Messaging-Dienste versenden seit Kurzem ihre Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Somit ist es den Unternehmen nicht mehr möglich, die Gespräche ihrer Kunden zu verfolgen. Jedoch kennt z. B. WhatsApp die Telefonnummern seiner Nutzer und kann herausfinden, wer wen wie lange kontaktiert hat.
Ist die Datenspeicherung verpflichtend?
Nicht nur für die Messaging -Dienste sind die Daten der Kunden interessant. Auch für Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste können sie nützlich sein und deswegen vom Anbieter angefordert werden. Das geht aber nur, wenn die Daten gespeichert werden. Das fordert nun verpflichtend der Bundesrat. Jedoch sind einige Gesetze noch nicht anwendbar auf die derzeitige Entwicklung der Messaging-Dienste. Somit werden diese Anbieter anders behandelt als die klassischen Kommunikationsdienste.
Forderung nach Gleichstellung von Messaging-Diensten
Messaging-Dienste, wie WhatsApp oder Skype, sollten wie die klassischen Telekommunikationsdienste gleichgestellt werden, so die Forderung. Damit fallen sie unter das Telekommunikationsgesetz – nicht wie jetzt unter das Gesetz der Telemedien. Mit einer Neuregelung wäre der Rechtsrahmen im Zeitalter der Digitalisierung im Telekommunikationsbereich angepasst, so eine Initiative. Stimmt die Bundesregierung dieser Forderung zu, müssen die Unternehmen alle Nutzerdaten sammeln und aufbewahren.
Vorratsdatenspeicherung: was bedeutet das konkret?
Bei der Vorratsdatenspeicherung müssen die Telekommunikationsanbieter alle Daten zehn Wochen lang speichern. Dazu zählt, wer mit wem wie lange kommuniziert, also telefoniert, simst oder im Internet unterwegs ist. Vier Wochen sind die Standortdaten von Handy-Gesprächen zu speichern. Der E-Mail-Verkehr bleibt davon unberührt. Die Sicherheitsbehörden dürfen aber nicht in allen Fällen auf die Daten zugreifen: Berufsgeheimnisträger bilden eine Ausnahme. Das Problem: Ihre Daten können aber nicht vorab herausgefiltert werden.
Alte Forderung in einer modernen Kommunikationswelt
Dieses Vorhaben der Vorratsdatenspeicherung mobilisiert bereits mehrere Datenschutzinitiativen, aber auch Politiker und Parteien, die gegen dieses Vorgehen klagen. Die neue Einordnung der modernen Telekommunikationsdiese ist jedoch seit Jahren ein Thema. Bereits 2013 forderte der Deutsche Anwaltsverein (DAV) eine Behandlung der Messenger-Dienste nach dem Telekommunikationsgesetz. Damals ging es noch darum, die Speicherung und Weitergabe der Nutzerdaten zu beschränken.
Denn nach dem Telemediengesetz, nach dem die Dienste noch handeln müssen, dürfen die Unternehmen Bewegungsprofile mithilfe der Nutzerdaten erstellen. Die Zuordnung dieser Dienste zum Telekommunikationsgesetz hilft somit auch den Nutzern, ihre Privatsphäre zu schützen.