Im letzten Jahr haben staatliche Behörden so viele Anträge gestellt, Konten abfragen zu können, wie nie zuvor. Das teilte das Finanzministerium mit. Allein der Anstieg von 2014 zu 2015 beträgt 31%. Im Jahr 2014 gab es 230542 Anfragen, im letzten Jahr dagegen bereits 302150.
Wenn man die Entwicklung der letzten zehn Jahre ansieht, so gab es eine stetige Zunahme von Kontoanfragen. Während es 2005 erst 8689 Abfragen waren, stieg die Zahl bis 2010 schon auf 56696 an. Einen sprunghaften Anstieg gab es dann vom Jahr 2012, in dem es 70706 Abfragen gegeben hatte, zum Jahr 2013 auf 141640 Abfragen.
Gesetz von 2003 soll Leistungsmissbrauch und Steuerbetrug verhindern
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Steuerehrlichkeit, das 2003 in Kraft getreten war, haben staatliche Behörden wie die Jobcenter, die Finanzämter, die Polizei und auch der Zoll, die Möglichkeit, Kontostammdaten von Bankkunden abzurufen.
Der Hintergrund ist die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch bei Sozialleistungen und Steuerbetrug. Auf diese Weise können falsche Angaben in Steuererklärungen oder zuvor nicht angegebene Konten nachgewiesen werden.
Seit 2013 haben auch Gerichtsvollzieher das Recht, Kontoabrufe zu beantragen. Dadurch lässt sich auch die immense Zunahme der Abrufe in diesem Jahr erklären. Für die Verbraucher ist jedoch wichtig zu wissen: die Behörden oder Gerichtsvollzieher können bei der Kontoabfrage nur die Existenz eines Kontos erfahren. Der Kontostand bleibt geheim.