Der deutsche Arbeitnehmer ist ca.18 Tage im Jahr krankgeschrieben. Bevor er den Krankenschein in der Hand hält, sitzt er jedoch erstmal im Wartezimmer. Mediziner fordern, dass sich jeder bis zu zehn Tage selbst krankschreiben kann. Politiker kontern und warnen vor Missbrauch. Auch müsse der Arbeitgeber seine Angestellten dann mehr kontrollieren.
Lockerung bei Regeln für Krankschreibungen?
Volle Wartezimmer sind lästig. Den Arztbesuch jedoch schon in der frühen Krankheitsphase abzublocken, ist aus medizinischer Sicht nicht immer sinnvoll. Denn gerade in einem zeitigen Stadium erweise sich eine ärztliche Behandlung als nützlich, besonders mit Blick auf den weiteren Verlauf der Krankheit. Das meinen auch die Politiker.
Ärztliches Attest - Pflicht beim Chef
Ist man krank, muss das Attest beim Arbeitsgeber spätestens ab dem 4. Tag vorliegen. Der Arbeitnehmer hat in jedem Fall die Pflicht, seinem Vorgesetzten Bescheid zu geben darüber, dass er ausfällt und, wie lange die Krankheit voraussichtlich dauert. Der Chef kann auch darauf bestehen, den Krankenschein bereits am 1. Krankheitstag zu sehen. Und das ohne Begründung.
Krankschreiben: Was man wissen sollte
Rückwirkend kann man sich nicht krankschreiben lassen. Wer seinem Chef nicht am ersten Tag über die Krankheit informiert, kann gekündigt werden. Keine Kündigung erhält, wer direkt nach der Krankheit in den Urlaub geht. Denn der bereits genehmigte Urlaub darf nur unter besonderen Bedingungen verwehrt werden. Und wer im Urlaub krank wird? Der muss seinem Chef das Attest ebenfalls am ersten Krankheitstag zusenden, am besten per E-Mail oder Fax. Wer trotz Krankenschein arbeiten möchte, beeinträchtigt nicht seinen Versicherungsschutz. Ob das für die Gesundheit sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Und wenn der Chef zweifelt …
Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Krankheit hat, z.B. weil sie zu lange dauert, kann er die Krankenkasse einschalten. Über den Medizinischen Dienst ist dann eine unabhängige Untersuchung möglich. Jedoch darf der Arbeitgeber nichts über die Diagnose erfahren, nur darüber, wie lange die Krankheit dauern wird. Der Arbeitgeber ist es auch, der in den ersten sechs Wochen für das Geld aufkommt. Danach zahlen die Krankenkassen Krankengeld – in der Regel 70 Prozent des Netto-Gehaltes.