Ab dem 1. Juli kommen auf die deutschen Bürger einige Änderungen zu. Von Handytelefonaten im Ausland über die gesetzliche Rente bis hin zu Lebensversicherungen – dass müssen die Deutschen wissen:

Lebensversicherung und Altersversorgung

In ihrer alten Form sind die Tage der Lebensversicherung gezählt. Aufgrund dessen, dass die Lebensversicherung für Jahrzehnte feste Zinsen garantiert, gehört sie zu den Lieblingsprodukten der Sparer. Allerdings wird genau dies zum Problem der Versicherungsgesellschaft, denn diese Zinsversprechen können sie in den Zeiten von Minizinsen kaum noch erfüllen.

So wundert es kaum, dass die ersten Versicherungsgesellschaften jetzt zu einem Befreiungsausschlag ausholen. Beispielsweise bringt die Ergo-Versicherung zum 1. Juli eine Lebensversicherung ohne einen Garantiezins namens Ergo Rente Garantie heraus. Des Weiteren will auch der Marktführer Allianz in den kommenden Tagen entsprechende Produkte präsentieren. Zurzeit preist die Versicherung die neue Versicherung mit einer Win-Win-Situation für alle Beteiligten an. So muss die Gesellschaft weniger Eigenkapital aufbringen, wenn sie keine lebenslangen Zinsversprechen mehr geben. Dabei begründet die Allianz dies dadurch, dass die Kunden durch höhere Renditen profitieren und die Aktionäre durch wesentlich weniger Risikokapital.

Bis zum 1. Juli treten auch weite Teile des Verbesserungsgesetzes der Altersvorsorge in Kraft. Hier gibt es unter anderem genauere Vorschriften zu den neuen Produktinformationsblättern der zertifizierten Produkte, sodass diese für die Verbraucher wesentlich transparenter und auch vergleichbarer werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch: Bei einem Anbieterwechsel werden bei der Riester-Rente die Abschlusskosten auf die Hälfte des übertragenen Kapitals begrenzt. Darüber hinaus werden die Stornokosten bei einer Höhe von 150 Euro entsprechend gedeckelt.

Künftig darf das angesparte Riester-Guthaben bei Wohnriester jederzeit entnommen werden, und zwar für den Erwerb einer Immobilie, zur kompletten Entschuldung oder für Sondertilgungen. Darüber hinaus darf jetzt auch das Ersparte für behinderten- und altersgerechte Umbaumaßnahmen verwendet werden.

Mehr Geld für Rentner

Für Rentner wird es ab dem 1. Juni etwas mehr Geld geben. Jedoch unterscheidet sich die Erhöhung von Ost zu West. So gibt es für die Ost-Ruheständler 3,29 Prozent und für West-Ruheständler 0,25 Prozent mehr Geld. Dabei liegt dieser Unterschied in den unterschiedlichen Lohnentwicklungen im Osten und Westen begründet.

Schließung von Steuerschlupflöchern

Der lange Streit über das Jahressteuergesetz wurde erst Anfang Juni beendet. Schon zum 7. Juni wurde ein großes Steuerschlupfloch geschlossen. So wurden die Voraussetzungen für eine sogenannte „Cash-GmbH“, bei der Privatvermögen in die Gesellschaft eingezahlt wird, um die Abgaben an das Finanzamt zu umgehen, entsprechend verschärft.

Darüber hinaus wurde auch das Steuersparmodell „Rett-Blocker“ zum 7. Juni gestoppt. So konnte die Grunderwerbsteuer mit Firmenkonstrukten vermieden werden. Auch das große Steuerschlupfloch bei der Einkommenssteuer in Bezug auf den Goldhandel über Auslandsfirmen ist mit dem neuen Jahressteuergesetz ebenfalls obsolet. Dies gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 28. Februar angeschafft oder produziert wurden.

Handytelefonate im Ausland

Ab dem 1. Juli wird das Telefonieren sowie das mobile Onlinesurfen im Ausland billiger. So müssen die Telekomfirmen auf Druck der EU-Kommission ihre Roaming-Gebühren weiter senken und entsprechende Preisgrenzen einhalten. Demzufolge kostet ein Anruf aus der EU maximal 24 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer anstatt bisher 29 Cent pro Minute.

Die EU-Behörde teilte mit, dass Deutsche höchstens 28,6 Cent pro Minute und für Anrufannahme maximal 8,3 Cent pro Minute inklusive Steuer zahlen. Ebenso darf für eine SMS lediglich 9,5 Cent berechnet werden. Weiterhin müssen Deutsche für ankommende SMS nichts zahlen.

Im Ausland kosten Datendownloads zukünftig maximal 53,5 Cent pro Megabyte Datenvolumen und nicht mehr 83,3 Cent. Zudem sinken diese Werte ab Juli 2014 erneut, denn die EU-Kommission hat sich das Ziel gesetzt, dass das Telefonieren per Handy nicht teurer sein soll als Zuhause. Im September will die EU-Kommission bereits einen Vorschlag präsentieren, in dem es um die Abschaffung der Roaming-Gebühren geht.

Mindestlohn für Pflegekräfte

Künftig darf keine Pflegekraft weniger als neun Euro pro Stunde im Westen und weniger als acht Euro pro Stunde im Osten verdienen. Hier tritt jeweils eine Erhöhung von 25 Cent pro Stunde in Kraft und der neue Tarif gilt bis zum Ende des Jahres 2014. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte erreicht damit zum 1. Juli die vorerst letzte Stufe. Bereits im Jahr 2010 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften auf einen entsprechenden Mindestlohn geeinigt und die Löhne wurden in drei Schritten erhöht.

Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland

Nachdem Kroatien zur EU beigetreten ist, haben dessen Bürger die Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten. Allerdings gelten für diese zunächst noch Einschränkungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit. So benötigen die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer aus den Branchen Gebäudereinigung, Bau und Innendekoration bis Mitte 2015 weiterhin eine unbürokratische EU-Arbeitsgenehmigung.

Ohne eine EU-Arbeitsgenehmigung steht der Arbeitsmarkt in Deutschland für Akademiker ebenso offen, wie für diejenigen, die eine qualifizierte Berufsausbildung machen möchten. Bis zu sechs Monaten können Saisonkräfte, wie zum Beispiel Erntehelfer in Deutschland jobben.

Auch Zuwanderer aus den Nicht-EU-Ländern erhalten einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Diese müssen jedoch eine qualifizierte Berufsausbildung vorweisen können, und zwar eine, die auf Mangelberufe hierzulande verweist. Dabei ermittelt die Bundesagentur für Arbeit, was genau ein Mangelberuf ist und wo Fachkräfte fehlen. Geduldete Asylbewerber sowie Familienangehörige von Ausländern können jetzt ohne eine Beschränkung eine entsprechende Beschäftigung aufnehmen.

Neue Regelungen im Jahressteuergesetz

Das Taschengeld wird jetzt bei zivilen Freiwilligendiensten, wie zum Beispiel freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst, steuerfrei gestellt. Dabei greift die Umsatzsteuerbefreiung für Bühnenregisseure, Bühnenchoreografen und Berufsbetreuer zum 1. Juli.

Darüber hinaus werden Elektroautos, die als Dienstwagen genutzt werden, steuerlich gefördert. Normalerweise muss ein Arbeitnehmer, der sein Firmenauto auch privat nutzt, jeden Monat ein Prozent des Listenpreises als sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Wegen höherer Anschaffungskosten gilt des Elektroauto bei der Regelung aufgrund der höheren Anschaffungskosten in finanzieller Hinsicht als unattraktiv. So hätten Besitzer eines Elektrofirmenwagens höhere Listenpreise und einen wesentlichen größeren geldwerten Vorteil zu versteuern. Nun soll die Bemessungsgrundlage bei Elektroautos pauschal gemindert werden.

Ab sofort sind auch Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Allerdings muss hierzu der Steuerpflichtige mit einem Prozess eine existenzbedrohende Lage abwenden wollen.

Quelle: welt.de