Der Eintritt in die Rente vor dem obligatorischen 67. Lebensjahr ist auch ohne die geplanten Neuerungen von der Koalition möglich. Durch ein paar Kniffe, können finanzielle Einbußen gemindert werden.

Zeitpunkt des Ruhestands

Heiß umstritten ist die Frage, ob der angehende Rentner mit 63 oder mit 67 Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen soll. Wer früher als mit dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, muss finanzielle Einbußen von  monatlich bis zu 0,3 Prozent hinnehmen, höchstens aber 14,4 Prozent. Im Laufe des Ruhestands können sich somit die Einbußen auf eine beträchtliche Summe addieren.

Im derzeitigen Koalitionsvertrag von Union und SPD ist eine abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr verankert, jedoch nur für die Personen, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Alle anderen haben mit Einschnitten bei der Rente zu rechnen.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gehen die Deutschen so spät wie nie in der Geschichte der Bundesrepublik in Rente. Im Jahre 2012 waren die Männer im Schnitt 64 Jahre alt. Die Frauen gingen mit durchschnittlich 63,9 Jahren in Rente. Im Jahr 2013 dürfte der Durchschnitt noch etwas höher gelegen haben. Dies liegt daran, dass seit dem Jahr 2012 das Rentenalter sukzessive von 65 auf 67 Jahren angehoben wird. Somit rückt der Ruhestand für viele jüngere Arbeitnehmer etwas weiter in die Zukunft.  Einbußen der Rentenzahlungen von bis zu 14,4 Prozent bei einer frühzeitigen Rente sind für die meisten Bürger nicht akzeptabel und bedeuten tiefe Einschnitte in die Haushaltskasse.

Aus wirtschaftlicher Sicht wäre eine Frührente ebenso mit Einschnitten verbunden, denn die Gesellschaft benötigt vielerorts die Erfahrungen der älteren Arbeitnehmer.

Festgestellt werden konnte jedoch auch, dass die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin positiv zu bewerten ist. Somit werden Ruheständler immer mehr an Rentenbeträgen erhalten, als sie tatsächlich in die Rentenversicherung eingezahlt haben, wie Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung, mitteilte.

Private Vorsorge unabdingbar

Diejenigen, die trotz Abschlägen früher in die Rente gehen wollen, weil es ihr Wunsch ist oder weil sie nicht mehr aus körperlichen oder seelischen Gründen in ihrem Berufsfeld arbeiten können, sind gut daran getan, trotz der positiven Prognosen des Präsidenten der Deutschen Rentenversicherung sich eine private Vorsorge zuzulegen. Um auch im Alter gut abgesichert zu sein, gibt es viele Möglichkeiten, wie beispielsweise eine zusätzliche Betriebsrente, ein Riester-Vertrag, private Rentenversicherungen, das Eigenheim, Pensionskassen, Fondsparpläne und privates Sparguthaben. Um eine größere Lücke im Alter gar nicht erst entstehen zu lassen, sollte man aber in jedem Fall rechtzeitig mit der Vorsorge beginnen.

Gut beraten ist, wie Experten vorgeben, wer sich eine Lebensversicherung in Form einer privaten Rentenversicherung zulegt. Diese würde dann einen monatlich festgelegten Betrag bis ans Lebensende garantieren. Eine betriebliche Altersversorgung funktioniert ähnlich. Arbeitnehmer können hier mit Hilfe einer Entgeltumwandlung steuerbegünstigt vorzeitig in den Ruhestand gehen.

Die Teilrente

Wer als Absicherung im Alter eine Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann sich diese als Teilrente auszahlen lassen. Dies bedeutet eine Auszahlung eines Teilbetrages der Rentensumme zu einem festgelegten Zeitpunkt. Somit können die finanziellen Einbußen bis auf 4,8 Prozent gemindert werden.

Das Lebensarbeitszeitkonto

Es gibt die Möglichkeit ein Lebensarbeitszeitkonto in Form einer Lebensversicherung einzurichten, welche der Arbeitgeber aus Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Überstunden und Urlaubstagen, aber auch aus Prämien anspart. Wenn der Arbeitgeber diese Option anbietet, ist es möglich, vorzeitig von der Arbeit freigestellt zu werden oder weniger zu arbeiten. Die Differenzen werden dann aus dieser Versicherungsform bezahlt, so dass das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht und auch versicherungspflichtig ist, bis die Altersgrenze letzten Endes erreicht ist.

Das Blockmodell

Das Blockmodell ist eine Sonderform der Altersteilzeit, die als Rentenbeginn den regulären Eintritt in den Ruhestand vorsieht. Auch ohne staatliche Förderung ist die Altersteilzeit ein Bestandteil vieler Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Das Blockmodell besteht aus zwei Zeitblöcken. Im ersten Block arbeitet der Beschäftigte in Vollzeit weiter, erhält vom Arbeitgeber aber nur die Hälfte des Lohnes, welcher um mindestens 20 Prozent aufgestockt wird. Anschließend beginnt der zweite Block, die Freistellungsphase. Hier geht der Arbeitnehmer keiner Beschäftigung mehr nach, erhält aber weiterhin sein Altersteilzeitgehalt. Vorteil dieses Modells ist der Spareffekt, denn der Arbeitnehmer kann durch Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber somit mehr Gehalt erhalten als er eigentlich gesetzlich erhalten hätte. Zudem werden beim Blockmodell auch die Beiträge zur Rentenversicherung aufgestockt.

Diagramm: Renteneintrittsalter 2013

Renteantrittsalter

Quelle: welt.de