Zum 01. Juli 2015 erhalten die rund 20,6 Millionen Rentner in Deutschland eine Erhöhung ihrer Rente. In Ostdeutschland erhalten Rentner eine Erhöhung von 2,5 Prozent. In Westdeutschland gibt es für die Pensionäre eine Anhebung von 2,1 Prozent. Demnach erhalten Rentner im Westen Deutschlands bei einer Rente von rund 1.000 Euro und einer Erhöhung von 2,1 Prozent 20,97 Euro mehr an Geld, in Ostdeutschland hingegen 25,01 Euro.

Positiver wirtschaftlicher Aufschwung Grund für die Rentenerhöhungen

Der Grund für die Rentenerhöhung liegt vor allem in der positiven wirtschaftlichen Konjunktur des Landes. Durch den Anstieg der Löhne konnten die Renten ebenso steigen. Im Jahr 2016 soll es eine weitere Anhebung der Renten geben.

Im Jahr 2016 könnte die Rente um weitere 4 Prozent steigen

Wegen der gestiegenen Beschäftigungsquote in Deutschland werden im Jahr 2015 höhere Einzahlungen in die Rentenkasse erwartet, was wiederum zu einer Rentenerhöhung im Jahr 2016 führen soll. Experten schätzen mit einer Erhöhung um 4 Prozent.

Höhe des steuerpflichtigen Anteils bestimmt sich aus Renteneintritt

Je nach Eintritt in den Ruhestand wird die Höhe der Steuern festgelegt. Rentner, die im Jahr 2005 und früher in Rente gegangen sind, haben einen steuerpflichtigen Anteil von 50 Prozent. Rentner hingegen, die im Jahr 2014 in den Ruhestand eingetreten sind, haben einen steuerpflichtigen Anteil von 68 Prozent. Rentner, die im Jahr 2015 in Rente gehen, müssen mit einem steuerpflichtigen Anteil von 70 Prozent rechnen. Mit jedem Jahr steigt somit der steuerpflichtige Anteil an. Im Jahr 2040 soll dann eine Besteuerung von 100 Prozent erreicht werden.

Experten wie Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer, kritisieren, dass der Staat mit jeder Erhöhung der Rente diese auch voll versteuert. Demnach verdient der Staat mit jeder Rentenerhöhung mit. "Es ist nicht nachvollziehbar, wieso Rentenerhöhungen voll besteuert werden", teilte Werner mit.

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen

Doch nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen. Es gibt Rentner, die von der Steuer befreit sind. Eine Steuerbefreiung erhalten diejenigen alleinstehenden Rentner, die eine Rente bis zu einem aktuellen Maximalwert 1.191 Euro pro Monat aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Dabei dürfen keine weiteren Einkünfte vorhanden sein. Rentner, die im Jahr 2015 in den Ruhestand gehen, haben einen höheren Betrag steuerfrei. Im Jahr 2014 lag dieser Satz bei 1.225 Euro pro Monat.

Generell sind fast alle Rentenarten steuerpflichtig. Diese sind in der Anlage „R“ der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Nicht streuerpflichtig sind Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten, Wiedergutmachungsrenten und Abfindungsbeträge der Witwen bei einer erneuten Heirat. Nur zum Teil hingegen werden Mütterrenten besteuert. Dabei wird der Steuersatz anhand des Eintrittsdatums in die Rente berechnet.

Anteil der Bezieher von Erwerbsminderungsrente im Zeitraum von 1990 bis 2013

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand der Bezieher von Erwerbsminderungsrenten in Deutschland im Zeitraum von 1990 bis 2013. Der angezeigte Stand spiegelt den Bestand vom 31. Dezember des entsprechenden Jahres wieder. Demnach konnte im Jahr 1990 ein Bestand von 1.846 Millionen Erwerbsminderungsrenten verzeichnet werden. Im Jahr 2013 betrug der Stand 1.719 Millionen.

Tabelle: Erwerbsminderungsrente in Millionen

Quelle: statista

Anteil der Bezieher der Altersrente im Zeitraum von 1990 bis 2013

Die nachfolgende Tabelle zeigt den Bestand der Bezieher von Altersrente in Deutschland im Zeitraum von 1990 bis 2013. Dabei wird der Bestand vom 31. Dezember des jeweiligen Jahres wiedergegeben. Im Jahr 2000 konnte ein Bestand von 15.338 Millionen Altersrenten verzeichnet werden. Dagegen betrug der Stand im Jahr 2013 17.688 Millionen Altersrenten.

Tabelle: Altersrente in Millionen

Quelle: statista

Anteil der Bezieher von Renten wegen Todesfalls im Zeitraum von 1990 bis 2013

Die nachfolgende Tabelle gibt den Bestand der Bezieher von Renten wegen Todesfalls in Deutschland im Zeitraum von 1990 bis 2013 wieder. Es wird dabei der Stand vom 31. Dezember des jeweiligen Jahres wiedergegeben. Somit konnte im Jahr 2004 ein Bestand von 5.911 Renten wegen Todesfalls verzeichnet werden. Im Jahr 2013 wurde dagegen ein Stand von 5.757 Millionen Renten dieser Art verzeichnet.

Tabelle: Rente wegen Todesfalls in Millionen

Quelle: statista

Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung von 1990 bis 2014

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung der alten und neuen Bundesländer im Zeitraum von 1990 bis 2014. Der Stand ist der jeweilige 01. Juli des entsprechenden Jahres. Im Jahr 1993 betrug die gesetzliche Standardrente 1.024 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und 740 Euro in den neuen Bundesländern. Im Laufe der Zeit wurde die Rente in den neuen Bundesländern an das Niveau der alten Bundesländer angepasst. Der Anpassungsprozess ist derzeit noch nicht beendet. Jedoch betrug die gesetzliche Standardrente in den alten Bundesländern im Jahr 2014 1.287 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern 1.188 Euro pro Monat. Wie zu erkennen ist, kann ein deutlicher Anpassungsgrad zwischen den alten und den neuen Bundesländern im Zeitraum von 1990 bis 2014 verzeichnet werden. Die Beträge sind in Euro und in Bruttobeträge angegeben.

Tabelle: Standardrente der gesetzlichen Rentenversicherung

Quelle: statista