Ab dem 01. Oktober 2017 können elektronische Gesundheitskarten (eGK) der Generation 1 (G1) nicht mehr bei Arztbesuchen eingesetzt werden, wie die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein mitteilte. Die Gesundheitskarten sind ab dem 01. Oktober 2017 von der Betreibergesellschaft Gematik für ungültig erklärt worden. Die Karten können somit auch nicht in das Praxisverwaltungssystem eingelesen werden. G1 plus-Karten und G2-Karten sind jedoch weiterhin gültig. Wichtig zu wissen ist, dass sich die alten G1-Karten sich optisch nicht von den G1 plus-Karten unterscheiden. Daher ist es für Arztpraxen ratsam, alle Gesundheitskarten einzulesen. Sollten einige Karten ungültig sein, erscheint diesbezüglich eine Meldung.

„Es kann ab Montag zu Problemen kommen, da zu Quartalsbeginn grundsätzlich viel los ist in den Praxen und die Karten der Patienten eingelesen werden müssen", erklärte Heiko Schmitz, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Wie das Bundesgesundheitsministeriums mitteilte, müssen die Krankenkassen dafür sorgen, dass die Versicherten eine neue funktionsfähige Gesundheitskarte zur Verfügung haben.
Durch die Ungültigkeit der Gesundheitskarten kann es nun bei Ärzten zu längeren Wartezeiten kommen, da ein Ersatzverfahren angewendet werden muss, sofern noch keine neue Karte vorliegt. Das Ersatzverfahren ist sehr aufwendig und benötigt Zeit, da alle Daten des Versicherten abgefragt und manuell eingegeben werden müssen. Für Patienten und Ärzte ist es wichtig, dass ein Abrechnungsschein (Vordruck 5) unterschrieben wird. Dieser ist dann bei der KV am Ende des Quartals einzureichen, es sei denn, der Patient legt eine neue Gesundheitskarte vor Ende des Quartals vor.

In einigen Fällen kann es auch zu ärztlichen Privatrechnungen kommen. Diese können dann bei der Krankenkasse mit der Bitte um Erstattung eingereicht werden.

Quelle: KV Nordrhein