Steuererklärung 2013

Für das Jahr 2013 lassen sich bei der Steuererklärung wieder einige Tipps und Tricks anwenden, um möglichst einen Vorteil zu gewinnen. Wir werden Ihnen diese natürlich nicht vorenthalten und wünschen nun viel Spaß beim Lesen.

Renovierungskosten

Kosten für eine Renovierung und für Handwerker erkennt das Finanzamt bis zu einer Höhe von 6.000 Euro an. Von diesen Kosten zieht das Finanzamt 20 Prozent von der Steuer ab. Dies entspricht also einem Betrag von 1.200 Euro.

Haushaltshilfen

Für Haushaltshilfen kann der Steuerzahler ebenso Beträge geltend machen. Als Haushaltshilfen kommen selbstständige wie auch angestellte Personen in Frage. Auch auf  Basis eines Minijobs ist eine Haushaltshilfe anrechenbar.

Werbungskostenpauschale

Die Werbungskostenpauschale wird jedem Arbeitnehmer automatisch berechnet. Dazu bedarf es auch keine Belege der anfallenden Kosten. Die Pauschale vermindert das Einkommen um einen Betrag von 1.000 Euro.

Arbeitszimmer

Auch ein Arbeitszimmer kann als Ausgabe geltend gemacht werden. Hier lassen sich Werbungskosten in Form von Mietzahlungen, Finanzierungskosten, Renovierungsarbeiten, Beleuchtung und Arbeitsmittel bis zu einem Betrag von bis zu 1.250 Euro anrechnen.

Wichtig und zu beachten ist allerdings der Fakt, dass das Arbeitszimmer tatsächlich für die Ausübung der Tätigkeit genutzt wird, weil durch den Arbeitgeber für die entsprechende Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte daraufhin das Arbeitszimmer hauptsächlich der Ausübungsort der Beschäftigung darstellen, so zählen Werbungskosten im vollen Umfang.

Medizinische Versorgung

In der medizinischen Versorgung müssen auch künftig anfallende Kosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst übernommen werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für einen eventuellen Aufenthalt im Krankenhaus, Zuzahlungen von Medikamenten oder einer Zahnspange. Die Belastung von einem bis fünf Prozent ist als zumutbar angesehen und vom Einkommen abhängig. Zudem gelten für die Berechnung der Belastungsgrenze die Anzahl der eigenen Kinder und der Status. Sollten die Ausgaben die Belastungsgrenze übersteigen, so sind diese als eine außergewöhnliche Ausgabe anzusehen, welche wiederum das zu versteuernde Einkommen senken.

Einer Familie mit einem Einkommen von beispielsweise 48.000 Euro wird eine zumutbare Belastung von drei Prozent, also umgerechnet 1.440 Euro, zugerechnet. Die Steuerlast der Familie mit zwei Kindern wird durch jede weitere Ausgabe, die die Familie für die medizinische Versorgung ausgibt, gesenkt.

Unterhaltszahlungen

Zahlungen von Unterhalt für bedürftige Angehörige zählen ebenso zu den außergewöhnlichen Belastungen. Bei regelmäßiger Zahlung können diese bis zu einer Höhe von 8.004 Euro im Jahr beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Steuernachlass bei Spenden

Kirchensteuer und Unterhaltszahlungen gelten als Sonderausgaben. Ebenso auch Spenden. Ohne Nachweis rechnet das Finanzamt jedem Steuerpflichtigen einen Pauschalbetrag von 36 Euro an. Ein Steuernachlass kann dann erreicht werden, wenn die Sonderausgaben nachgewiesen werden können. Als Beleg für Spenden bis zu 200 Euro genügt der Kontoauszug für gewöhnlich als Nachweis. Das gilt auch für höhere Spenden, wenn diese auf ein Sonderkonto gezahlt wurden.

Wertpapiere und Verluste

Verluste, die Anleger durch Wertpapiere erfahren, können über eine Steuererklärung mit Erträgen, die sie bei einer anderen Bank erzielt haben, verrechnen lassen. Somit werden sämtliche Erträge und die Steuerlast gemindert. Hierfür wird bei der Depotbank eine Verlustbescheinigung zum Ende eines jeden Jahres beantragt.

Riester- und Rürup-Sparprogramme

Sonderausgaben von Beträgen bis zu 2.100 Euro im Jahr können Riester Sparer geltend machen, da sie sie einen Anspruch auf staatliche Zulagen haben. Sogar 76 Prozent von Beiträgen bis zu 20.000 Euro können Rürup-Sparer im Jahr 2013 von der Steuer absetzen. Dies sind maximal umgerechnet 15.200 Euro. Selbst, wenn ein Vertrag erst im Dezember geschlossen wurde, gibt es die volle Förderung beider Sparprogramme.

Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr einen Teil ihres Einkommens in die Betriebsrente gezahlt haben, können bis zu 2.784 Euro beim Finanzamt geltend machen. Steuern und Sozialabgaben können dafür gespart werden.

Quelle: focus.de

 

Siehe auch:

RotKrankheitskosten richtig von der Steuer für das Jahr 2013 absetzen