Der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte im Juli 2021 erstmals eine Solarpflicht für alle öffentlichen und privaten bundesweiten Gebäude gefordert. Nur einen Monat später legte die Grünen-Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, bei dem der Ausbau von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden beschleunigt werden sollte. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung steht folgende Vereinbarung: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Dies bedeutet also, sowohl öffentliche als auch private Gebäude sollen bestenfalls eine Solaranlage installieren.


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Landesspezifische Regelungen zur Solarpflicht

Bisher wurde die Solarpflicht noch nicht vollständig umgesetzt. Am 14.09.2022 trafen sich die Länderenergieminister in Hannover und haben sich für eine Solarpflicht ausgesprochen: "Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden." Ab 2032 soll im Europaparlament die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen diskutiert werden. Spätestens dann muss Deutschland gesetzliche Regelungen treffen. Aktuell gibt es in den Bundesländern eigene Gesetze, die eine Solarpflicht regeln. 

Baden-Württemberg: Solarpflicht bei Sanierung des Daches

Mit Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg am 01.01.2023 wurde auch die Solarpflicht bei Dachsanierungen festgelegt. Dies bedeutet, dass Immobilieneigentümer, die ihr Dach grundlegend sanieren möchten, mindestens 60 Prozent der Dachfläche mit  Photovoltaikmodulen belegen müssen. Wer dies nicht möchte, kann alternativ zur Installation einer solarthermischen Anlage greifen.

Bayern: Solarpflicht für Neubauten

Das neue "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" trat am 1.1.2023 in Bayern in Kraft und regelt die Photovoltaikpflicht für alle Gebäude. Die Solardachpflicht gilt in Bayern für alle neuen Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023. Die Pflicht zum Solardach soll für neue Wohngebäude ab Januar 2025 eingeführt werden. Dann wird diese ebenso bei umfangreichen Dachsanierungen verpflichtend werden.

Solarpflicht in Berlin auch für private Eigentümer

Die frühere Berliner Landesregierung hatte einen "Masterplan Solarcity" im März 2020 beschlossen, der eine Solarpflicht auf allen öffentlichen Gebäuden verpflichtend machte. Dieser Masterplan trat am 1.1.2023 in Kraft. Zuvor wurde er nochmals abgeändert. Nun sollte die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auch auf private Eigentümer ausgeweitet werden. So sieht das Solargesetz aktuell vor, dass alle Neubauten in Berlin mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Solarpaneelen ausgestattet sein müssen. Private Eigentümer müssen dann Solarmodule installieren, wenn sie ihr Dach umfangreich sanieren. Es gibt aber auch Ausnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Häuser, die unter Denkmalschutz stehen und deren Dach nach Norden ausgerichtet ist.

Brandenburg: Photovoltaikpflicht vorerst nur für öffentliche Gebäude

In Brandenburg hatte die Regierung einen Gesetzentwurf zur Installationspflicht für Solaranlagen am 21.2.2023 vorgestellt. Das Gesetz sieht vor, dass alle öffentlichen Gebäude, Supermärkte und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen Solardächer aufweisen müssen. Für private Eigentümer ist bisher keine Solarpflicht bekannt.

Bremen: Installationspflicht von Solardächern für alle

Der Bremer Senat verabschiedete am 21.3.2023 sein Solargesetz, was jedoch bisher noch nicht in Kraft getreten ist. Das Gesetz besagt, dass es eine generelle Solarpflicht geben wird. Gebäude, deren Dach saniert werden müsse, müssen künftig 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen belegen. Dies gilt für Neubauten und Bestandsgebäuden gleichermaßen.

Hamburg: Solardachpflicht auch für Bestandsgebäude

Am 22.12.2020 wurde vom Hamburger Senat die erste Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Diese sieht vor, dass es eine Pflicht zum Solardach für Neubauten ab Januar 2023 und für Bestandsgebäude ab 2025 gelten soll. Die Größe ist dabei nicht vorgeschrieben. Die Solarpflicht greift bei Bestandsgebäuden dann, wenn das Dach erneuert werden soll. Allerdings wurden auch Ausnahmen geschaffen. Sollte die Amortisation der Solarinstallation länger als 20 Jahre dauern, so entfällt die Solarpflicht. Das gilt auch für Gebäude, bei denen eine Installation aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte. 

Hessen: Solarmodule für landeseigene Gebäude

Am 16.11.2022 wurde die Novelle des Energiegesetzes vom hessischen Landtag verabschiedet. Diese sieht vor, dass eine Solarpflicht auf allen landeseigenen Gebäuden und bei Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen greift. Wohngebäude müssen weiterhin den Mindestabstand zum Nachbarn von 1,25 m einhalten.

Mecklenburg-Vorpommern: Keine Solarpflicht

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuell keine Pflicht zur Installation einer Solaranlage. Ein neues Gesetz steht auch nicht in Diskussion. 

Niedersachsen: Pflicht gilt erstmal nur für Gewerbedächer

Am 8.3.2022 hatte sich die niedersächsische Regierung auf eine Novelle des Klimagesetzes verständigt. Am 28.6.2022 wurde schließlich das Gesetz verabschiedet. Es enthält eine Pflicht zur Installation von Solarmodulen für Gewerbedächer von Neubauten ab 75 Quadratmetern Dachfläche ab Januar 2023, bei dem 50 Prozent des Daches mit Photovoltaikmodulen bestückt werden muss. 

Nordrhein-Westfalen: Ab 2025 Photovoltaik für jedes Dach

In Nordrhein-Westfalen müssen Hauseigentümer von Neubauten ab 2025 ihre Gebäudedächer mit einer Photovoltaikanlage ausstatten. Ab 2026 gilt dies auch für Bestandsgebäuden. Die Ausstattung erfolgt im Rahmen einer Dachsanierung. Auch Altbauten müssen mit einer Solaranlage oder alternativ einer Solarthermieanlage ausgestattet werden. Die Größe und der Umfang stehen aber noch nicht fest. Sollte es technisch nicht möglich sein, eine Solaranlage zu installieren, so entfällt die Pflicht zur Installation. Wer sich keine Solaranlage leisten kann, darf auch eine mieten. Das würde zur Pflichterfüllung ausreichen.

Rheinland-Pfalz: Pflicht zum Solardach für private Eigentümer

Der Landtag in Rheinland-Pfalz hat die Novelle des Solargesetzes "PV-ready" verabschiedet. Darin enthalten ist die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage für private Eigentümer ab Januar 2024. Zur Pflicht gehört aber nur der Einbau von Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen, sprich Leerrohre und Kabeln, und zwar dann, wenn das Dach saniert oder ein Haus komplett neu gebaut werden soll. Danach sollen Eigentümer selbst entscheiden, ob sie Solarpaneele installieren wollen oder nicht. Hauptsache ist, dass das Gebäude schon mal für eine Installation vorbereitet wird. Photovoltaikzellen indes werden auf allen Gebäuden des Landes und der Kommunen verpflichtend werden. 

Saarland: Photovoltaikpflicht wird diskutiert

Im Saarland wird aktuell über eine Photovoltaikpflicht für alle öffentlichen Gebäude diskutiert. Aktuell gibt es also noch keine Solarpflicht.

Sachsen und Sachsen-Anhalt: Keine Solarpflicht geplant

In Sachsen und in Sachsen-Anhalt ist aktuell keine Solarpflicht für Gebäude geplant.

Schleswig-Holstein: Photovoltaikpflicht für Nicht-Wohngebäude

Seit Anfang 2022 ist das neue Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein aktiv. Es sieht vor, dass neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften, Neubauten und Nicht-Wohngebäude Solarpaneele anbringen müssen. Bestehende Nicht-Wohnbäude müssen diese bei einer Dachsanierung anbringen lassen. Die Solarpflicht wurde auch für Wohngebäude diskutiert. Allerdings wurde das Thema bisher nicht wieder angeschnitten. 

Thüringen: Solargesetz ist in Planung

In Thüringen ist momentan ein neues Solargesetz in Planung. Alleridngs steht noch nicht fest, wann das Gesetz und in welchem Umfang es greifen soll.