Durch das am 20. Oktober 2020 in Kraft getretenen "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG)" wurde das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente beschlossen. Zum 01.01.2022 ist das neue Gesetz in Kraft getreten. Was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
Das E-Rezept ist da!
Zum 01. Januar 2022 wird das E-Rezept eingeführt, das von Ärzten und Krankenhäusern ausgestellt wird. Das elektronische Rezept kann der Patient dann entweder elektronisch via App auf dem Smartphone an eine Apotheke senden oder aber er lässt sich beim entsprechenden Arzt einen QR-Code ausdrucken, den sogenannten DataMatrix-Token. Der Ausdruck erfolgt als A 5-Format auf einem weißen Blatt Papier, kann aber auch auf einem A 4-Blatt erfolgen. Damit geht der Patient dann in die Apotheke, die den QR-Code ausliest. In den meisten Arztpraxen wird das E-Rezept fristgerecht zum 1. Januar starten, bei einigen kann es aber auch sein, dass das herkömmliche rosafarbene Rezept noch ausgedruckt wird, da einfach die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind.
Wie wird das E-Rezept übermittelt?
Die Übermittlung des elektronischen Rezepts erfolgt mittels einer sicheren Telematikinfrastruktur (TI), einem Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das im Gesundheitswesen, sprich in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen im Gesundheitswesen verwendet wird. Dieses Netzwerk verbindet alle Einrichtungen im Gesundheitswesen miteinander. Somit können diese miteinander schneller und effizienter miteinander kommunizieren, beispielsweise über die Versorgung eines Patienten.
Dieses Video erklärt Ihnen, wie das E-Rezept funktioniert
Quelle: youtube.com
Elektronische Verordnung kommt auch für Heil- und Hilfmittel sowie häusliche Krankenpflege
Nicht nur das normale Arzneimittelrezept soll in elektronischer Form ausgehändigt werden, sondern auch künftig weitere verschriebene Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege. Das Gleiche gilt für psychotherapeutische Verordnungen. Mit dem neu eingeführten Patientendaten-Schutz-Gesetz –PDSG sollen somit ab dem 1. Januar 2023 Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärzten und Psychotherapeuten vollständig elektronisch über die TI verordnet werden.
Was müssen Patienten tun?
Gesetzlich krankenversicherte Personen müssen die E-Rezept-App (Gematik GmbH) auf ihrem Smartphone installieren. Das Herunterladen und die Installation sind gratis. Um sich dann anmelden zu können, wird die Gesundheitskarte mit einer kontaktlosen Schnittstelle (NFC) und die zugehörige PIN benötigt. Die Daten der Rezepte und Medikamente sollen künftig von Patienten in der App gespeichert werden können.