung der Briefwahl ein Wahlschein beantragt wird. Dieser wird in der Regel automatisch den Briefwahlunterlagen beigefügt.

Wie erhalte ich den Wahlschein?

Einen Wahlschein erhält man persönlich in der Gemeinde. Diesen kann man aber auch für die Briefwahl online beantragen. In der Regel stellen die Gemeinden die Möglichkeit der Beantragung online auf der jeweiligen Internetpräsenz zur Verfügung. Auch eine schriftliche Form der Beantragung ist möglich. Dazu reicht in der Regel eine E-Mail oder ein Fax an die Gemeinde aus. Lediglich telefonische Anfragen sind nicht möglich.

Erhalte ich eine Wahlbenachrichtigung?

Sie erhalten vor der Bundestagswahl 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der  Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der lediglich nur ausgefüllt und abgesandt werden muss.  

Wie muss ich den Wahlschein beantragen?

Sofern der Wahlschein schriftlich angefordert werden soll, so sind folgende Angaben notwendig:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Der Antrag kann in der Regel formlos gestellt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt, benötigt dessen Vollmacht, die schriftlich vorliegen muss. Demnach ist eine elektronische Beantragung in diesem Fall nicht möglich.

Bis wann muss der Wahlschein beantragt werden?

Der Wahlschein muss bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden. Zu den Ausnahmenfällen kann eine plötzlich auftretende Krankheit gehören, die jedoch nachgewiesen werden muss.

Kann der Wahlschein auch an eine andere Adresse gesandt werden?

Der Wahlschein wird von der Gemeindebehörde zusammen mit den Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift gesandt. Sollten die Unterlagen an eine andere Anschrift, zum Beispiel an ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung, gesandt werden, so muss vorab ein Antrag gestellt werden.

Wann erfolgt der Versand für die Briefwahl?

Der Versand des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen erfolgt erst am 52. Tag vor der Wahl. Dies entspricht in etwa frühestens sieben Wochen vor der Bundestagswahl 2017.

Welche Unterlagen erhalte ich bei einer Briefwahl?

Folgende Unterlagen werden übersandt oder persönlich in der Gemeinde ausgehändigt:

  • Einen Wahlschein mit dem Dienstsiegel
  • Einen amtlichen Stimmzettel
  • Einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag
  • Einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, wohin der Wahlbrief geschickt werden muss
  • Ein Merkblatt für die Briefwahl

Was muss ich bei einer Briefwahl tun?

Sofern Sie alle Unterlagen erhalten haben, kreuzen Sie unbeobachtet und persönlich auf dem Stimmzettel ihre Erst- und/oder Zweitstimme an.

Anschließend legen Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) und kleben diesen zu.

Dann unterschreiben Sie den auf dem Wahlschein unten befindlichen Punkt „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und stecken diesen zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Diesen kleben Sie dann zu und schicken ihn ab. Als Alternative können Sie den Wahlbrief auch direkt in der angegebenen Stelle abgeben. Bitte beachten Sie, dass die Abgabe nur bis 18 Uhr der Abgabefrist möglich ist. Eine zu späte Abgabe des Wahlbriefes ist für ungültig zu erklären. Sollte der Wahlbrief per Post versendet werden, so muss dieser spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.

Video: Die Briefwahl zur Bundestagswahl 2017 Schritt für Schritt erklärt

Quelle: youtube-nocookie.com