Gesetzlich Krankenversicherte können mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC oder auch EKVK) in ganz Europa medizinische Leistungen beanspruchen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte. Sie ist in einem Blau gehalten, enthält eine einheitliche Anordnung der Textfelder und das Emblem der EU. Somit kann die Karte in allen europäischen Mitgliedsstaaten anerkannt werden.

Jedoch sind nicht alle Behandlungen kostenfrei. Je nach EU-Staat weichen die Regelungen für die Erstattbarkeit von Kosten erheblich ab. Ganz offensichtlich wird dies bei Behandlungen in Krankenhäusern. In einigen Ländern sind Behandlungen komplett kostenfrei, in anderen Ländern werden Pauschalbeträge fällig, die vor Ort bezahlt werden und nicht erstattbar sind und in anderen Ländern wiederum werden die Behandlungskosten danach gestaffelt, ob es sich hierbei um eine stationäre oder ambulante medizinische Versorgung handelt. Wer nicht aufpasst und sich nicht in ein öffentliches oder staatliches Krankenhaus oder zu einem dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Arzt begibt, der kann schnell eine hohe Gebührenrechnung bekommen. In vielen Ländern gilt: Privatärzte und Zahnärzte sind selbst zu tragen oder zumindest zum größten Teil. Deshalb fragen sich viele Reisende: Braucht man eine Auslandskrankenversicherung? Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll oder reicht die Europäische Krankenversicherungskarte aus? Hier eine Übersicht.

Wichtig vorab: Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung und deckt keine privaten Gesundheitsversorgungen ab. Ebenso nicht mit inbegriffen sind Rückflüge in das Heimatland, Diebstahl und Reisen zum Zweck medizinischer Behandlungen. Zudem wird keine kostenfreie Behandlung garantiert. Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlegen möchten, sollten eine Anmeldung mit dem Vordruck S1 vornehmen und nicht auf die EKVK zurückgreifen.

Welchen Versicherungsschutz gibt es bei Urlaubsreisen?

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern. Der Unterschied zwischen den einzelnen Reiseschutzarten liegt jedoch in der Kostenübernahme und im Selbstbehalt. Die häufigsten drei Arten, die im Internet kursieren und gesucht werden, sind:

  1. Reiseschutz durch die Europäische Gesundheitskarte EHIC
  2. Auslandskrankenversicherung = Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV)
  3. Auslandsreisekrankenversicherung durch die Kreditkarte

Reiseschutz

Nachfolgend werden wir Sie nun über die Vor- und Nachteile der drei Arten aufklären.

Muss die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC beantragt werden?

Die Europäische Krankenversicherungskarte muss nicht beantragt werden, sofern eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht. Die EHIC ist auf der Rückeite der Versichertenkarte abgebildet.

Muss ein Auslandskrankenschein bei der EKVK ausgefüllt werden?

Nein. Innerhalb der EU ersetzt die EHIC den Auslandskrankenschein, der vor der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte notwendig war.

Welche Leistungen können mit der EHIC beansprucht werden?

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Behandlungen beansprucht werden, die in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten aus dem öffentlichen Sektor angeboten werden. Eine Abrechnung der Leistungen kann im jeweiligen Urlaubsland und bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erfolgen.

Tabelle: EHIC-Abrechnung und Leistungsübersicht ausgewählter EU-Mitgliedsstaaten

Mitgliedsstaat Behandlung Abrechnung

Frankreich

Frankreich

Notruf: 112
Behandlung möglich bei an staatlicher Krankenversicherung angeschlossenem Arzt und Zahnarzt („médecin bzw. dentiste conventionné“): Gruppe 1 („secteur 1“): offizieller Gebührensatz wird abgerechnet; Gruppe 2 („secteur 2“): offizieller Gebührensatz und Honorarzuschlag wird abgerechnet
Krankenhausaufenthalt: Vorlage der EHIC notwendig
Flugrettung: nur mit ärztlicher Verschreibung und Vorabgenehmigung der örtlichen Primärkrankenkasse CPAM („Caisse Primaire d’Assurance Maladie“) möglich

Direktbezahlung bei Arzt und Zahnarzt; Behandlungsschein für Abrechnung in DE notwendig; bei Krankenhausaufenthalten ist die Tagespauschale und Eigenbeteiligung vor Ort zu leisten; bei Krankenwagen ist die medizinische Fachkraft vor dem Transport zu zahlen!

Erstattungsanträge sind bei der örtlichen Primärkrankenkasse CPAM zu stellen.

Abrechnung erfolgt zu 70 % der üblichen Behandlungskosten bzw. 80 % der Krankenhausbehandlung

Eine Auslandskrankenversicherung ist hier sinnvoll!

Spanien

Spanien

Notruf: 112
Arztbehandlungen werden nur akzeptiert, wenn diese an das öffentliche Gesundheitssystem angeschlossen sind, dann sind diese Leistungen kostenlos. Wichtig: Viele Hotels und Veranstalter rufen einen Privatarzt, der dann selbst bezahlt werden muss! Wenn eine Vorausbezahlung verlangt wird, bedeutet dies, dass diese nicht erstattet wird.
Krankenhäuser: kostenlos, wenn diese öffentlich sind; ärztliche Überweisung nötig, außer in Notfällen
Zahnärzte: nur dringende Fälle der Erstversorgung; alle anderen sind privat zu bezahlen
Krankenwagen: kostenfrei
keine Erstattung bei kostenlosen Behandlungen des öffentlichen Gesundheitssystems, in der Regel sind diese auch zuzahlungsfrei
Zuzahlungen: Zuzahlungen für Medikamente, die vom öffentlichen System finanziert und von einem öffentlichen Gesundheitsdienstleister verschrieben worden sind: 10 % für Rentner aus einem EU-Land, aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz; 50 % die restlichen Fälle

Italien

Italien

Notruf: 118
Ärzte: Behandlung mit EKVK durch einen Arzt möglich, der am gesetzlichen Gesundheitssystem (Servizio Sanitario Nazionale SSN) oder als SSN-Vertragsarzt (medico arredato) angeschlossen ist. Privatärzte müssen die EKVK nicht akzeptieren.
Krankenhaus: Notversorgung anteilig Privatleistung ("Ticket-Anteil"), auch in Zahnkliniken
Zahnärzte: komplett privat zu bezahlen, da sie in Italien als Privatärzte gelten
Krankenwagen: Notkrankentransporte, die dem SSN angeschlossen sind, sind kostenfrei, alle anderen sind Privatleistungen und werden nicht erstattet.
Flugrettung: Flugtransporte, die dem SSN angeschlossen sind, sind kostenfrei; privat zu bezahlen sind die Flugrettungskosten
Keine Erstattung für medizinische Dienste, Krankenwagendienste, die nicht dem SSN angeschlossen sind, Zahnärzte, Flugrettungskosten
Erstattbar: teilweise Medikamente
Notversorgungsleistungen können in Rechnung gestellt werden, wenn keine Aufnahme in das Krankenhaus erfolgt.
Ticket-Anteile sind selbst zu tragen.
In Italien ist eine
Auslandskrankenversicherung ratsam!

Portugal

Portugal

Notruf: 112
Ärzte: kostenfrei, sofern sie dem öffentlichen Gesundheitssystem angehören; es kann eine Pauschalgebühr verlangt werden
Zahnärzte: kostenfrei, sofern sie dem öffentlichen Gesundheitssystem angehören; es kann eine Pauchalgebühr verlangt werden; öffentliche Zahnärzte sind nur begrenzt in Portugal zu finden
Schwangere, Kinder unter 17 Jahren werden kostenfrei behandelt.
Kostenerstattung während des Aufenthalts in Portugal nicht möglich.
Verlangter Pauschalbetrag ist Privatleistung.
Zuzahlungen zu Medikamenten liegen zwischen 10 % bis 85 % des Preises; in der Regel jedoch kostenfrei

Griechenland

Griechenland

Notruf: 166
Ärzte: kostenfrei, sofern sie dem öffentlichen Gesundheitssystem PEDY oder ESY angehören
Wichtig: EOPYY-Vertragkliniken dürfen nur 200 Konsultationen kostenfrei leisten, danach müssen diese privat bezahlt werden; deshalb vorab informieren, inwieweit das kostenfreie Kontingent aufgebraucht ist
Zahnärzte: kostenfrei, wenn sie dem PEDY oder ESY angehören
Krankenhäuser: kostenfrei, wenn sie öffentlich oder staatlich sind
Flugrettung: kostenfrei
Krankenwagen unter der Notrufnummer 166: kostenfrei
Nicht erstattbar sind Privatärzte und Privatkliniken jeglicher Art und nicht dem EOPYY-Gesundheitssystem angeschlossenen Gesundheitsdienstleister. Ebenso nicht erstattbar sind anteilig geleistete Zuzahlungen.
EOPYY-Vertragskrankenhäuser sind teilweise zu 30 % DRG-Satz oder 10 % bei Tagesaufenthalt selbst zu bezahlen. Komplett selbst zu tragen sind in diesem Zusammenhang alle Arzt- und Anästhesie-Kosten, Kosten für Wahlleistungen und Zusatzkosten. Diagnoseuntersuchungen und Laborkosten sind zu 15 % selbst zu tragen.
Pauschale Rezeptgebühr in Höhe von 1 € ist privat zu leisten; 25 % der Kosten von verschriebenen Medikamenten ist selbst zu tragen. Ausnahme: chronisch Kranke, hier können reduzierte Sätze anfallen, in der Regel sind die Medikamente für chronisch Kranke jedoch kostenfrei.
Auslandsreisekrankenversicherung ratsam!

Polen

Polen

Notruf: 112 oder 999
Ärzte: kostenfrei, sofern sie dem öffentlichen Gesundheitssystem Centrala Narodowego Funduszu Zdrowia NFZ angehören
Zahnärzte: nur an bestimmten Tagen und Uhrzeiten kostenfreie Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems; hier gilt: im voraus erkundigen, wann kostenfrei behandelt wird
Notfallversorgung: kostenfrei, wenn es sich um Unfälle oder Notfälle handelt
Krankenhaus: Überweisung von einem Arzt nötig; Ausnahme bei Notfällen; öffentliche Krankenhäuser haben das Emblem des NFZ außen angebracht!
Krankenwagen: kostenfrei bis zur nächstgelegenen Gesundheitsversorgungsstelle
Zahnärzte des NFZ: alle Leistungen, die nicht in den ausliegenden Listen in den Praxen enthalten sind, müssen selbst bezahlt werden
Privatärzte sind nicht erstattbar.
Kostenfrei sind Operationen, Diagnosetests, Medizinprodukte und gesundheitsfördernde Nahrungsmittel im Krankenhaus
Medikamente: Pauschale für Medikamente nicht erstattbar; alle Gebühren über die Höchstgrenze aller im Verzeichnis aufgeführten erstattbaren Medikamente müssen selbst getragen werden; ebenso diese, welche nicht aufgeführt sind
Ärztliche Notfallversorgung: nur Unfälle und Notfälle kostenfrei, alle anderen müssen zu 65 % bis 100 % privat bezahlt werden

Schweden

Schweden

Notruf: 112 oder 1177
Ärzte: kostenfrei, sofern sie dem öffentlichen Gesundheitssystem angehören; Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahren zumeist kostenfrei
Zahnärzte: kostenfrei für Kinder und junge Erwachsene bis 23 Jahren; wer älter ist, trägt anteilige Kosten
Krankenhäuser: i.d.R. kostenfrei bei stationären Behandlungen, Tagespauschale wird fällig, nicht erstattbar; ambulante und Facharztbehandlungen müssen teilweise selbst bezahlt werden
Krankenwagen: kostenfrei, bis auf wenige Gebiete
Flugrettung: kostenfrei, bis auf wenige Gebiete

Wichtig: Vorlage der Europäischen Gesundheitskarte bei Ärzten zwingend! Allenfalls müssen die Kosten komplett selbst bezahlt werden! In Schweden existiert kein Erstattungssystem. Zuzahlung zwischen 150 und 300 SEK bei Behandlung durch Allgemeinmediziner, bei Facharzt zwischen 200 und 420 SEK (für nicht-stationäre Behandlung). Mutterschaftsbetreuung ist kostenfrei.
Zahnärzte: Selbstanteil der Kosten bei Rechnungen bis 3 000 SEK zu 100 %,  zwischen 3 001 SEK und 15 000 SEK Selbstanteil 50 %, ab 15 001 SEK 15 %
Krankenhäuser: Zuzahlung von stationären Behandlungen auf 100 SEK pro Tag begrenzt

Norwegen

Norwegen

Notruf: 113

Ärzte: bei Notfallversorgung oder einer unbedingt nötigen Behandlung durch einen Arzt am besten in eine öffentliche Notaufnahme ("legevakt") vorstellen; Pauschale wird fällig

Zahnärzte: Privatleistung und nicht erstattbar (außer bei Kindern)

Krankenhaus: Behandlung nur mit Überweisung möglich; bei Notfall ist das nächst gelegene Krankenhaus anzufahren, dann Behandlung und Medikation kostenfrei; Wichtig: Facharztbehandlungen und ambulante Behandlungen in Krankenhäusern sind nicht kostenlos und sind selbst zu tragen!

Krankenwagen: kostenfrei

Flugrettung: kostenfrei

Gebühren von Privatärzten und Zahnärzten sind nicht nicht erstattbar.

Bei Inanspruchnahme von Ärzten wird eine Pauschale fällig, die nicht erstattbar ist.

Stationäre Krankenhausbehandlungen sind kostenfrei, ambulante sind kostenpflichtig und nicht erstattbar

Niederlande

Niederlande

Notruf: 112

Ärzte: Behandlung durch einen Arzt möglich, der am öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossen ist

Zahnärzte: Kostenübernahme nur für Kinder, Erwachsene sind kostenpflichtig, Gebühren in den Niederlanden nicht erstattbar

Krankenhaus: Behandlung durch Vorlage der EHIC möglich

Krankenwagen: kostenfrei sofern danach ein Arzt die Notwendigkeit des Krankentransports bescheinigt hat

Flugrettung: kostenfrei

Zuzahlungen werden für einige Arzneimittel, Geburtshilfe, Patiententransport (Auto, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel), Physiotherapie, Medizinprodukte fällig.

Privatärzte und Zahnärzte sind selbst zu zahlen. Erstattbar können einige Gebühren von Zahnärzten sein, dies muss jedoch bei der jeweiligen Krankenkasse angefragt werden.

Erstattungsantrag ist in den Niederlanden einzureichen bei:

Zilveren Kruis, Groep Buitenlands Recht
Postbus 650
7300 AR Apeldoorn
Tel: + 31 33 445 68 70
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bulgarien

Bulgarien

Notruf: 112, Krankentransport 150

Ärzte: zumeist an der nationalen bulgarischen Krankenkasse NHIF angeschlossen; dies bedeutet, bei Vorlage der EHIC sind Behandlungen möglich; es wird eine Pauschale von 2,90 BGN erhoben

Zahnärzte: zumeist Privatleistungen, insbesondere bei Zahnärzten, die nicht an der NHIF angeschlossen sind

Krankenhaus: Behandlungen kostenfrei, wenn es sich um ein Krankenhaus handelt, was an der NHIF angeschlossen ist; ansonsten Privateistung; Wichtig: Erkundigen Sie sich vor Aufnahme ins KH nach den fälligen Gebühren!

Krankentransport: in Notfällen kostenfrei

Ärzte: Pauschale in Höhe von 2,90 BGN ist nicht erstattbar

Zahnärzte: nicht erstattbar bei Zahnärzten, die nicht an NHIF angeschlossen sind; ansonsten größtenteils Privatleistung

NHIF-Krankenhaus: Pauschale pro Tag in den ersten 10 Tagen in Höhe von 5,40 BGN, nicht erstattbar; nach Entlassung besteht Anspruch auf zwei Nachuntersuchungen

Zuzahlungen zu den meisten Medikamenten


Welche Leistungen können nicht beansprucht werden?

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können keine Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor in Anspruch genommen werden.

Können Leistungen der privaten Krankenversicherung mit der EHIC abgerechnet werden?

Mit der EHIC können keine Leistungen abgerechnet werden, die sich aus einer privaten Krankenversicherung ergeben. Auch ist die Abrechnung von Leistungen aus dem privaten Sektor nicht möglich.

Welche Daten sind auf der Europäischen Krankenversicherungskarte gespeichert?

Auf der EHIC sind folgende Daten gespeichert:

  • Vollständiger Name des Karteninhabers
  • Ihr Geburtsdatum
  • persönliche Kennnummer (=ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer)
  • Kennnummer der Krankenkasse und der Karte
  • Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum)
  • Unterschriftsfeld
  • Kürzel des Kartenausgabestaates, DE für Deutschland

Welche Behandlungen können mit der EHIC durchgeführt werden?

Bei Vorlage der EHIC können folgende Behandlungen durchgeführt werden:

  • Unfall
  • Akute Erkrankungen (Virusinfekte usw.)
  • Knochenbrüche
  • Akute Zahnleiden

In welchen Ländern ist die Karte gültig?

  • In allen EU-Staaten (Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)
  • Island
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Mazedonien
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien

Welche Formulare entfallen mit der EHIC?

  • E 111 und E 111 B
  • E 110
  • E 128
  • E 119

Kann man bewusst Behandlungen im Ausland durchführen lassen?

Versicherte, die bewusst eine medizinische Behandlung im EU-Ausland durchführen lassen wollen, müssen diese vorab der gesetzlichen Krankenkasse melden. Diese entscheidet dann darüber, ob die Kosten von ihr übernommen werden oder nicht. Dies gilt auch für Versicherte mit einem chronischen Leiden, wie beispielsweise Dialyse-Patienten. Hier sollte zudem vorab geprüft werden, ob sämtliche medizinische Überwachungen und Verfahren in dem jeweiligen EU-Land möglich sind, die eine medizinische Versorgung garantieren.

Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Wer sich ins Ausland begibt, und sei es nur innerhalb der EU, der sollte auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung (als Auslandskrankenversicherung oder auch manchmal als Auslandsversicherung bezeichnet) abschließen. Viele anfallende Kosten sind zwar mit der EHIC erstattbar, jedoch hängt dies stark vom jeweiligen Urlaubsland ab. In vielen Fällen beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung eine Absicherung für Krankenhausaufenthalte, für Rückflüge nach Deutschland, für Medikamente, Operationen und auch für Laborkosten. In vielen Fällen ist auch eine nötige Behandlung beim Zahnarzt mit abgedeckt, was mit der Europäischen Krankenversicherungskarte kaum erstattbar ist.

Welche Tarife gibt es bei der Auslandskrankenversicherung?

Je nach Versicherer gibt es bestimmte wählbare Tarife für unterschiedliche Zeiträume.

So gibt es in der Regel folgende Zeiträume zu wählen:

  • für den jeweiligen Reisezeitraum
  • für ein Jahr
  • über ein Jahr

Zu unterscheiden sind hier auch Familientarife und Tarife für einzelne Personen mit Selbstbehalt und ohne Selbstbehalt.

Tipp: Schließen Sie einen Tarif für ein Jahr ab. Zwar haben Sie hier eine Kündigungsfrist von 30 Tagen bis zu 3 Monaten (je nach Versicherung), allerdings sind diese Tarife weitaus günstiger als nur Auslandskrankenversicherungen, die sich lediglich auf die geplante Reise beschränken. Auslandsreisekrankenversicherungen mit einem Jahrestarif decken zudem alle Reisen ab, die in dem Versicherungsjahr angetreten werden. Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt besonders bei Reisen außerhalb der EU, denn oftmals lauern hier besonders hohe Kosten. Innerhalb der EU können Sie selbst abwägen, ob Ihnen ein Tarif mit oder ohne Selbstbehalt zusagt.

Kann eine Auslandskrankenversicherung auch im Urlaub abgeschlossen werden?

Nein. Es gelten bestimmte Fristen für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. In der Regel ist ein Abschluss bis maximal 14 Tage bzw. 30 Tage vor Reisenantrag möglich. Bei Last-Minute-Reisen, die in wenigen Tagen angetreten werden, muss ein Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei vielen Versicherern gleichzeitig mit der Reisebuchung erfolgen. Allenfalls besteht kein Versicherungsschutz.

Meine Kreditkarte beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung. Genügt der Reiseschutz?

In vielen Fällen ist in der Kreditkarte auch eine Reisekrankenversicherung enthalten. Was viele Reisende jedoch nicht wissen, ist, dass der Reiseschutz häufig sehr lückenhaft ist. Oftmals fehlt ein kostenloser Rücktransport nach Deutschland und Krankenhausbehandlungen sind häufig nur mit hohem Selbstbehalt möglich. Hier heißt es: Lesen Sie sich genau die Versicherungsbedingungen durch. Wer keinen ausreichenden Reiseschutz hat, der kommt um eine Auslandskrankenversicherung nicht herum!

Krank bei Urlaubsantritt. Bin ich durch meine Auslandskrankenversicherung geschützt?

Sofern eine Krankheit vor Reiseantritt besteht, sollte von einem Arzt bescheinigt werden, dass nichts gegen ein Urlaubsantritt steht. Sollte sich nämlich im Urlaub die Krankheit verschlimmern oder gar zum Tode führen, kann es passieren, dass die Auslandskrankenversicherung einen Nachweis über die Unbedenklichkeit des Reiseantritts verlangt.

Krank im Urlaub. Was tun? Hilft die Auslandskrankenversicherung?

Sofern Sie im Urlaub erkrankt sind und eine ärztliche Behandlung notwendig wird, die die zumutbare Leistungsgrenze oder das Budget übersteigt, so ist Folgendes zu tun:

  1. Rufen Sie Ihren Versicherer an; verwenden Sie dabei die angegebene Notfall­nummer Ihrer Versicherung (in den Vertrags­unterlagen zu finden)
  2. Schildern Sie Ihren Fall. Ihre Versicherung wird Ihnen Fragen stellen und anhand Ihres Falles die Sachlage und Vorgehensweise entscheiden.
  3. Heben Sie alle Arztbelege unbedingt auf. Auf den Belegen sollte in Deutsch oder Englisch der Name des Arztes, Ihr Name und Geburtsdatum, die Diagnose und die Therapie stehen. Bei Zahnbehandlungen zusätzlich die Bezeichnung der behandelten Zähne. Bei Rezepten sollte der Name des Medikaments, der Preis und eine Zahlungsbestätigung erkennbar sein.
  4. Die Versicherung wird bei sehr teuren Behandlungen und Ausgaben, wie beispielsweise einen medizinischen Rücktransport oder aufwendige Krankenhausbehandlungen, die Kosten direkt mit dem Arzt oder das Krankenhaus abrechnen. Zumeist wird sie eine Bescheinigung verlangen, dass ein Rücktransport medzinisch notwendig bzw. sinnvoll ist.
  5. Achten Sie demnach unbedingt bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf, dass die Versicherung weltweit bestenfalls 24 Stunden zu erreichen ist.

Weiterführende Informationen

Pfeil RotEHIC Abrechnung und Nutzungsregelungen der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten