Im kommenden Jahr können Rentner bis zu 5 Prozent mehr Rente erhalten. Grund dafür sind einige Sondereffekte, die im Jahr 2016 zutreffen. Jedoch soll es sich bei dieser Rentenerhöhung um einen einmaligen Effekt handeln.
Mehr Geld in den Sozialkassen
Aufgrund der gestiegenen Konjunktur in Deutschland und der gesunkenen Arbeitslosenquote kommt es in den Sozialkassen zu einem Anstieg der Geldwerte. Rund 42 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zahlen derzeit in die Sozialkassen ein. Im Jahr 2016 sollen zudem die Löhne um drei Prozent steigen. Dies bedeutet auch gleichzeitig, dass mehr Sozialabgaben fällig und demnach die Sozialkassen noch voller werden.
Rentner sollen ein höheres Plus als Arbeitnehmer im Jahr 2016 erhalten
Seit dem Jahr 2011 stiegen die Renten nach etlichen Nullrunden wieder an. In einigen Jahren konnte sogar ein Anstieg über der Inflationsrate verzeichnet werden, was bedeutet, dass die Rentner tatsächlich mehr Geld erhielten. Im Jahr 2016 soll sich dieser Trend fortsetzen, allerdings sollen dann auch die Rentner die Arbeitnehmer im Rahmen eines geldwerten Anstiegs überholen.
Revision der Berechnung der durchschnittlichen Gehälter im Jahr 2015 lässt Renten steigen
Im Jahr 2015 kam es im Rahmen der Anpassung der Renten zu einer Revision der Berechnung der durchschnittlichen Gehälter. Die Anpassung der Renten fiel um einen Prozentpunkt niedriger aus. Der Ausfall soll nun im Jahr 2016 ausgeglichen werden. Des Weiteren wurden Anfang 2015 die Beiträge zur Rentenversicherung um 0,2 Punkte auf 18,7 Prozent gesenkt. Dies bedeutet, dass die Renten durch die Rentenanpassung um 0,3 Prozentpunkte stiegen. Zum 1. Juli 2015 stiegen demnach die Renten in Westdeutschland um 2,1 Prozent und in Ostdeutschland um 2,5 Prozent.
Renten steigen künftig um 2,0 bis 2,5 Prozent
Weitere Anhebungen der Renten sind in den kommenden Jahren möglich. Die Bundesregierung geht von einem Anstieg im Bereich von 2,0 bis 2,5 Prozent auf mittelfristiger Ebene aus. Nullrunden werden dabei so weit ausgeschlossen.
Abgaben, die bei einer Rente zu entrichten sind
Rentner, die eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung haben, müssen von ihrer Rente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Seit dem Jahr 2009 bestimmt sich die Höhe der Abgaben nach einem einheitlichen bundesweit festgelegten Beitragssatz. Aktuell liegt dieser bei 14,6 Prozent. Rentner müssen jedoch nicht die vollen 14,6 Prozent an Beiträgen zahlen, sondern 7,3 Prozent. Die andere Hälfte von 7,3 Prozent übernimmt der Rentenversicherungsträger. Anders verhält es sich bei der Pflegeversicherung. Hier müssen Rentner die Beiträge in Höhe von 2,35 Prozent für Rentner mit Kinder und 2,6 Prozent für Rentner ohne Kinder in voller Höhe zahlen. Die Deutsche Rentenversicherung zieht die fälligen Beiträge direkt von der Rente ab und überweist diese an die Krankenkassen und Pflegekassen.
Steuern und Rente
Seit dem Jahr 2005 wird auf die Bruttorente ein bestimmter Prozentsatz als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Der Prozentsatz berechnet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer im Jahr 2012 in Rente gegangen ist, dem wurden 64 Prozent der Bruttorente versteuert. Rentner, die im Jahr 2015 in Rente gehen, müssen 70 Prozent versteuern. Ab dem Jahr 2040 wird die Rente zu 100 Prozent versteuert.
Steuern und Abzüge: Soviel Rente bleibt netto übrig
Hier eine Beispielrechnung für einen Alleinstehenden, der 2015 in Rente gegangen ist.
Rente (Brutto) | Rente (Netto) | Steueranteil |
800,00 Euro | 800,00 Euro | 0,00 Euro |
1.000 Euro | 1.000,00 Euro | 0,00 Euro |
1.400 Euro | 1.380,92 Euro | 19,08 Euro |
1.600 Euro | 1.554,83 Euro | 45,17 Euro |
1:800Euro | 1.724,00 Euro | 76,00 Euro |
Quelle: Stiftung Warentest, BMF
Zahlungen der FZR in der DDR
Rentner, die in der DDR Beiträge in die FZR (Freiwillige Zusatzrente) gezahlt haben, können diese bei der Rente anrechnen lassen. Durch eine Anrechnung dieser Beiträge erhöht sich die künftige Rente. Sollten in der DDR demnach 900 Mark pro Monat verdient worden sein, waren 600 Mark steuerpflichtig. Die restlichen 300 Mark konnten Arbeitnehmer über die FZR absichern. Bei der Kalkulation der Rente werden bei einer FZR die 300 Mark, also insgesamt die kompletten 900 Mark in Euro umgerechnet und der aktuellen Rente angerechnet. Eine komplette Auszahlung der Beiträge zur FZR als Einmalzahlung ist jedoch nicht möglich.
Höhe der monatlichen Standardrente von 1990 bis 2014
In der nachfolgenden Tabelle wird die durchschnittliche Rente in Bruttobeträgen zum 01. Juli des jeweiligen Jahres abgebildet. Es wird dabei zwischen den alten und neuen Bundesländern unterschieden.
Rentenerhöhung Tabelle
Quelle: statista