Wie bereits in den Vorjahren und auch im Jahr 2013 wird es nun auch für das Jahr 2014 einige Neuerungen geben. Im Wesentlichen werden hauptsächlich Änderungen in den Bereichen Gesundheit und Steuern eintreten. Aber auch im Bereich Verkehr und Zollabfertigung gibt es Neuerungen ab 2014 zu beachten. Weitere Änderungen wie Beitragsbemessungsgrenzen, Medikamentendeckelungen, Preise für Zigaretten, etliche Neuerungen im Bereich der Rente und auch in der Zahlung von Arbeitslosengeld II werden nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge wiedergegeben.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt nun ab sofort auch für Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien. Diese können sich ab 2014 in Deutschland ohne eine Arbeitserlaubnis eine Arbeitsbeschäftigung suchen. Prognostiziert werden im kommenden Jahr durch die Lockerung eine Zuwanderungswelle von rund 180.000 Personen.

Prognose über Lockerung eine Zuwanderungswelle

Arbeitslosengeld II

Ab dem Jahr 2014 wird der Regelsatz für alleinstehende Arbeitslosengeld II-Empfänger von 382 auf 391 Euro erhöht. Dies entspricht einer Anhebung von 2,35 Prozent. Für Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, wird der Regelsatz um 8 Euro auf 353 Euro pro Person erhöht. Kinder erhalten gemäß ihrem Alter eine Erhöhung zwischen 5 und 7 Euro pro Monat. Insgesamt beziehen etwa sechs Millionen Personen in Deutschland die Sozialleistung.

Tabelle: Arbeitslosengeld Zahlung im Vergleich

Arbeitsmarkt

Das Kurzarbeitergeld soll auch im Jahre 2014 Anwendung von insgesamt 12 Monaten finden. Im Normalfall wäre mit Eintreten des Jahreswechsels die Zahlung von Kurzarbeitergeld auf sechs Monate zurückgefallen, jedoch wurde hier vorbeugend die Bezugsdauer von einem Jahr weiterhin für das Jahr 2014 verlängert. Das Kurzarbeitergeld soll in seiner Konzipierung eine Arbeitslosigkeit verhindert. In den Jahren 2008 und 2009, als die Finanzkrise mit voller Wucht zuschlug, verhinderte das Kurzarbeitergeld eine massenweise Arbeitslosigkeit.

Bankenaufsicht

Die EZB soll künftig als Bankenaufsicht für wichtige Banken fungieren. Dabei sind besonders Institute gemeint, die eine Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro direkt aufweisen.

Basel III

Das System „Basel III“ wird 2014 eingeführt und ab 2019 in Kraft treten. Dieses besagt, dass Banken künftig mehr eigenes Geld vorweisen müssen, um den Kreditbereich bei Verlusten besser abzusichern.

Beitragsbemessungsgrenzen

Zum Jahreswechsel steigen für Arbeitnehmer mit mehr als 3.937,50 Euro Bruttoverdienst im Monat die Sozialabgaben. Grund für den Anstieg sind die Angleichungen der Beitragsgrenzen an die gestiegenen Gehälter. Laut Prognosen ist jedoch die Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland nicht von der neuen Regelung betroffen, da der Durchschnittsverdienst laut Statistik bei rund 3.400 Euro brutto monatlich bei einem Vollzeitbeschäftigten liegt.

Im Detail soll die Beitragsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung in Westdeutschland um 150 auf 5.950 Euro brutto pro Monat steigen. Im Osten hingegen wird die Beitragsgrenze um 100 auf 5.000 Euro erhöht.

Tabelle: Beitragsbemessungsgrenzen

 

Der Rentenbeitrag wird weiterhin bei 18,9 Prozent liegen und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bei 3 Prozent.

Die Beitragsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung soll einheitlich um 112,50 Euro bei einem Monatsverdienst von brutto 4.050 Euro steigen. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt auch im Jahr 2014 bei 15,5 Prozent, wobei Arbeitnehmer weiterhin 8,2 Prozent und Arbeitgeber 7,3 Prozent tragen.

Renten Arbeitslosenversicherung

Beitragsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung

Ehrenamt

Die Bürokratie bei ehrenamtlichen und gemeinnützigen Tätigkeiten wird künftig in vereinfachter Form abgehandelt werden.

Gesundheit

Patentgeschützte Medikamente bleiben auch im Jahre 2014 im Preis gedeckelt. Der Zwangsrabatt für die Hersteller von derzeit 16 Prozent vermindert sich im Jahre 2014 auf 6 Prozent, wobei dieser jedoch später auf 7 Prozent angehoben werden soll, wie die Koalition in ihren Plänen verankert hat. Durch die Deckelung der patentgeschützten Medikamente werden die Krankenkassen und somit auch indirekt die Beitragszahler von rund 500 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Grunderwerbsteuer

Ab 01. Januar 2014 müssen Immobilienkäufer in den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durch die Anhebung der Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozent mehr berappen. Dies teilt der Baufinanzierer Interhyp AG mit.

Grundfreibetrag

Im Jahr 2014 steigt der Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer von 8.130 auf 8.354 Euro. Für Paare hingegen, die eine gemeinsame Veranlagung haben, steigt der Freibetrag auf 16.708 Euro.

Ledige Arbeitnehmer

Grundfreibetrag für ledige Arbeitnehmer

Paare mit gemeinsamer Veranlagung

Grundfreibetrag für Paare

Kfz-Steuer

Für PKW, die ab dem 01. Januar 2014 erstmalig zugelassen werden, sinkt die Steuerfreiheit beim Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) auf 95 Gramm pro Kilometer.

Pflege

Bei der Beurteilung von Pflegeeinrichtungen gibt es ab dem 01. Januar 2014 zunächst für stationäre Pflegeeinrichtungen ein neues Bewertungssystem. Für die ambulanten Pflegedienste wird dieses erst später eingeführt. Das neue Bewertungssystem legt neue Kriterien fest, die insgesamt schwieriger zu erreichen sind.

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe wird in ihrem System ab 2014 neu strukturiert. Durch die vermehrten Kosten der Länder soll unter anderem künftig vorab erst einmal geklärt werden, ob einer Person eine Prozesskostenhilfe zusteht, bevor diese bewilligt wird.

Punktesystem

Zum 1. Mai 2014 tritt ein neues Punktesystem für Autofahrer in Deutschland in Kraft. Die derzeitige Skala von 1 bis 7 Punkten fällt weg und es treten stattdessen die Punkte 1, 2 und 3 ein. Je nach Schwere des Vergehens können dann dem Autofahrer bis zu drei Punkte auferlegt werden. Ab einer Punktzahl von 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Bisher konnten Autofahrer bis zu 18 Punkte sammeln, bis der Führerschein entzogen wurde. Gleich bleibt allerdings die Regelung, dass ein Punkt innerhalb von 5 Jahren durch eine freiwillige Teilnahme an Schulungen abgebaut werden kann. Künftig wird der Abbau der Punkte gestaffelt erfolgen. Je nach Schwere des Vergehens können Punkte nach 2,5, 5 und 10 Jahren erlischen.

Reisekostenrecht

Das Reisekostenrecht wird hinsichtlich der Steuer vereinfacht. Ab Januar gelten nur noch Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sowie Fahrt- und Übernachtungskosten. Bei einer Abwesenheit seitens des Berufes von mehr als 8 Stunden können 12 Euro pauschal steuerlich geltend gemacht werden. Für Auswärtsaufenthalte, die mehrtägig sind, gilt ein Pauschalbetrag von 12 Euro für den Anreisetag und 12 Euro für den Abreisetag.

Rente

Mitte 2014 sollen für die rund 20,5 Millionen Rentner die Bezüge um etwa zwei Prozent angehoben werden, wobei in Ostdeutschland die Rentenerhöhung etwas höher sein wird als für westdeutsche Rentner. Dies bedeutet, das ostdeutsche Rentner durchschnittlich 30 Euro mehr in der Tasche haben werden. Westdeutsche Ruheständler hingegen erhalten rund 24 Euro mehr Rente. Sofern die Daten der Lohnentwicklung bekannt gegeben worden sind, wird der genaue Anpassungssatz in Prozent mitgeteilt.

Rentner Bezüge Ost und West

Rentenbeitrag

Die geplante Senkung des Rentenbeitrags von 18,9 Prozent auf 18,3 Prozent zum 01. Januar 2014 wurde seitens der Union und SPD rückgängig gemacht. Schlichtweg bedeutet dies, dass der Rentenbeitrag weiterhin bei 18,9 Prozent bleibt. Durch die Beibehaltung des aktuellen Rentenbeitrags wird ein Mehrbetrag von sechs bis sieben Milliarden Euro pro Jahr für die Rentenversicherung erwartet. Die Mehreinnahmen sollen dann für die von der Koalition ausgehandelten verbesserten Mütterrente und der abschlagsfreien Frührente für Langzeitversicherte eingesetzt werden.

Grafik: geplante Senkung des Rentenbeitrag

Renteneintrittsalter

2014 wird die dritte Stufe der Anhebung des Renteneintrittsalters erreicht. Dies bedeutet, dass alle Personen mit dem Geburtsjahrgang 1949, die eine abschlagsfreie Rente erhalten möchte, bis drei Monate über dem 65. Geburtstag hinaus tätig sein müssen.

Rettungsassistenten

Im Gesundheitswesen, speziell im Bereich des Rettungsassistenten, gibt es im Jahr 2014 ebenso Neuerungen. Der Beruf des Rettungsassistenten im Rahmen der Ausbildung wird reformiert werden, dies bedeutet, dass Ausbildungsziele konkretisiert werden und die gesamte Ausbildungsphase entsprechend verlängert wird.

Riester-Rente

Ab 01. Januar 2014 kann die Eigenheimrente, auch als Wohn-Riester bekannt, flexibler genutzt werden. Dies bedeutet, dass in bestimmten Fällen mehr Kapital früher aus dem Vertrag entnommen werden kann, ohne dabei eine Kündigung des Vertrages zu riskieren.

SEPA

Im Februar 2014 soll erstmals für Unternehmen, Vereine, öffentliche Verwaltungen und Banken die SEPA-Pflicht herrschen. SEPA soll ab 2014 in Europa das Zahlungssystem durch die Verwendung der IBAN und einer BIC-Nummer vereinheitlichen. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl treten die beiden neuen Codierungen ein. Die IBAN-Nummer ist für gewöhnlich 22 Stellen lang, in einigen Ländern auch kürzer bzw. länger, und entspricht der noch aktuellen Kontonummer. Der BIC-Code, bestehend aus Buchstaben und Zahlen und deutlich kürzer, wird künftig als Ersatz für die Bankleitzahl stehen.

Das SEPA-Verfahren soll für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen im Inland und auch im europaweiten Ausland eingesetzt werden.

Für Verbraucher beginnt die Pflicht zur SEPA-Nutzung mit Eintreten des 01. Februar 2016. Bis dahin bleiben die Bankleitzahl und die Kontonummer noch aktiv und können weiterhin eingesetzt werden.

Steuerschlupflöcher

Ab 2014 sollen bestimmte Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Künftig soll die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen für international agierende Unternehmen im Rahmen des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes, welches in Bezug auf die Neuordnung der Fondsbranche geschaffen wurde, attraktiver gestaltet werden. Dazu soll die Investment-Kommanditgesellschaft eingeführt und Steuerschlupflöcher somit gleichzeitig beseitigt werden. Des Weiteren regeln entsprechende Bestimmungen die Finanzlage soweit, dass das "Goldfinger-Steuersparmodell" in seiner Funktionsweise weitestgehend ausgeschaltet wird.

Tabaksteuer

Ab 01. Januar 2014 wird es für Raucher abermals teurer, denn dann tritt die nächste Erhöhung der Tabaksteuer in Kraft. Eine Schachtel Zigaretten mit 19 Stück wird zu Beginn des Jahres um 4 bis 8 Cent teurer werden. Eine 40-Gramm-Feinschnittpackung um 12 bis 14 Cent.

Telefonieren im Ausland

Zum 1. Juli 2014 sollen die Preisobergrenzen für das Telefonieren im EU-Ausland gesenkt werden. Demnach dürfen nur noch 19 Cent pro Minute Anrufe aus dem Ausland ohne Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Ankommende Anrufe werden auf 5 Cent pro Minute gedeckelt. Das Senden einer SMS darf nur noch maximal 6 Cent kosten.

Umsatzsteuer

Ab dem neuen Jahr tritt eine Beschränkung in Bezug auf Gegenstände der Kunst und im Sammelbereich ein. Die Beschränkung soll sich an das EU-rechtliche Maß orientieren.

Urheberrecht

Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender können ab 2014 urheberrechtliche Werke, wie Bücher und Filme, veröffentlichen, wenn der Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln ist. Dies betrifft ungefähr eine Anzahl von 50.000 Filmen und einer halben Million an Büchern.

Siehe auch: RotAbmahnungen: Der Kampf gegen die Abzocke im Internet

Warnwesten

Ab dem 1. Juli 2014 wird das Mitführen einer Warnweste im Wagen auch für PKW-Fahrer Pflicht. Schon jetzt haben viele Autofahrer eine derartige Weste dabei. Für gewerbliche Fahrzeuge war das Mitführen einer Warnweste schon im Jahr 2013 Pflicht.

Zigaretten und Zoll

Die bisherige Grenze von 800 Zigaretten, die aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien für den Eigenbedarf eingeführt werden durfte, wird ab dem 01. Januar 2014 aufgehoben. Dann dürfen nur noch steuerfrei 300 Zigaretten eingeführt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Sollten falsche Angaben über die mitgebrachte Menge gemacht worden sein, so drohen Konsequenzen im Strafbereich.

Einfuhr von steuerfreien Zigaretten aus Polen, Bulgarien, Ungarn, Lettland, Litauen und Rumänien im Jahre 2014

Einfuhr von steuerfreien Zigaretten

 

Siehe auch:

RotÄnderungen für deutsche Bürger ab dem 1. Juli