Gemäß dem Potsdamer Amtsgericht sind die Beitragserhöhungen für Privatversicherte der AXA-Versicherung inkorrekt entstanden (Az: 29 C 122/16).
Nach der Entscheidung der Richter war der Treuhändler, der für die Genehmigung der Beitragserhöhungen zuständig ist, nicht unabhängig genug. Deshalb muss nun die Versicherung Beiträge inklusive 5 Prozent Zinsen zurückzahlen. Gegen die Entscheidung hat die Versicherung Berufung eingelegt.
Privatversicherte könnten ihr Geld nun zurückfordern und ihre alten Beiträge weiterzahlen, da das Urteil als richtungsweisend gilt.
„Die Ersparnis für den Versicherungsnehmer kann riesig sein“
„Die Ersparnis für den Versicherungsnehmer kann, je nach Vertrag, riesig sein. Ich betreue Mandanten, bei denen es um mehrere zehntausend Euro geht.“, teilte der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Knut Pilz, aus Berlin mit. Weiterhin betonte er, dass es für Laien kaum ersichtlich ist, ob die Beitragserhöhungen rechtens sind oder nicht: „Es ist für den Durchschnittsversicherungsnehmer nicht ersichtlich, ob die Prämienerhöhung angemessen ist.“
Privatversicherte, die ihre Beiträge zurückfordern möchten, müssen Klage einreichen. Die Kosten werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung getragen. Versicherte, die keine Rechtsschutzversicherung haben, müssen die Kosten vorerst selbst tragen.
Urteil gilt als richtungsweisend
Der Fachanwalt sieht eine Übertragung des Urteils auch auf andere Versicherungen möglich, da er neben Kunden von der AXA auch noch Kunden von der DKV und anderen Versicherungen wegen ähnlicher Problematik betreut. Insgesamt will der Anwalt in den nächsten Wochen bis zu 100 Klagen einreichen, wobei es bei vielen Klagen um Beiträge von über 10 Jahren geht.
1.000 Euro Zuspruch für Privatversicherten
Im aktuellen Fall hat das Amtsgericht dem Kunden 1.000 Euro für die Jahre 2012 und 2013 zugesprochen. Der Treuhändler der Versicherung habe zu viele Tarife seit 15 Jahren betreut. Daher sei eine gewisse Unabhängigkeit abhandengekommen. Die Versicherung dementiert dies und erklärt: „Wir sind der Meinung, dass der Treuhänder unabhängig und der Fall verjährt ist.“
Die Versicherungsbranche fürchtet nun, mit dem Urteil könne eine Klagewelle entstehen.
Quelle: focus.de