Gesetzlich Krankenversicherte können mit ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC oder auch EKVK) in ganz Europa medizinische Leistungen beanspruchen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite der deutschen Krankenversicherungskarte. Sie ist in einem Blau gehalten, enthält eine einheitliche Anordnung der Textfelder und das Emblem der EU. Somit kann die Karte in allen europäischen Mitgliedsstaaten anerkannt werden.
Jedoch sind nicht alle Behandlungen kostenfrei. Je nach EU-Staat weichen die Regelungen für die Erstattbarkeit von Kosten erheblich ab. Ganz offensichtlich wird dies bei Behandlungen in Krankenhäusern. In einigen Ländern sind Behandlungen komplett kostenfrei, in anderen Ländern werden Pauschalbeträge fällig, die vor Ort bezahlt werden und nicht erstattbar sind und in anderen Ländern wiederum werden die Behandlungskosten danach gestaffelt, ob es sich hierbei um eine stationäre oder ambulante medizinische Versorgung handelt. Wer nicht aufpasst und sich nicht in ein öffentliches oder staatliches Krankenhaus oder zu einem dem öffentlichen Gesundheitssystem angeschlossenen Arzt begibt, der kann schnell eine hohe Gebührenrechnung bekommen. In vielen Ländern gilt: Privatärzte und Zahnärzte sind selbst zu tragen oder zumindest zum größten Teil. Deshalb fragen sich viele Reisende: Braucht man eine Auslandskrankenversicherung? Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll oder reicht die Europäische Krankenversicherungskarte aus? Hier eine Übersicht.
Wichtig vorab: Die Europäische Krankenversicherungskarte ersetzt keine Auslandskrankenversicherung und deckt keine privaten Gesundheitsversorgungen ab. Ebenso nicht mit inbegriffen sind Rückflüge in das Heimatland, Diebstahl und Reisen zum Zweck medizinischer Behandlungen. Zudem wird keine kostenfreie Behandlung garantiert. Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes EU-Land verlegen möchten, sollten eine Anmeldung mit dem Vordruck S1 vornehmen und nicht auf die EKVK zurückgreifen.
Welchen Versicherungsschutz gibt es bei Urlaubsreisen?
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, sich abzusichern. Der Unterschied zwischen den einzelnen Reiseschutzarten liegt jedoch in der Kostenübernahme und im Selbstbehalt. Die häufigsten drei Arten, die im Internet kursieren und gesucht werden, sind:
- Reiseschutz durch die Europäische Gesundheitskarte EHIC
- Auslandskrankenversicherung = Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV)
- Auslandsreisekrankenversicherung durch die Kreditkarte
Nachfolgend werden wir Sie nun über die Vor- und Nachteile der drei Arten aufklären.
Muss die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC beantragt werden?
Die Europäische Krankenversicherungskarte muss nicht beantragt werden, sofern eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht. Die EHIC ist auf der Rückeite der Versichertenkarte abgebildet.
Muss ein Auslandskrankenschein bei der EKVK ausgefüllt werden?
Nein. Innerhalb der EU ersetzt die EHIC den Auslandskrankenschein, der vor der Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte notwendig war.
Welche Leistungen können mit der EHIC beansprucht werden?
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Behandlungen beansprucht werden, die in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten aus dem öffentlichen Sektor angeboten werden. Eine Abrechnung der Leistungen kann im jeweiligen Urlaubsland und bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland erfolgen.
Tabelle: EHIC-Abrechnung und Leistungsübersicht ausgewählter EU-Mitgliedsstaaten
Mitgliedsstaat | Behandlung | Abrechnung | ||
Frankreich |
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Notruf: 112 Behandlung möglich bei an staatlicher Krankenversicherung angeschlossenem Arzt und Zahnarzt („médecin bzw. dentiste conventionné“): Gruppe 1 („secteur 1“): offizieller Gebührensatz wird abgerechnet; Gruppe 2 („secteur 2“): offizieller Gebührensatz und Honorarzuschlag wird abgerechnet Krankenhausaufenthalt: Vorlage der EHIC notwendig Flugrettung: nur mit ärztlicher Verschreibung und Vorabgenehmigung der örtlichen Primärkrankenkasse CPAM („Caisse Primaire d’Assurance Maladie“) möglich |
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Spanien |
Notruf: 112 Arztbehandlungen werden nur akzeptiert, wenn diese an das öffentliche Gesundheitssystem angeschlossen sind, dann sind diese Leistungen kostenlos. Wichtig: Viele Hotels und Veranstalter rufen einen Privatarzt, der dann selbst bezahlt werden muss! Wenn eine Vorausbezahlung verlangt wird, bedeutet dies, dass diese nicht erstattet wird. Krankenhäuser: kostenlos, wenn diese öffentlich sind; ärztliche Überweisung nötig, außer in Notfällen Zahnärzte: nur dringende Fälle der Erstversorgung; alle anderen sind privat zu bezahlen Krankenwagen: kostenfrei |
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Italien |
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Portugal |
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Griechenland |
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Polen |
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Schweden |
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Norwegen |
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Niederlande |
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Bulgarien
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Welche Leistungen können nicht beansprucht werden?
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können keine Gesundheitsdienstleister aus dem privaten Sektor in Anspruch genommen werden.
Können Leistungen der privaten Krankenversicherung mit der EHIC abgerechnet werden?
Mit der EHIC können keine Leistungen abgerechnet werden, die sich aus einer privaten Krankenversicherung ergeben. Auch ist die Abrechnung von Leistungen aus dem privaten Sektor nicht möglich.
Welche Daten sind auf der Europäischen Krankenversicherungskarte gespeichert?
Auf der EHIC sind folgende Daten gespeichert:
- Vollständiger Name des Karteninhabers
- Ihr Geburtsdatum
- persönliche Kennnummer (=ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer)
- Kennnummer der Krankenkasse und der Karte
- Gültigkeitsdauer der Karte (Ablaufdatum)
- Unterschriftsfeld
- Kürzel des Kartenausgabestaates, DE für Deutschland
Welche Behandlungen können mit der EHIC durchgeführt werden?
Bei Vorlage der EHIC können folgende Behandlungen durchgeführt werden:
- Unfall
- Akute Erkrankungen (Virusinfekte usw.)
- Knochenbrüche
- Akute Zahnleiden
In welchen Ländern ist die Karte gültig?
- In allen EU-Staaten (Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern)
- Island
- Kroatien
- Liechtenstein
- Mazedonien
- Norwegen
- Schweiz
- Serbien
Welche Formulare entfallen mit der EHIC?
- E 111 und E 111 B
- E 110
- E 128
- E 119
Kann man bewusst Behandlungen im Ausland durchführen lassen?
Versicherte, die bewusst eine medizinische Behandlung im EU-Ausland durchführen lassen wollen, müssen diese vorab der gesetzlichen Krankenkasse melden. Diese entscheidet dann darüber, ob die Kosten von ihr übernommen werden oder nicht. Dies gilt auch für Versicherte mit einem chronischen Leiden, wie beispielsweise Dialyse-Patienten. Hier sollte zudem vorab geprüft werden, ob sämtliche medizinische Überwachungen und Verfahren in dem jeweiligen EU-Land möglich sind, die eine medizinische Versorgung garantieren.
Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Wer sich ins Ausland begibt, und sei es nur innerhalb der EU, der sollte auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung (als Auslandskrankenversicherung oder auch manchmal als Auslandsversicherung bezeichnet) abschließen. Viele anfallende Kosten sind zwar mit der EHIC erstattbar, jedoch hängt dies stark vom jeweiligen Urlaubsland ab. In vielen Fällen beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung eine Absicherung für Krankenhausaufenthalte, für Rückflüge nach Deutschland, für Medikamente, Operationen und auch für Laborkosten. In vielen Fällen ist auch eine nötige Behandlung beim Zahnarzt mit abgedeckt, was mit der Europäischen Krankenversicherungskarte kaum erstattbar ist.
Welche Tarife gibt es bei der Auslandskrankenversicherung?
Je nach Versicherer gibt es bestimmte wählbare Tarife für unterschiedliche Zeiträume.
So gibt es in der Regel folgende Zeiträume zu wählen:
- für den jeweiligen Reisezeitraum
- für ein Jahr
- über ein Jahr
Zu unterscheiden sind hier auch Familientarife und Tarife für einzelne Personen mit Selbstbehalt und ohne Selbstbehalt.
Tipp: Schließen Sie einen Tarif für ein Jahr ab. Zwar haben Sie hier eine Kündigungsfrist von 30 Tagen bis zu 3 Monaten (je nach Versicherung), allerdings sind diese Tarife weitaus günstiger als nur Auslandskrankenversicherungen, die sich lediglich auf die geplante Reise beschränken. Auslandsreisekrankenversicherungen mit einem Jahrestarif decken zudem alle Reisen ab, die in dem Versicherungsjahr angetreten werden. Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt besonders bei Reisen außerhalb der EU, denn oftmals lauern hier besonders hohe Kosten. Innerhalb der EU können Sie selbst abwägen, ob Ihnen ein Tarif mit oder ohne Selbstbehalt zusagt.
Kann eine Auslandskrankenversicherung auch im Urlaub abgeschlossen werden?
Nein. Es gelten bestimmte Fristen für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. In der Regel ist ein Abschluss bis maximal 14 Tage bzw. 30 Tage vor Reisenantrag möglich. Bei Last-Minute-Reisen, die in wenigen Tagen angetreten werden, muss ein Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei vielen Versicherern gleichzeitig mit der Reisebuchung erfolgen. Allenfalls besteht kein Versicherungsschutz.
Meine Kreditkarte beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung. Genügt der Reiseschutz?
In vielen Fällen ist in der Kreditkarte auch eine Reisekrankenversicherung enthalten. Was viele Reisende jedoch nicht wissen, ist, dass der Reiseschutz häufig sehr lückenhaft ist. Oftmals fehlt ein kostenloser Rücktransport nach Deutschland und Krankenhausbehandlungen sind häufig nur mit hohem Selbstbehalt möglich. Hier heißt es: Lesen Sie sich genau die Versicherungsbedingungen durch. Wer keinen ausreichenden Reiseschutz hat, der kommt um eine Auslandskrankenversicherung nicht herum!
Krank bei Urlaubsantritt. Bin ich durch meine Auslandskrankenversicherung geschützt?
Sofern eine Krankheit vor Reiseantritt besteht, sollte von einem Arzt bescheinigt werden, dass nichts gegen ein Urlaubsantritt steht. Sollte sich nämlich im Urlaub die Krankheit verschlimmern oder gar zum Tode führen, kann es passieren, dass die Auslandskrankenversicherung einen Nachweis über die Unbedenklichkeit des Reiseantritts verlangt.
Krank im Urlaub. Was tun? Hilft die Auslandskrankenversicherung?
Sofern Sie im Urlaub erkrankt sind und eine ärztliche Behandlung notwendig wird, die die zumutbare Leistungsgrenze oder das Budget übersteigt, so ist Folgendes zu tun:
- Rufen Sie Ihren Versicherer an; verwenden Sie dabei die angegebene Notfallnummer Ihrer Versicherung (in den Vertragsunterlagen zu finden)
- Schildern Sie Ihren Fall. Ihre Versicherung wird Ihnen Fragen stellen und anhand Ihres Falles die Sachlage und Vorgehensweise entscheiden.
- Heben Sie alle Arztbelege unbedingt auf. Auf den Belegen sollte in Deutsch oder Englisch der Name des Arztes, Ihr Name und Geburtsdatum, die Diagnose und die Therapie stehen. Bei Zahnbehandlungen zusätzlich die Bezeichnung der behandelten Zähne. Bei Rezepten sollte der Name des Medikaments, der Preis und eine Zahlungsbestätigung erkennbar sein.
- Die Versicherung wird bei sehr teuren Behandlungen und Ausgaben, wie beispielsweise einen medizinischen Rücktransport oder aufwendige Krankenhausbehandlungen, die Kosten direkt mit dem Arzt oder das Krankenhaus abrechnen. Zumeist wird sie eine Bescheinigung verlangen, dass ein Rücktransport medzinisch notwendig bzw. sinnvoll ist.
- Achten Sie demnach unbedingt bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf, dass die Versicherung weltweit bestenfalls 24 Stunden zu erreichen ist.