Gemäß Medienberichten zufolge sollen Beamte und Abgeordnete etwa drei Mal so viel an Pensionen wie Rentner an Renten erhalten. Minister sollen eine rund acht Mal so hohe Pension erhalten. Dies liegt der Bildzeitung in einem angeblich bisher unveröffentlichten Alterssicherungsbericht vor.
Der alle vier Jahre erscheinende Bericht des Bundessozialministeriums enthält die Durchschnittshöhen der Altersbezüge.
Somit erhalten und erhielten Rentner folgende Bezüge:
In Ostdeutschland erhielt ein Rentner Ende 2011 rund 1.079 Euro, eine Rentnerin 715 Euro. Die Hinterbliebenenrente betrug für Witwer etwa 268 Euro und für Witwen 616 Euro.
In Westdeutschland erhielten Rentner dagegen ungefähr 985 Euro monatlich an Rente, Rentnerinnen 484 Euro. Die Hinterbliebenenrente betrug hier rund 223 Euro für Witwer und 579 Euro für Witwen.
Gemäß dem Bericht erhielten Beamte deutlich mehr an Pensionen.
So erhielten frühere Staatsdiener im Bund durchschnittlich 2.750 Euro an Pension, ein Beamter auf Landesebene 2.940 Euro und ein Beamter in der Kommune 2.840 Euro monatlich. Ähnlich sieht es bei der Hinterbliebenenversorgung aus. So erhielten Beamte bis zu 50 Prozent mehr Witwengeld als Rentner.
Eine Witwe eines Bundesbeamten erhielt demnach durchschnittlich 1.580 Euro im Monat, eine Witwe eines Landesbeamten hingegen 1.690 Euro.
Im politischen Bereich steigen die Pensionen drastisch an. Die rund 800 Abgeordneten im Bundestag erhalten im Durchschnitt 3.004 Euro an Pension. Die Hinterbliebenenversorgung beträgt rund 2.029 Euro. Dies entspricht vier Mal mehr als eine Witwe eines Rentners an Witwengeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.
Die Pensionen der Landesabgeordneten der 16 Bundesländer sind ebenso deutlich höher als die Rentenzahlungen. Somit erhalten Abgeordnete in Bayern eine Pension von durchschnittlich 3.126 Euro, in Baden-Württemberg 2.792 Euro und in Rheinland-Pfalz 2.724 Euro.
Deutlich mehr an Pensionszahlungen erhalten jedoch Minister. In Nordrhein-Westfalen bekommen derzeit die 12 ehemaligen Minister rund 8.012 Euro monatlich. Dies entspricht etwa acht Mal mehr als ein Rentner an Rente erhält.
Ehemalige Hinterbliebene von Minister erhalten in NRW im Durchschnitt 5.106 Euro monatlich an Witwengeld, in Hamburg rund 6.612 Euro, in Baden-Württemberg rund 6.215 Euro und in Rheinland-Pfalz etwa 5.914 Euro.
Gemäß dem Alterssicherungsbericht müssen Abgeordnete und Minister nicht unbedingt bis zum 67. Lebensjahr tätig sein. Zwar wurde eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren eingeführt, aber an diese müssen sich Abgeordnete und Minister nicht zwangsläufig halten. Bei bestimmten Voraussetzungen können Abgeordnete bereits mit 55 Jahren in Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein sowie mit 57 Jahren in Bundestag, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Pension gehen.
Minister in Sachsen und Berlin hingegen können bereits mit 40 Jahren in Pension gehen, wenn diese mindestens 7,75 bzw. 10 Jahre im Dienst waren.
Tabelle: Brutto Altersversorgung in Deutschland
Quelle: Alterssicherungsbericht des Bundessozialministeriums